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Dringend Fachmännische Hilfe gesucht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dringend Fachmännische Hilfe gesucht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und brauche dringend eine verbindliche Auskunft und ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen ...


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Alt 08.11.2011, 16:01   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
Standard Dringend Fachmännische Hilfe gesucht

Hallo, ich bin neu hier und brauche dringend eine verbindliche Auskunft und ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann. Es geht um meine Oma. Sie selbst hat 4 Kinder (eins davon ist meine Mutter). Meine Oma wohnte bis vor einem halben Jahr eigenständig und das klappte auch ganz gut. Allerdings sah es eine ihrer Töchter anders und riss sie Hals über Kopf aus ihrer gewohnten Umgebung heraus und nahm sie bei sich auf. In dieser Zeit hat meine Oma wohl unbewusst eine Pflegevollmacht an eben diese Tochter unterschrieben. Schon nach ca. 8 Wochen hatte die Tochter die Schnauze voll und schob meine Oma ohne unser aller Wissen in ein Alterheim ab, dass weder zentral liegt noch sehr ansprechend ist. Meine Oma will aus diesem Heim raus aber laut Heimleitung kann sie das wegen der Pflegevollmacht nicht alleine entscheiden und die Tochter, die die Pflegevollmacht hat, kümmert sich um gar nichts mehr. Nun ist meine Geduld zu Ende und ich will und muss meiner Oma helfen, da sie mittlerweile keine Kraft mehr hat und sehr an Depressionen leidet. VOm Heim erhalten wir keine Untersützung oder Auskunft. Nun müsste ich wissen, welche Möglichkeiten es gibt, meine Oma dort sofort rauszuholen und in einem Heim nach Wunsch (Platz hätte ich schon) unterzubringen. Wir wissen im Moment noch nicht einmal wer das Heim bezahlt, sind aber angeschrieben worden wegen Auskunft der Einkünfte usw. Aber durch das, dass die eine Tochter alles in die Wege geleitet hat und uns jede Auskunft verweigert, sind wir machtlos, oder ? Kann man mit einem Menschen so umgehen ? Meine Oma ist nicht entmündigt, kann sie denn nicht selbst entscheiden wo sie hin will ? Wer kann uns hier weiterhelfen ? VIelen Dank für Antworten.
bussi130874 ist offline  
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Alt 08.11.2011, 16:37   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

Hallo bussi,

nach meinem Verständnis wird eine Pflegevollmacht erst wirksam, wenn das Amtsgericht den Startschuss gibt. Pflegevollmachten werden ja wohl erst mal vorsorglich aufgesetzt.
Sollte Deine Oma (noch) nicht unter Betreuung stehen, wäre das von Dir geschilderte meiner Meinung nach Freiheitsberaubung.
Ein Besuch des zuständigen Betreuungsgerichtes könnte vielleicht hilfreich sein.
Die Frage können Dir andere hier aber bestimmt besser beantworten.

Gruß
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 08.11.2011, 16:41   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
Standard

Hallo,
danke mal die erste Antwort. Ich habe nur "gehört" dass eben diese Tochter einen staatlichen Betreuer beantragt hat, aber das ist schon ein paar Wochen her und bis jetzt hat sich da nichts getan.
bussi130874 ist offline  
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Alt 08.11.2011, 18:02   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo beisammen,

als erstes die Frage: was ist eine "Pflegevollmacht "? Ist das sowas wie eine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht ?

Der Hinweis , wonach eine Vollmacht erst wirksam wird, wenn man Sie dem Betreuungsgericht vorlegt ist schlichtweg falsch. Eine Vollmacht wird in dem Moment wirksam, indem sie unetrschrieben wird .
Für das Betreuungsgericht ist eine Vollmacht nur insoweit relevant, als bei Existenz einer Vollmacjht für die in der Vollmacht angegebenen Angelegenheiten keine Betreuunge erforderlich ist.

