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Kosten der Betreuung als Unterhalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten der Betreuung als Unterhalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, In einem anderen thread ist das Thema "Kosten der Betreuung als Unterhaltsbedarf" aufgekommen. Ist es so, dass ihr ...


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Alt 15.11.2011, 10:40   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 18
Standard Kosten der Betreuung als Unterhalt

Hallo zusammen,

In einem anderen thread ist das Thema "Kosten der Betreuung als Unterhaltsbedarf" aufgekommen. Ist es so, dass ihr als Betreuer gegen die Kinder/Eltern des betreuten Klienten Unterhaltsansprüche geltend macht? Ist dies erforderlich, um sich als Betreuer auch haftungsrechtlich richtig zu verhalten?
Es können hierdurch ja auch Spannungen in der Beziehung zu den Angehörigen entstehen, mit denen wir ja zusammenarbeiten wollen.

Danke für Eure Erfahrungen.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 15.11.2011, 19:03   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Pino

Wenn ein betreutes Kind im Heim wohnt, sind Eltern unterhaltspflichtig. Hier in der Region fordert das Sozialamt einen Pauschalen Anteil an Unterhalt, der im kleinen dreistelligen Bereich p.a. liegt und spart sich damit die große Offenbarungsorgie der Angehörigen und natürlich auch die Arbeit dick nachhaken zu müssen.

Ich bin als Betreuer bisher noch nicht aufgefordert den Unterhalt von Eltern einzufordern. Ich hätte aber rechtlich auch gar nicht die großen Möglichkeiten dazu und würde deshalb dem Job ziemlich schnell wieder dahin delegieren, wo er hingehört: An das Sozialamt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.11.2011, 20:04   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo Pino,


meinst Du , ob die Eltern / Kinder /Ehegatten des unter Betreuung stehenden Menschen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung verpflichtet sind, die Vergütung des Berufsbetreuers zu bezahlen ?

Eine solche Diskussion gibt es . Da sich er Betreuer mangels Vermögens des Betreuten seine festgesetzte Vergütung nicht aus dem nicht vorhanden Vermögen holen darf, wird ja der Antrag auf Erstattung der Vergütung aus der Staatskasse gestellt. Die obige Frage wird erst relevant, wenn der Rechtspfleger, die Zahlung aus der Staatskasse ablehnt und den Betreuer dann auffordert, sich das Geld bei den Unterhaltspflichtigen zu holen.

Nachdem mir das bisher noch nie untergekommen ist, weiß ich jetzt leider auch nicht, wie das ganze von statten zu gehen , weil ich ja zur Vollsterckung gegen die Unterhaltspflichtigen irgendeinen Vollstreckungstitel brauche .


schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 07.12.2011, 22:54   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 18
Standard

Hallo ihr beiden,

danke für Eure Beiträge zu dem Problem, ich sehe jetzt in der Sache etwas klarer

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Stichworte
angehörige, kosten der betreuung, unterhalt

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