Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten der Betreuung als Unterhalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
In einem anderen thread ist das Thema "Kosten der Betreuung als Unterhaltsbedarf" aufgekommen. Ist es so, dass ihr ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 18
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Hallo zusammen,
In einem anderen thread ist das Thema "Kosten der Betreuung als Unterhaltsbedarf" aufgekommen. Ist es so, dass ihr als Betreuer gegen die Kinder/Eltern des betreuten Klienten Unterhaltsansprüche geltend macht? Ist dies erforderlich, um sich als Betreuer auch haftungsrechtlich richtig zu verhalten? Es können hierdurch ja auch Spannungen in der Beziehung zu den Angehörigen entstehen, mit denen wir ja zusammenarbeiten wollen. Danke für Eure Erfahrungen. Gruß Pino |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Pino
Wenn ein betreutes Kind im Heim wohnt, sind Eltern unterhaltspflichtig. Hier in der Region fordert das Sozialamt einen Pauschalen Anteil an Unterhalt, der im kleinen dreistelligen Bereich p.a. liegt und spart sich damit die große Offenbarungsorgie der Angehörigen und natürlich auch die Arbeit dick nachhaken zu müssen. Ich bin als Betreuer bisher noch nicht aufgefordert den Unterhalt von Eltern einzufordern. Ich hätte aber rechtlich auch gar nicht die großen Möglichkeiten dazu und würde deshalb dem Job ziemlich schnell wieder dahin delegieren, wo er hingehört: An das Sozialamt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Pino,
meinst Du , ob die Eltern / Kinder /Ehegatten des unter Betreuung stehenden Menschen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung verpflichtet sind, die Vergütung des Berufsbetreuers zu bezahlen ? Eine solche Diskussion gibt es . Da sich er Betreuer mangels Vermögens des Betreuten seine festgesetzte Vergütung nicht aus dem nicht vorhanden Vermögen holen darf, wird ja der Antrag auf Erstattung der Vergütung aus der Staatskasse gestellt. Die obige Frage wird erst relevant, wenn der Rechtspfleger, die Zahlung aus der Staatskasse ablehnt und den Betreuer dann auffordert, sich das Geld bei den Unterhaltspflichtigen zu holen. Nachdem mir das bisher noch nie untergekommen ist, weiß ich jetzt leider auch nicht, wie das ganze von statten zu gehen , weil ich ja zur Vollsterckung gegen die Unterhaltspflichtigen irgendeinen Vollstreckungstitel brauche . schöne grüße fwu |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 18
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Hallo ihr beiden,
danke für Eure Beiträge zu dem Problem, ich sehe jetzt in der Sache etwas klarer ![]() Gruß Pino |
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| Stichworte |
| angehörige, kosten der betreuung, unterhalt |
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