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neue Betreuung - viele Fragen...

Dies ist ein Beitrag zum Thema neue Betreuung - viele Fragen... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, ich habe gerade eine vorläufige Betreuung (für zunächst 6 Monate) übernommen, bei der sich immer mehr Baustellen auftun ...


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Alt 06.11.2011, 14:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard neue Betreuung - viele Fragen...

Liebe Forenteilnehmer,

ich habe gerade eine vorläufige Betreuung (für zunächst 6 Monate) übernommen, bei der sich immer mehr Baustellen auftun und mir raucht sprichwörtlich der Kopf, vielleicht hat jemand den einen oder anderen Tipp. Ich versuche es mal ganz kurz zu halten:

69 jährige Dame mit hirnorganischem Psychosyndrom (schwere Störung des Kurzzeitgedächtnisses) und schwerer Niereninsuffizienz ist gerade vor 2 Wochen ins Pflegeheim übergesiedelt, lebte vorher in einer Eigentumswohnung, die dem kürzlich verstorbenen Ehemann gehörte (die Wohnung ist noch nicht aufgelöst, dabei hilft die Tochter). Meine Aufgabenkreise sind umfassend (Vermögen, Nachlassangelegenheiten, Gesundheit, Post, freiheitsenziehende Maßnahmen...).

Die finanzielle Lage ist sehr unübersichtlich, die B. bekommt Versorgungsbezüge ca.1500 EUR, Pflegeeinstufung ist noch nicht erfolgt aber beantragt (privat krankenversichert), noch kein Schwerbehindertenausweis beantragt, Ansprüche an die Deutsche Rentenversicherung bestehen eventuell (nur Kindererziehungszeiten), ein Rentenantrag wurde vor Jahren wohl mal gestellt, es gab viele Unklarheiten, ist bis daher heute nicht beschieden, ich bin am nachhaken.

Es liegen hier etliche Arztrechnungen, wie viel davon die KVB zahlt, weiß ich noch nicht. Ich habe mit privat Versicherten noch keine Erfahrungen. Es ist kaum Geld da, dafür ein paar kleinere Schulden, aber die Betreute ist Teil der Erbengemeinschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann. Das Erbe wurde bereits angenommen. Der Nachlass ist unübersichtlich, diverse Schulden bestehen aber nach Abzug der Verbindlichkeiten kann die B. einen Anteil von ca. 30 TEUR erwarten. Dazu müssen aber erst die 2 Immobilien entsprechend verkauft werden, dies dauert nach Maklerauskunft sicher länger.

Die Heimfinanzierung ist unklar, ggf. fehlen ca. 200 EUR monatlich, zumindest bis das Erbe liqidiert ist. Ich muss wohl vorsichtshalber Sozialhilfe beantragen.

Als Betreuerin mit entsprechendem Aufgabenkreis bin ich ja auch zur Mitverwaltung des Nachlasses verpflichtet. Die Erbengemeinschaft (3 Kinder neben meiner Betreuten) hat schon bedauert bzw. moniert, dass ich an ihren bisherigen - jeweils mehrstündigen abendlichen - Sitzungen zur Besprechung und Planung der Nachlassverwaltung nicht teilgenommen habe bzw. konnte. Ich weiß gar nicht, wie ich das zeitlich überhaupt geschafft hätte. Die Erbengemeinschaft hat schon einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, meine Unterschrift unter dem Verkaufsauftrag fehlt noch.
Eine Tochter der B. hat eine von der Mutter unterschriebene Vollmacht, die sie zur Erledigung "aller persönlicher Angelegenheiten" befähigt, die Betreuungsrichterin kennt diese Vollmacht, die Wirksamkeit wird nicht angezweifelt, die Tochter hat damit für die Mutter auch das Erbe angenommen. Die Tochter ist aber überfordert mit den ganzen anstehenden Aufgaben, daher die Betreuerbestellung.

Nun meine ersten Fragen:

1. Wie gehe ich mit der Vollmacht für die Tochter um? Die Aufgaben überschneiden sich ja.
2. Das Heim verlangt von mir umgehend die Unterschrift unter den Heimvertrag. Kann ich dies ohne "Bauchschmerzen" tun, auch wenn die Finanzierung noch unklar ist? Ich gehe davon aus, dass ich unterschreiben muss, schon um den Heimplatz nicht zu gefährden.
3. Der Verkauf der Immobilien aus dem Nachlass wäre genehmigungspflichtig, aber gibt es auch für den Verkaufsauftrag an den Makler eine Genehmigungspflicht?
4. Inwieweit bin ich für den Nachlass rechnungslegungspflichtig? Hier werden ja alle Miterben tätig, u.a. soll ein Konto für den Nachlasseröffnet werden, es gibt eine Mietverwaltung (eine Immo ist vermietet) u.s.w. Hat jemand vielleicht Erfahrungen als Betreuer eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft, welchen Aufwand kann man hier überhaupt betreiben bzw. was sind realistische Erwartungen an den Betreuer? Stichwort stundenlange Sitzungen ...? Diese werden ja nicht kürzer ausfallen, nur weil ich darum bitte.
5. Die private Krankenversicherung zahlt ja die anfallenden Arztrechnungen oft nicht in voller Höhe, ein Teil ist selbst zu zahlen. Übernimmt das Sozialamt falls Hilfe zur Pflege gewährt wird die Arztkosten, die nicht von der Versicherung gezahlt werden? Die Kombination Heimbewohner - private Krankenversicherung ist mir nicht geläufig.
6. Ist bei dem Antrag an das Sozialamt etwas Besonderes zu beachten bei der hier gegebenen Konstellation?

