Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte / Pflichten eines Betreuers und die eigene Lebensgestaltung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin absoluter Neuling auf dem rechtlichen Gebiet zum Thema Betreuung.
Ich werde zukünftig ab dem Tag X die ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.10.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
ich bin absoluter Neuling auf dem rechtlichen Gebiet zum Thema Betreuung. Ich werde zukünftig ab dem Tag X die Betreuung meines Bruders übernehmen. Derzeit überlege ich mir, wie das in der Praxis aussieht und wie weit so eine Betreuung dabei berücksichtigt werden muss - damit ich mich schon mal darauf einstellen kann. Vor allem beschäftigen mich 3 Fragen: 1. Wenn ich der (ehrenamtliche) Betreuuer meines geistig behinderten Bruders bin - bin ich dann definitiv der einzige Betreuer oder kann es passieren, dass man mir gesetzlich noch jemanden mit denselben oder ähnlichen Rechten und Pflichten "an die Seite stellt", mit dem ich mich absprechen muss? 2. Wenn ich die Betreuung meines Bruders übernommen habe - gibt es dann irgendwelche Gesetze / Regelungen über meinen eigenen Wohnort bzw. Wohnradius / meine Erreichbarkeit? Falls ja, wie lauten diese? 3. Falls es sowas geben sollte - was könnten Gründe sein, "mich unfreiwillig meines Amtes" zu entheben und einen anderen dafür einzusetzen? Liebe Grüße, Silke |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Silke,
ganz auf die Schnelle : zu 1.) prinzipiell kann das Gericht einen "weiteren" Betreuer bestellen, gegebenenfalls für bestimmte Wirkungskreise, denkbar wäre auch die Aufteilung verschiedener Wirkungskreise auf unteschiedliche Betreuer. Wieso sollte das das Gericht jetzt tun, wenn es Dich zur alleinigen Betreuerin bestellt hat . Auf jeden fall gibt es einen Ergänzungsbetreuer wenn Du Dich bei einem Rechtsgeschäft mit Deinem Bruder selbst vertreten müsstest, zB im Falle einer Erbschaft. zu 2.) gesetzliche Regelungen gibt es nicht, eine Betreuuung in der BRD von Neuseeland aus zu führen ist allerdings grenzwertig. Bei ehrenamtlichen Betreuern dürfte es wohl ausreichen, daß man die zB abends oder am Wochenende telefonisch erreichen kann, wenn das Tagsüber nicht geht, bzw. daß Sie auf Briefe reagieren. zu 3) da gäbe es hunderte ., Klassischer Fall wäre die Unterschlagung von Gelder des Betreuten, sonstige Vermögensschädigungen , Versorgung des Betreuten mit Drogen, Betreuer überhaupt nie erreichbar, Betreuer tut gar nix, versäumt Fristen .... schöne grüße fwu |
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#3 | ||||
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
Passt beides... Zitat:
In den meisten Fällen wird nur ein Betreuer bestellt. Wenn es mehrere Betreuer werden, dann haben sie üblicherweise unterschiedlich Aufgabenbereiche. Gegenseitiges Absprechen an den Schnittstellen ist da immer sinnvoll. Keine Panik davor, das ist manchmal auch sehr sinnvoll und eine gegenseitige Erleichterung (insbesondere, wenn man gut miteinander kann). Ich finde es z.B. gut, wenn ich Angehörige so weit einbinden kann, dass sie einen Teil der Betreuung übernehmen - und später, wenn die Stresskisten wie Kostenübernahmen, Heimunterbringungen etc. geregelt sind, die Betreuung ganz übertragen bekommen können. Zitat:
Wenn Dein Bruder weiter weg wohnt, ist es nur für Dich nervig, wenn Du weit fahren mußt um seine Sachen zu regeln. Da kommt es darauf an, dass Du es schaffst, Dich nicht von Einrichtungen einwickeln zu lassen (z.B. Er braucht Klamotten, kaufen Sie mit ihm ein? oder: Können Sie mal eben herkommen und ihn zum Arzt begleiten?... - ist alles nicht dein Job das zu machen, Du mußt es organisieren, aber nicht selber tun). Zitat:
Bockmist ist z.B: - Insichgeschäfte (§ 181 BGB) - obwohl die Gerichte da bei Angehörigen, ehrenamtlichen Betreuern ein Auge zudrücken. Z.B. bei Pflege und Pflegeleistungen) - wenn Du Geld des Betreuten für Dich nutzt (Veruntreuung) - wenn Du den Berichts- und Rechnungslegungspflichten nicht nachkommst - oder genehmigungspflichtige Sachen nicht genehmigen läßt (Z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter oder Fixierung, Einwilligungen in schwerwiegendere Operationen (Amputationen, alles was irreversibel ist, oder OPs mit höherem Risiko für bleibende Schäden - sicherheitshalber immer am Gericht wg. der Genehmigungsnotwendigkeit nachfragen) Überhaupt: Nachfragen beim Gericht, in der Betreuungsstelle oder bei einem Betreuungsverein kostet nix, solange Du nicht permanent den Leuten dort auf dem Schoß sitzt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.10.2011
Beiträge: 5
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Hallo
![]() Vielen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt bin ich doch schon ordentlich erleichtert. Hm. Meine Eltern und ich legen natürlich schon viel Wert darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht und es ihm gut geht. Daher wäre es umso schlimmer, wenn etwas "passieren" würde. Aber wie es aussieht, machen wir uns da vielleicht doch etwas zu viele Sorgen.
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