Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe die Vermögenssorge mitten im Jahr dazu bekommen. Zu welchem Stichtag muß ich das Vermögensverzeichnis erstellen? Zum Datum des ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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Ich habe die Vermögenssorge mitten im Jahr dazu bekommen. Zu welchem Stichtag muß ich das Vermögensverzeichnis erstellen? Zum Datum des Beschlusses oder der Zusendung bzw. des Eingangs bei mir?
Gruß Monika Thiel |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Das kommt auf den Beschluss an. Steht dort "mit sofortiger Wirksamkeit", zum Beschlussdatum. Ansonsten ab Bekanntwerden (datum der PZU oder deines Empfangsbekenntnisses), also wie bei Stichtag zur Vermögensabrechnung.
Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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Liebe Rudi,
danke für die Info. Gruß Monika
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Also hier schreibt das Gericht jeweils den Stichtag auf das VV mit drauf.
Meist deckt sich das mit dem Datum der Urkunde - so gehe ich dann immer zu den betreffenden Banken. Gruß Andreas |
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