Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Offenlegung der Vergütung--Muss???

Dies ist ein Beitrag zum Thema Offenlegung der Vergütung--Muss??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin Berufsbetreuer in Hamburg. Heute hat uns eine Mail der Betreuungsbehörde erreicht, Kurzform des Inhalts wie folgt: "...wir möchten ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 15.11.2011, 11:16   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
Standard Offenlegung der Vergütung--Muss???

Ich bin Berufsbetreuer in Hamburg. Heute hat uns eine Mail der Betreuungsbehörde erreicht, Kurzform des Inhalts wie folgt:

"...wir möchten Sie informieren, dass die Hamburger Betreuungsstellen in ihren Vorschlägen an die Gerichte zur Bestellung eines Berufs- oder Vereinsbetreuers ab sofort angeben werden, ob die vorgeschlagene Person... für das vorangegangene Kalenderjahr ihrer Mitteilungspflicht über entgeltlich geführte Betreuungen § 10 VBVG nachgekommen ist."

Gesetz über die Vergütunt von Vormündern und Betreuern § 10 VBVG
Mitteilung an die Betreuungsbehörde
(1) WEr Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen
1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen...
2. den von ihm für die Führung von Betreuten im Kalenderjahr erhaltenden Geldbetrag...


Meine Frage ist, ob ich wirklich meine Einkünfte der Betreuungsbehörde offenlegen muss???
Rico ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2011, 12:24   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Rico Beitrag anzeigen
Meine Frage ist, ob ich wirklich meine Einkünfte der Betreuungsbehörde offenlegen muss???
HalloRico,

die Antwort aus dem §10 VBVG hast du doch schon selber zitiert.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2011, 12:47   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
Standard

ja der gesetzestext ist mir klar. =( blöd ausgedrückt.

hat jemand bereits erkenntnisse, ob hier seitens des bdb oder anderer eine klage stattgefunden hat, ob hier eine offenlegung erfolgen muss.

welche nachteile entstehen, wenn man nicht offenlegt?
Rico ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2011, 18:59   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Rico

Über die Konsequenzen einer Nicht-Offenlegung habe ich bisher noch nix gelesen.

Die Berufsbetreuer sind verpflichtet gegenüber der Betreuungsstelle offenzulegen.
Die Betreuungsstelle ist nicht verpflichtet automatisch an die Gerichte weiterzuleiten. Erst auf Aufforderung.
Wenn ein Gericht die Infos haben will, muss die Behörde liefern.
Hat ein Betreuer nicht vorher schon geliefert, dann kann es sein, dass das Gericht das nicht gut findet.
Welche Konsequenzen das Gericht daraus zieht, weiß es nur selber.

Hast Du nicht geliefert, bist Du vielleicht geliefert, vielleicht aber auch nicht. Ganz schön FDP, was?

Angeblich soll darüber zu ermitteln sein, dass Betreuer nicht mit zu viel oder zuwenig Betreuungen betrügen. Aufgrund der Fragestellung und den Daten, die man abzuliefern hat ist der ganze Mist aber nicht im geringsten Aussagefähig.
Vielleicht ist das der Grund, weshalb man bisher noch nicht viel zu dem Thema gehört hat. (Weil sich bisher kein Gericht dafür interessiert hat und es ihm unnötige Arbeit bescheren würde)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2011, 19:43   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Rico

Angeblich soll darüber zu ermitteln sein, dass Betreuer nicht mit zu viel oder zuwenig Betreuungen betrügen. Aufgrund der Fragestellung und den Daten, die man abzuliefern hat ist der ganze Mist aber nicht im geringsten Aussagefähig.
Soweit ich weiss, ist das vor allem ne statistische Erhebung.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2011, 19:56   #6
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Na immerhin erfährt die Betreuungsbehörde wieviele Betreuuungen der einzelne Berufsbetreuer führt. Bei manchen Betreuungsbehörden geistern bestimmte Zahlen herum , wieviel Betreuungen ein Betreuer im Durchschnitt so pi mal Daumen schafft.
Wenn jemand zB mehr als 100 Betreuungen führt, kanns dann wohl insofern kritisch werden, als die Betreuungsbehörde möglicherweise keine neuen Betreuuungen mehr vergibt, da sie die Erbringung einer persönlichen Betreuung als nicht mehr gewährleistet ansieht.

Da taucht dann wohl auch die Frage nach angestellten Mitarbeitern im Betreuungsbüro , besondere räumliche Umstände , Gemeinsamkeiten des klientels auf.

Die Vergütungszahlen dienen dann wohl eher der Plausibiltätskontrolle.


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 13:30   #7
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Verständnisnachfrage

Eine Frage an die Profis:

Sitz/Wohnsitz ist A

von Betreuungsbehörde A bekomme ich keine Betreuungen, auch nicht in absehbarer Zeit, da kein Betreuerbedarf besteht, sondern nur von Amtsgericht B, C, D, E, und zwar jeweils 2 Betreuungen.

Frage:

Teile ich A die Anzahl der Betreuungen bei den anderen Amtsgerichten mit, und auch für welches Amtsgericht? Muss ich Betreuungsbehörde B,C D und E auch jeweils alle 8 Betreuungen mitteilen?
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 14:27   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: München
Beiträge: 18
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Sitz/Wohnsitz ist A
von Betreuungsbehörde A bekomme ich keine Betreuungen, auch nicht in absehbarer Zeit, da kein Betreuerbedarf besteht, sondern nur von Amtsgericht B, C, D, E, und zwar jeweils 2 Betreuungen.
Frage:
Teile ich A die Anzahl der Betreuungen bei den anderen Amtsgerichten mit, und auch für welches Amtsgericht? Muss ich Betreuungsbehörde B,C D und E auch jeweils alle 8 Betreuungen mitteilen?
laut Gesetzestext ist nur an die Betreuungsbehörde des Sitzes zu melden.

§ 10 VBVG
Mitteilung an die Betreuungsbehörde
(1) WEr Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen
1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen...
2. den von ihm für die Führung von Betreuten im Kalenderjahr erhaltenden Geldbetrag...


da es sich wohl um statistische Zwecke dreht, wäre eine Doppeltmeldung nach meiner Ansicht nicht nur überflüssige Arbeit, sondern sogar kontraproduktiv.

Grüße
Pino
Pino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 14:31   #9
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo EFB,

siehe §10 VBVG:
(1) Wer Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen

Ich hab dir das wesentliche mal markiert.

Zu:
Zitat:
Teile ich A die Anzahl der Betreuungen bei den anderen Amtsgerichten mit,
Gefragt ist die Gesamtzahl der Betreuungen und keine Aufschlüsselung nach Ag's. Offensichtlich war der Gesetzgeber der Meinung das Berufsbetreuer nur sehr lokal arbeiten.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2011, 15:05   #10
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Komisch,

so, wie Ihr das jetzt erklärt habt, klingt es ganz logisch...

Dann muss also meine "Heimatbetreuungsbehörde", die nichts für mich zu tun hat, zur Strafe mich in der Statistik führen. Geschieht ihnen recht....

danke
efb
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27