Wenn die Oma noch geschäftsfähig ist , kann Sie folgendes machen :

1. die Vollmacht widerrufen und die Herausgabe der Vollmachtsurkunde von der bisherigen Bevollmächtigten verlangen

2. das Pflegeheim mit ihren Sachen verlassen und wo anders einziehen

3. den Heimvertrag kündigen

4. einer anderen Oerson eine Vollmacht erteilen

Sinnvoll wäre , wenn ein Arzt die Geschäftsfähigkeit irgendwie bestätigen könnte. Beim Vorliegen eienr Depression spricht der Wunsch nach Veränderungen nicht für eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 08.11.2011, 18:12   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
Standard

vielen Dank :-)
Kann ich meiner Oma ein Schreiben aufsetzen, wo sie die Pflegevollmacht widerruft und sie unterschreibt einfach ? Oder muss sie das alles selbst schreiben.....reicht es dann, wenn ich
eine Kopie dieses Widerrufs beim Heim abgebe ? Braucht sie in dem Moment eine neue Pflege ? Sie ist noch einigermaßen klar im Kopf, nur im Moment sehr sehr verwirrt, weil sie dort raus will und nur noch am heulen ist....
bussi130874 ist offline  
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Alt 08.11.2011, 18:58   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo bussi,

ich kann fwu in seiner Ansicht nur unterstützen aber.....er hat so ziemlich als erstes gefragt um welche Art von Vollmacht es sich handelt? Also nun..... Butter bei die Fische bitte.

Es ist ein grosser Unterschied ob es sich um eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht handelt.
Und ob die Oma dement ist.

Wenn ihr auf der ganz sicheren Seite sein wollt dann bestellt einen Notar ins Heim, der stellt fest: Oma ist klar im Kopf und weiss was sie will, Oma widerruft die Vollmacht und geht gleich mit in das neue/alte Heim.

Dabei wäre allerdings unbedingt zu beachten: wer zahlt das neue Heim? Und die Kündigungsfriesten beim alten Heim sollten auch zwingend beachtet werden.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2011, 18:58   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

Vom Vorlegen der "Vorsorge"-Vollmacht (wovon ich mal ausgehe) beim Betreuungsgericht war nie die Rede, sondern davon, dass eine Vollmacht alleine einen Menschen nicht entmündigt …. ob nun mit oder ohne Unterschrift fwu.
Ralf-J ist offline  
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Alt 08.11.2011, 19:06   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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Hallo,
ich kann es nicht sagen um welche Vollmacht es sich handelt. Ich denke nicht, dass es eine Generalvollmacht ist..aber sicher bin ich mir nicht. Das Heim ist überhaupt nicht kooperativ, gibt uns keinerlei Auskünfte...mit der einen Tochter besteht kein Kontakt mehr und sie ist auch nicht bereit irgendwas zu tun...soweit wir mitbekommen haben, will sie die Vollmacht abgeben und hat das Amtsgericht beauftragt einen staatlichen Pfleger zu berufen...aber soweit ist es noch nicht und ich hab keine Ahnung wie lange das geht, bis das alles durch ist. Oma ist etwas dement, ist aber sehr schwankhaft, mal mehr mal weniger...sie kann sich Dinge nicht mehr merken, aber sie weiß jedoch minütlich, stündlich IMMER, dass sie dort raus will..und das allein gibt mir die Kraft dafür zu kämpfen- aber egal in welche RIchtung ich gehe...ich stoß nur auf Schweigen oder Rückschläge. Habe vorhin wieder versucht mit dem Heimleiter dort zu telefonieren...er behauptet, dass Oma einen Vertrag unterschrieben hat (sie weiß es nicht und ich hab auch noch nie einen dort gesehen). Ich hab gebeten, dass ich den Vertrag einsehen darf-am Telefon will er mir keine Auskunft geben..nun werde ich übermorgen hinfahren und sehen was ich tun kann. Mir liegt nur diese Vollmacht im Magen...Wer im MOment das Heim bezahlt weiß ich nicht. WIr haben Post bekommen vom Amtsgericht um alle Einkommen usw. anzugeben. Da die Kinder meiner Oma kein Geld haben, gehe ich davon aus, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt. Das zukünftige Altersheim liegt aber auch in einem anderen Bundesland und dort hätten wir bereits einen staatlichen Betreuer, der die Pflegschaft übernehmen würde..aber der macht erst etwas, wenn wir hier wissen, wie es weitergeht.
bussi130874 ist offline  
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Alt 08.11.2011, 19:40   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo bussi,

