Dies ist ein Beitrag zum Thema Schufaeintrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage an alle hier im Forum,
Wenn jemand unter Betreuung durch das Gericht gestellt wird( mit Einwilligungsvorbehalt) im Bereich der ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
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Frage an alle hier im Forum,
Wenn jemand unter Betreuung durch das Gericht gestellt wird( mit Einwilligungsvorbehalt) im Bereich der Vermögenssorge. Wird dieses automatisch bei der Schufa eingetragen, oder können meine zu betreunede Personen weiterhin Kredite bzw. Schulden machen, so das ich es dann erst zu spät erfahre. Gruß Detlef |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Dieter,
da gibt es keine automatische Meldung des Betreuungsgerichts an die Schufa, das kann aber der Betreuer machen. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
wenn der Eiwi besteht, dann ist es nie zu spät da Du widerrufen kannst, wenn Du davon erfährst. Wenn Dein Klient solche Tendenzen hat, empflieht es sich die Postangelegenheiten auch zu beantragen um sowas abzufangen. Die Schufa spielt da nicht immer mit, hatte bisher noch keinen Erfolg bei denen. Grüße! |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
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Danke für die schnellen A
ntworten
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin moin
Komisch, ich hatte bisher noch nicht Probleme mit der Schufa. Wenn ich einen Betreuten mit einem EiV in der Vermögenssorge habe und klar ist, dass er dusselige Geschäfte betreibt, dann melde ich die Betreuung mit Eiv bei der Schufa an. Die schreiben dann zurück, dass sie den EiV für 3 Jahre vermerken und ich mich wieder zum melden habe, wenn er dann immer noch gilt. Die Mitteilung an die Schufa verhindert zwar nicht, dass Betreute auch weiterhin irgendwelche wilden Verträge abschliessen, aber insbesondere schlampig arbeitende Telefonprovider, die sich extra die Erlaubnis für die Schufaabfrage einholen, werden so wunderschön kleinlaut mit ihren Forderungen, wenn ich sie darauf hinweise, dass sie da wohl ordentlich gepennt haben. Auch andere Gläubiger versuchen es gelegentlich mit Sprüchen wie: "ja aber woher sollen wir es denn wissen, dass der Kunde nicht geschäftsfähig ist?" Tja, woher wohl? Wenn der EiV aufgehoben wird ist es natürlich nur fair, der Schufa dies auch mitzuteilen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
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Ja nun bin ich auch etwas schlauer und werde meine zu betreuenden bei der Schufa melden.
Superschnelle Antwort, hatte bisher immer dierkt angerufen und abgeschlossende Veträge rückgängig machen können. Ist aber jedesmal mit viel Zeit und Telefonkosten sowie Faxkosten verbunden Schöne Grüße Detlef
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Imre,
meine nicht repräsantative und valide Studie der Schufa hat bei 2 Kandidaten die Antwort gehabt, dass der Eiwi nicht vermerkt werden darf, da die nicht informiert würden, wenn der Eiwi nicht mehr bestünde und die Betreuung nur für 2 Jahre sei blabla... Habs dann auch gelassen, da beide die EV abgegeben haben, so dass da schon ne nette Bremse drin saß ![]() Grüße! |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Wir hatten das Thema beim Arbeitskreis mit den Richtern und Rechtspflegern (das wird 1x jährlich gemacht und aktuelle Probleme werden besprochen). Bei unserem AG sind die Richter der Ansicht, dass eine fehlende Schufa-Meldung eine Haftung nach sich ziehen würde. Wird sich natürlich unterscheiden, je nach Richter.
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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wobei ich kürzlich mal erfahren habe, daß sich auch größere Versandthäuser nicht die Mühe machen , bei der Schufa bei Versandtgeschäften nachzufragen.
Schlaue Klienten ändern auch einfach den Namen etwas ab, und die Bestellungen klappen wieder der Briefträger kennt halt nur den Herrn Müller , egal ob Josef oder Joe. fwu |
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Gonzo
Sollte die Schufa so aufgebaut sein wie die Spaßkasse, jede Filiale eine eigene Meinung?... Hallo Newbi Bei Gerichten ist es so. Jeder Richter hat eine eigene Meinung. Hallo fwu Eben. Wenn die Versandhäuser oder Provider nicht ordentlich nachhaken (zumindest so wie sie gerne dürfen wollen), dann hilft es uns doch nur beim Lächeln ![]() ![]() .Auf der anderen Seite ackern sie doch wie blöd um an Kundendaten zu kommen, damit der Absatz höher als alle High-Heels zusammen ist. MfG Imre
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