Ich habe noch die Idee, die Miterben (Kinder der B.) um ein Darlehen in Höhe der ungedeckten Heim- und Arztkosten zu bitten, dies könnte dann aus dem liquidierten Nachlass zurückgezahlt werden (müsste natürlich betreuungsgerichtlich genehmigt werden). Das Sozialamt würde ja auch Regress nehmen, wenn das Erbe versilbert ist. Nur die Dauer des Darlehens ist dann ja unklar. Was haltet ihr von der Idee?

Bin wie gesagt für jeden Hinweis dankbar.

Ein schönes Restwochenende wünscht Euch
Anni
Anni ist offline  
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Alt 06.11.2011, 14:49   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hört sich in der Tat n bisschen chaotisch an.

Ich empfehle dir, mach´n Schnitt.

Welche Einnahmen und welches flüssige Vermögen.
Welche durch den Heimaufenthalt zu erwartenden Ausgaben aus Einkommen und Vermögen.

Wenn es dort ne Minusdifferenz gibt, gehst du damit zum Sozialamt und beantragst die Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Sag dort aber gleich, dass da noch n Erbe im Background ist, aber alles noch ungeklärt.
Frage 5 kann ich dir jetzt auch nicht wirklich beantworten.
Dann haste die Sache erstmal sauber. Lass die Finger weg von Angehörigendarlehen.

Danach bzw. parallel kannste die Erbschaftssache durchziehen. Wenn du in die Nachlassangelegenheiten bestellt bist, kannst du da auch tätig werden.
Der Verkauf der Immobilie ist genehmigungspflichtig. D.h. du musst beim AG n Antrag auf Zustimmung stellen, unter Vorlage des Wertgutachtens und des Entwurf des Kaufvertrages. Im Allgemeinen wissen die Notare dort aber gut Bescheid. Es wäre gut, wenn du bei dem deine Betreuung möglichst bald anzeigen würdest.
Sobald das Geld aus dem Erbe auf dem Konto der Betreuten ist, musst du das beim Sozialamt anzeigen - nat. nur wenn das Sozialamt Teile der Heimkosten trägt.
Dann wird folgendes passieren. Nehmen wir an, das Amt trägt monatlich 1000,- € und 10.000,- € kommen rein, dann wird es die Kostenübernahme für 10 Monate einstellen. Dann kannst du neu beantragen. Willst du früher wieder von dort die Kostenübernahme haben, geht das nur mit guten Gründen, warum du Geld ausgegeben hast.
Sollte noch aus der Vermietung fortlaufend Geld reinkommen, wird das als Einkommen angerechnet.

Natürlich bist du für den Nachlass rechenschaftspflichtig.
Noch was. Wenn das Heim drängelt, lass es drängeln. Du musst dir erst n Überblick verschaffen und brauchst dazu 14 Tage. ... und tschüss.


Viel Erfolg

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (06.11.2011 um 14:52 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 06.11.2011, 17:57   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Oops, ich hab die Vermögensschongrenze vergessen.
2.600,- € Vermögen werden nicht angerechnet.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 07.11.2011, 13:41   #4
Forums-Geselle
 
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Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Rudi,

danke für Deine Antwort.

Das mit der Genehmigungspflicht bezüglich dem Immobilienverkauf ist mir eigentlich klar, bisher hat die Erbengemeinschaft in meiner Abwesenheit aber nur beschlossen, einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Es ist also noch lange nicht soweit, erst mal muss sich ein Käufer finden. Ich nehme an, meine Unterschrift unter den Auftrag an den Makler kann ich wohl ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung leisten. Praktischerweise ist die zuständige Betreuungsrichterin die gleiche Notarin, die für den Grundstücksverkauf zuständig sein wird.

Die Sache mit dem Einkommen: Die Erbengemeinschaft will ein separates Konto eröffnen, auf welches die Mieteinnahmen fließen, davon können so gerade eben die auf der einen Immo lastenden Kreditverträge bedient werden. Wie soll das gehen, wenn die auf den Erbteil der Betreuten entfallende Mieteinnahme als deren Einkommen angerechnet wird? Werden die Kredite nicht bedient, geht die Immo in die Zwangsversteigerung mit den bekannten Folgen. Ziemlich verzwickt das Ganze. Ich werde am besten mal einen Termin beim Sozialamt machen um das zu besprechen. Ich hab mal was gelesen, das vor der Erbauseinandersetzung die Erben gar nicht alleine über ihren Anteil verfügen dürfen, vielleicht scheidet darüber (zunächst) eine Anrechnung als Einkommen aus.