bewahre doch erst mal die Ruhe denn ohne dieser erreichst Du gar nichts, Du wirst die Situation nur verschlimmern. Bevor Du iregndwo hinfährst und mit iregnd jemanden über etwas- was auch immer- redest solltest Du Dich bemühen rauszukriegen was Sache ist.
Leute die kopflos in der gegend herumrennen und nicht wissen was sie, warum und wo tun werden gerne abgestempelt.
Bitte nimm das jetzt nicht als persönliche Kränkung sondern als gutgemeinten Rat.

Zitat:
hat das Amtsgericht beauftragt einen staatlichen Pfleger zu berufen...aber soweit ist es noch nicht und ich hab keine Ahnung wie lange das geht, bis das alles durch ist.
das gibt es in der Praxis auch nicht, das Amtsgericht lässt sich nicht beauftragen, von niemandem. Kann sein, dass die betreffende dem gericht mitgeteilt hat, da ist jemand in Not und ich kann es nicht bewältigen aber mehr auch nicht.
Wenns irgend geht schreibt dem Gericht einen neutralen Brief in dem steht, wir, Herr/Frau xy würden gerne die Betreuung unserer Oma, Frau Az übernehmen.

Zitat:
aber egal in welche RIchtung ich gehe...ich stoß nur auf Schweigen oder Rückschläge.
das finde ich jetzt nicht allzu verwunderlich, auch ich habe Mühe zu verstehen um was es Dir geht. ich dachte die Oma soll zu Euch bzw, wieder nach Hause? Jetzt gehts um ein anderes Bundesland und einen dortigen Berufsbetreuer????

Versuch mal Dich zu sortieren, so kann man kaum bis gar nicht helfen. Dazu ist alles viel zu wirr. Die Oma wird noch paar Tage da bleiben müssen wo sie ist, Schnellschüsse in alle Richtungen bringen jetzt gar nichts sondern verschlimmern nur die Situation.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2011, 20:24   #10
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Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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ich weiß ich weiß....bin da total durch den wind gerade...es ist auch schwierig zu erklären...
meine oma wohnte bis vor einem halben jahr in bayern, zusammen mit ihrem 50 jährigen Sohn..vor einem halben jahr eben wollte die tochter meiner oma (wohnt in Baden-württemberg) das nicht länger mit ansehen (grundlos) und beschloss die oma zu sich nach baden-württemberg zu holen. nach ca. 8 wochen wurde es aber der tochter doch zu viel (kochen, arztbesuche usw.) und dann gab sie oma in kurzzeitpflege in dieses altersheim (ohne unser wissen). nach der kurzzeitpflege kam die verhinderungspflege usw. und nun ist oma seit 4 monaten in diesem schrecklichen Heim. wir haben bei der heimleitung nachgefragt, wie lange oma denn da drin bleibt und was danach passiert usw. aber die heimleitung hat gesagt, dass die pflegeperson (also die tochter) nicht will, dass wir irgendeine auskunft erhalten. mit dieser tochter kann ich nicht reden, weil dies ein unmöglicher mensch ist, der nicht mit sich reden lässt. ich weiß also nichts...ich weiß nciht welche vollmacht exestiert usw. daher muss ich mich überall durchwursteln und nachfragen, bekomm aber nur sehr zäh auskunft. ich weiß nicht welches recht auf meiner seite ist, bzw. auf der seite meiner oma. ich weiß nicht ob es ganz einfach ist, dass sie dort kündigt und einfach da raus geht. sie will wieder zurück nach bayern, ihrer heimat und dort in ein heim. dort hat sie freunde und auch ihren einen sohn, mit dem sie 50 jahre zusammen gewohnt hat. ich wohne hier in baden württemberg, also kann und will sie nicht zu mir :-(
ich kann sie erst in dem wunschheim in bayern anmelden, wenn ich weiß, ob und wie schnell sie aus dem heim in baden-württemberg raus kann ....
hoffe ich hab alles etwas verdeutlicht, lach
bussi130874 ist offline  
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