Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue Frage im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wenn ich das Pflegerecht für meine Oma beantrage, kann ich dann für die Kosten der späteren Beerdigung belangt werden, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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Hallo, wenn ich das Pflegerecht für meine Oma beantrage, kann ich dann für die Kosten der späteren Beerdigung belangt werden, wenn das Geld von der Oma nicht reicht ?
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo bussi,
es git nirgendwo in Deutschland ein "Pflegerecht". Was meinst Du damit? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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Ich meine damit, dass es eine Person ist, die sich um div. Angelegenheiten kümmert, wie z.B. in welches Heim sie kommt, die Behördengänge erledigt usw.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo bussi,
meinst Du einen rechtlichen Betreuer?
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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ja denke schon, lach..sorry, kenn mich da überhaupt nicht aus :-) aber dies kann auch eine privatperson sein, also z.b. ich, oder ? wäre ich dann in dem falle für die bezahlung einer beerdigung verantwortlich ?
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Bussi
Pflegerecht hin oder her (ich weiß auch nicht, was das sein soll), aber was die Beerdigungskosten angeht ist es völlig egal. Für die Beerdigungskosten wird erst mal der Nachlass des/r Verstorbenen herangezogen. Reicht der nicht, dann sind die Verwandten dran. Bis zum 5ten Grad - also Deine Enkelkinder müßten auch noch zahlen, wenn sonst keiner da sein sollte, der vorher dran ist. Erst wenn keine da ist oder alle arm sind, dann kommt die öffentliche Hand mit zahlen dran. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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das würde bedeuten, dass ich mit der anerkennung einer betreuungsvollmacht hierbei keinerlei risiko eingehe...
richtig ? |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo bussi,
irgendwie ist das ja lustig aber ich rate Dir, lies Dich mal hier ein: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Bussi
FALSCH! Sag mal Bussi, irgendwie scheinst Du nicht im geringsten zu verstehen, worum es hier überhaupt geht. Zumindest lesen sich Deine Fragen und Antworten so. Unter dieser Voraussetzung würde ich Dir wärmstens empfehlen Deine Finger von allen Vollmachten oder Betreuungen zu lassen. Du würdest sie Dir nur verbrennen. Und zwar gründlichst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 15
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sorry, wenn ich so rüber komme...ich habe mir hier angemeldet, um mich zu informieren usw. ich habe nicht vor eine betreuung zu übernehmen, es sei denn, dass dies der einzigste weg ist, meine oma aus dem jetzigen altersheim zu holen. richtig ! ich habe mich bisher mit diesem thema noch nicht auseinandergesetzt, weil ich niemals mit so etwas gerechnet habe. ich würde meine oma gerne pflegen (hab jetzt ein jahr lang die tante meines mannes gepflegt), aber meine oma will in ihre heimat zurück und da liegen zwischen ihr und mir 500 km. daher wäre es auch idiotisch eine vollmacht zu übernehmen. man hört so viel und keiner kennt sich aus, daher bin ich froh, dieses forum gefunden zu haben. und ich bitte zu entschuldigen, wenn sich meine fragen banal lesen oder lustig wirken. das ist es für mich ganz sicherlich nicht. aber ich frag lieber so, dass mich jeder versteht und erhoffe mich auch antworten, die ich verstehe :-) mit paragraphen und fachausdrücke kenn ich mich hierzu leider nicht aus...
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