Hat von den anderen keiner mal Erfahrungen mit so einer Nachlasssache gemacht?

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 07.11.2011, 14:04   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
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Hallo Anni,
Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
5. Die private Krankenversicherung zahlt ja die anfallenden Arztrechnungen oft nicht in voller Höhe, ein Teil ist selbst zu zahlen. Übernimmt das Sozialamt falls Hilfe zur Pflege gewährt wird die Arztkosten, die nicht von der Versicherung gezahlt werden? Die Kombination Heimbewohner - private Krankenversicherung ist mir nicht geläufig.
mit ca. 80% Erstattung "kalkuliere" ich bei der KVG, dann bin ich meistens im grünen Bereich - genaueres dann durch die Erstattungsmittlung. Aber vergiß nicht die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, dann sieht das ganze schon wieder anders aus. Falls die private Krankenversicherung pekuniär nicht zu leisten ist, gibt es die Möglichkeit in die Pflichtversicherung zu wechseln.

Gruß aus dem Norden
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 08.11.2011, 14:22   #6
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 139
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Hallo inne-huhn,

gibt es Zuzahhlungen und entsprechend auch Befreiungen denn nicht nur bei der gesetzlichen KV, sondern auch bei privaten...?

Leider kann die Betreute nicht mehr in die gesetzliche KV wechseln, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor.

Grüße
Anni
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Alt 08.11.2011, 18:15   #7
fwu
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hallo Anni,


ein Gedanke zur Mitwirkung am Grundstücksverkauf : Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn Du das Gericht davon überzeugen kannst, daß der Verkaufpreis angemessen ist. Um ein Wrtgutachten zu vermeiden, würde ich vor ab mit der Rechtspflegerin, die eigentlich für Grundstücksgenehmigungen zuständig ist, abklären, ob denn nicht eine Wertermittlung durch den beauftragten Makler ausreicht.

Zum anderen ist ja im Hintergrund Vermögen vorhanden, das irgendwann einmal fleißen wird. In dem Fall müsste Deine Klientin gegenüber dem Sozialhilfeträger einen Anspruch auf darlehensweise
Leistungen haben. Die Zahlungen könnten durch eine Grundschuld auf der Wohnung gesichert werden. Hierzu müssten aber alle Mit-eigentümer einwilligen . Die Eintragung der Grundschuld wäre dann allerdings wieder genehmigungsbedürftig, was bis zur Rechtskraft der Genehmigung und Eintragung er Grundschuld wohl auch ein paar Monate dauern wird.


schöne Grüße



fwu
fwu ist offline  
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Alt 10.11.2011, 11:29   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo fwu,

das mit der Besicherung des Darlehens durch eine Grundschuld kommt mir recht unpraktikabel vor, zum Einen habe ich ja keinen Anspruch gegen die Miteigentümer auf Zustimmung, also kann das Sozialamt dies auch nicht zur Voraussetzung machen. Zum anderen: Wenn das bis zur Eintragung so lange dauert macht das eigentlich keinen richtigen Sinn, das Geld wird ja gleich gebraucht.

Ich frage mich nur, ob das Sozialamt auch bei einer so heillos verworrenen Vermögenslage ein Darlehen gewährt. Wenn man mit den Angehörigen und Miterben spricht heißt es ständig, "...dies und jenes müsste die Betreute auch noch zahlen / überweisen / erstatten / bekommen, das war damals so uns so abgesprochen....Und dies und jenes hat der und der mal ausgeliehen und nicht zurückgezahlt...und wo ist eigentlich das Geld aus der Versicherung xy hingeflossen...da müssten sie nur mal die Kontoauszüge (der letzten 10 Jahre) durchsehen und Herrn x fragen, der weiß bestimmt mehr..." u.s.w.

Etliche Verträge (z.B. vor allem diverse Versicherungen, Strom, Kabel, Gas, Zeitungsabo u.s.w.) waren von dem verstorbenen Ehemann (Erblasser) abgeschlossen worden und nicht auf die B., die noch ca. 2 Monate in der gemeinsamen Wohnung weiter verblieben war, umgemeldet worden. Daraus ergeben sich jetzt Beitragsrückstände, aus meiner Sicht fallen diese in den Nachlass (und damit allen Miterben zur Last), nach Meinung der Miterben hat ja die B. die Zeitung weiter- oder mitgelesen, war bei der Hausratversicherung mitversichert u.s.w. und daher müssten diese Schulden ihr allein zuzuordnen sein.

Wie würdet ihr das im Vermögensverzeichnis angeben?

Grüße
Anni
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Alt 10.11.2011, 15:42   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
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Zitat:
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gibt es Zuzahhlungen und entsprechend auch Befreiungen denn nicht nur bei der gesetzlichen KV, sondern auch bei privaten...?
Ja, genau, deshalb habe ich es mitgeteilt. Habe dieses bei einer gerade übernommenen Betreuung rückwirkend für 2010 praktiziert (bei KVB). Es sollte dort auch eine Pflichtversicherung möglich sein - aber dieser Schritt kommt vielleicht erst später mal dran.

Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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