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Schufaeintrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schufaeintrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage an alle hier im Forum, Wenn jemand unter Betreuung durch das Gericht gestellt wird( mit Einwilligungsvorbehalt) im Bereich der ...


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Alt 03.11.2011, 18:58   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Standard Schufaeintrag

Frage an alle hier im Forum,
Wenn jemand unter Betreuung durch das Gericht gestellt wird( mit Einwilligungsvorbehalt) im Bereich der Vermögenssorge. Wird dieses automatisch bei der Schufa eingetragen, oder können meine zu betreunede Personen weiterhin Kredite bzw. Schulden machen, so das ich es dann erst zu spät erfahre.
Gruß Detlef
detlefluther ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:03   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Dieter,

da gibt es keine automatische Meldung des Betreuungsgerichts an die Schufa, das kann aber der Betreuer machen.

schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:07   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

wenn der Eiwi besteht, dann ist es nie zu spät da Du widerrufen kannst, wenn Du davon erfährst.
Wenn Dein Klient solche Tendenzen hat, empflieht es sich die Postangelegenheiten auch zu beantragen um sowas abzufangen.
Die Schufa spielt da nicht immer mit, hatte bisher noch keinen Erfolg bei denen.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:09   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Standard Schufaeintrag

Danke für die schnellen Antworten
detlefluther ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:14   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin moin

Komisch, ich hatte bisher noch nicht Probleme mit der Schufa.
Wenn ich einen Betreuten mit einem EiV in der Vermögenssorge habe und klar ist, dass er dusselige Geschäfte betreibt, dann melde ich die Betreuung mit Eiv bei der Schufa an. Die schreiben dann zurück, dass sie den EiV für 3 Jahre vermerken und ich mich wieder zum melden habe, wenn er dann immer noch gilt.

Die Mitteilung an die Schufa verhindert zwar nicht, dass Betreute auch weiterhin irgendwelche wilden Verträge abschliessen, aber insbesondere schlampig arbeitende Telefonprovider, die sich extra die Erlaubnis für die Schufaabfrage einholen, werden so wunderschön kleinlaut mit ihren Forderungen, wenn ich sie darauf hinweise, dass sie da wohl ordentlich gepennt haben.
Auch andere Gläubiger versuchen es gelegentlich mit Sprüchen wie: "ja aber woher sollen wir es denn wissen, dass der Kunde nicht geschäftsfähig ist?" Tja, woher wohl?

Wenn der EiV aufgehoben wird ist es natürlich nur fair, der Schufa dies auch mitzuteilen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:21   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Standard Schufaeintrag

Ja nun bin ich auch etwas schlauer und werde meine zu betreuenden bei der Schufa melden.
Superschnelle Antwort, hatte bisher immer dierkt angerufen und abgeschlossende Veträge rückgängig machen können. Ist aber jedesmal mit viel Zeit und Telefonkosten sowie Faxkosten verbunden
Schöne Grüße Detlef
detlefluther ist offline  
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Alt 03.11.2011, 19:41   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin Imre,

meine nicht repräsantative und valide Studie der Schufa hat bei 2 Kandidaten die Antwort gehabt, dass der Eiwi nicht vermerkt werden darf, da die nicht informiert würden, wenn der Eiwi nicht mehr bestünde und die Betreuung nur für 2 Jahre sei blabla...
Habs dann auch gelassen, da beide die EV abgegeben haben, so dass da schon ne nette Bremse drin saß

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 13.11.2011, 21:23   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Wir hatten das Thema beim Arbeitskreis mit den Richtern und Rechtspflegern (das wird 1x jährlich gemacht und aktuelle Probleme werden besprochen). Bei unserem AG sind die Richter der Ansicht, dass eine fehlende Schufa-Meldung eine Haftung nach sich ziehen würde. Wird sich natürlich unterscheiden, je nach Richter.
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 14.11.2011, 13:23   #9
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

wobei ich kürzlich mal erfahren habe, daß sich auch größere Versandthäuser nicht die Mühe machen , bei der Schufa bei Versandtgeschäften nachzufragen.

Schlaue Klienten ändern auch einfach den Namen etwas ab, und die Bestellungen klappen wieder der Briefträger kennt halt nur den Herrn Müller , egal ob Josef oder Joe.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 14.11.2011, 16:55   #10
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo Gonzo

Sollte die Schufa so aufgebaut sein wie die Spaßkasse, jede Filiale eine eigene Meinung?...

Hallo Newbi

Bei Gerichten ist es so. Jeder Richter hat eine eigene Meinung.


Hallo fwu

Eben. Wenn die Versandhäuser oder Provider nicht ordentlich nachhaken (zumindest so wie sie gerne dürfen wollen), dann hilft es uns doch nur beim Lächeln.
Auf der anderen Seite ackern sie doch wie blöd um an Kundendaten zu kommen, damit der Absatz höher als alle High-Heels zusammen ist.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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