Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemauschel im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
es ist so ausgegangen, dass das Gericht vorschlug, ich solle mich mit der Heimleitung zusammensetzen und die Angelegenheit besprechen.
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#11 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
es ist so ausgegangen, dass das Gericht vorschlug, ich solle mich mit der Heimleitung zusammensetzen und die Angelegenheit besprechen. Gruß Andreas |
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#12 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,049
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Hallo Andreas,
das klingt irgendwie unbefriedigend... Oder ? Liebe Grüße Jörg
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Guten Tag zusammen,
wieso unbefriedigend? Letztlich wird bestätigt, was ich in meinem vorigen Beitrag vermutet habe: das Vormundschaftsgericht wird sich nicht einmischen. Warum auch? Es ist Sache des Betreuers, diese Dinge im Interesse der Betreuten zu regeln - zunächst mit gutem Willen und in Absprache mit dem Heim; wenn das nichts nutzt auch mit anderen Mitteln, zum Bsp. mit der Heimaufsicht. Wenn Heime Taschengeld verwalten, unterstelle ich zunächst vertrauensvoll, dass dies korrekt geschieht. In der Regel stimmt es ja auch. Vermute ich Unregelmäßigkeiten, spreche ich das an und versuche, differenzierte Belege anzufordern um Transparenz in die Sache zu bringen. Dabei ist klar, dass bei dem Taschengeld nicht alles belegt werden kann, vor allem, wenn es von den Betreuten selbst ausgegeben wird. Wenn ich mit den Mitarbeitern des Heimes keine verbindlichen Absprachen erreichen kann, wende ich mich an die Heimleitung. Oft reicht das. Wenn nicht, bleibt der Weg zur Heimaufsicht. Jedenfalls, wer ein "ungutes Gefühl" bei der Abrechnung des Taschengeldes hat, muss als Betreuer auf entsprechede Klärung hinwirken. Mit freundlichen Grüßen Arno |
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: Schweinfurt
Beiträge: 9
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Hallo,
das gleiche Problem hatte ich auch. Der Getränkeverbrauch und somit die Ausgaben war in keinster Weise nachvollziehbar solange das Heim das Taschengeld in Verwaltung hatte. Damit ist jetzt Schluss. Meine Betreute erhält ihr Taschenheld nun wöchentlich in bar gegen ihre Unterschrift als Quittung ausgehändigt. Sie verwaltet dies selbstständig unter Berücksichtigung ihrer Behinderung. Sämtliche Sonderausgabe laufen über mich als Betreuer. Sicherlich war die Heimleitung nicht begeistert - aber nur so ist es möglich eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden. Das Wohnheim besitzt keinen Zugriff zum Konto - warum auch. MfG Harald |
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#15 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
gute Idee. Aber leider bei meiner Betreuten nicht machbar. Sie kann alleine gar nichts, auch nicht sprechen. Da bin ich auf das Heim angewiesen oder müsste alles selbst besorgen, was nicht möglich ist. Um so schlimmer, wenn grade absolut hilflose Betreute vom Heim so behumpst werden. Gruss Andres |
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#16 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Grüße Stracciatellamaus |
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#17 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Na und ich habe gehört,. dass ein gewisser VormRichter einen bestimmten Betreuer ständig keine Betreuungen übergibt, wenn er vorgeschlagen wird! Denn dieser Betreuer hat mal ein Ding aufgeklärt, was sogar öffentlich wurde, und dem Herrn VormR stieß das voll auf, denn die beiden kannten sich recht gut!! Und genau diesen Betreuer wird die Betreute beim Betreuerwechsel vorschlagen. Mal sehen, Gruss mary
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#18 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 6
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Hallöle,
Leute, so kann das alles nicht laufen! Wenn Du, davon gehe ich aus, einen Einwilligungsvorbehalt in Vermögensfragen hast, dann bist Du verantwortlich dafür, wie das Geld der Betreuten ausgegeben wird. Wenn Du dann dem Heim die Vollmacht über ein Konto mit mehr als € 1000 gibts, dann ist das zumindest fragwürdig. Auf jeden Fall hat Dir das Heim nachzuweisen, wie das Geld der Betreuten verwendet wurde und das schriftlich, in Form eine nachvollziehbaren Quittung. Alle nichtbelegten Abbuchungen würde ich sofort und schriftlich zurückverlangen. Wenn, wie in Deinem Fall berichtet, das Heim € 44,00 für ein Essen, ohne Quittung ausgegeben hat, würde ich dieses Geld zurück verlangen und zwar ziemlich hurtig. Bei dieser Gelegenheit würde ich eindeutig und unmissverständlich klarmachen, dass die Heimleitung nix, aber auch gar nix ohne Quittung zu kaufen hat. Und im Übrigen, eine Urlaubsreise, bzw. die Kosten für so eine Reise können die auch nicht einfach vom Konto abbuchen. Dazu bedarf es auf jeden Fall der Genehmigung durch den Betreuer. Liegt keine Genehmigung für die Reise und die Abbuchung vor, so wird das Ganze im Zweifelsfall auch nicht bezahlt!!! Wenn die Heimleitung sich insgesamt uneinsichtig zeigt, so ist es durchaus möglich, zur Klärung der Sache zuerst die Heimaufsicht einzuschlaten und mit einer Strafanzeige wg. Unterschlagung od. Betruges bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu drohen. Die Sache mit den Getränken ist auch relativ einfach zu lösen: Herauszufinden ist: wie viel hat die Betreute vor ihrem "Reichtum" für Getränke im Durchschnitt bezahlt, unterscheidet sich dieser Betrag deutlich von dem Betrag der aktuell bezahlt werden soll, dann muss hier deutlich gemacht werden, dass Du als Betreuer von einer Betrugsabsicht ausgehst, denn genau darum handelt es sich, wenn ich jemand Sachen bezahlen lasse, die er nicht bekommen hat. Also, walte Deines Amtes und viel Spaß dabei :-))) MFG A. Singendonk, Berufsbetreuer |
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#19 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Und bei uns fragte der SV wegen Gutachten weiterer Betreuung, "ob er den Vorschlag auf einen EV mit reinnehmen soll".
Betreuerin: eigentlich ja, aber da gibts noch mehr Ärger und Zoff. Eher nein. Dafür bin ich seit 4 Jahren durch entsprechenden Schriftwechsel mit Richter und Betreuerin,, warum diese Zurückhaltung und Angst, da wirklich schon genügend Beweise dafür sind, dass ein EV beantragt werden m u s s. Soll denn Mutter (gesetzlich unterhaltsverpflichtet, weil Einkommen), wenn der Betreute sein Geld versoffen hat, für dessen Unterhalt aufkommen? Gruss mary |
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#20 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
jetzt rappelt es im Karton ! Aber ganz stark ! Die (Schimpfwort) in der Wohngruppe haben das Konto inzwischen auf 340 Euro runtergewirtschaftet. Das geht vor Gericht ! Ich weiss nur noch nicht, wie man das rechtlich nennt. Untreue ? Das Geld wird zurück gefordert, die sollen sich warm anziehen. Ich habe soo einen Hals. Gruss Andreas |
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