Dies ist ein Beitrag zum Thema Offene Rechnungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich bin Betreuer meiner Mutter.
Meine Frage betrifft offene Rechnungen meiner Mutter.
Sie ist seit Anfang November in ein ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo
Ich bin Betreuer meiner Mutter. Meine Frage betrifft offene Rechnungen meiner Mutter. Sie ist seit Anfang November in ein Pflegeheim gekommen und das Pflegeheim braucht ihre Rente bis auf 100€ auf. Von den 100€ gehen aber noch Leistungen für Telefon, Friseur, Pediküre und momentan noch Medikamente ab. Nun sind aber noch Rechnungen für Krankenhaus, Strom und Essenslieferung offen, die nicht bezahlt werden können. Wie sieht es rechtlich aus, muss das Sozialamt einspringen, oder wie ist die Lösung dafür? Vielen Dank! |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo webcox,
du müsstest prüfen lassen ob deine Mutter einen Anspruch hat auf ergänzende Sozialleistungen. Zur Sicherheit kannst du bei der zuständigen Sozialbehörde einen formlosen Antrag stellen und den Bedarf berechnen lassen. Wenn das Einkommen deiner Mutter unterhalb des Bedarfes liegt würde sie Sozialhilfe bei Heimunterbringung erhalten. Es werden aber nicht alle Ausgaben angerechnet. Altschulden werden auch nicht übernommen. Warum soll deine Mutter denn Stromkosten und Essenslieferungen bezahlen wenn sie in einer stationären Einrichtung ist?? Sind das noch Altschulden? Von den Medikamentenkosten kannst du sie ja befreien lassen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 2
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Sie war vorher in einem Seniorenwohnen, wo mittags Essen geliefert wurde und daher sind auch noch Stromrechnungen offen.
Desweiteren war sie vor dem Pflegeheim 3 Wochen im Krankenhaus und die möchten 230€ ebenfalls haben. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo webcox,
wenn Deiner Mutter von der Rente nach Abzug der nicht von der Pflegekasse bezahlten Heimkosten noch ca. 100 € im Monat übrig bleiben, so entspricht dies in etwa dem sogenannten Barbetrag , den Sozialhilfeempfänger bekommen, die die Heimkosten nicht mehr selbst tragen können. Von dem Barbetrag sind dann Frisör , Pediküre , nicht von der Krankenkasse übernommenen Arzneimittel usw. zu bestreiten. Möglicherweise hat Deine Mutter einen Anspruch auf Kleidergeld im Rahmen der Sozialhilfe. Wie Andreas bereits bereits geschrieben hat, übernimmt das Sozialamt Schulden aus der Vergangenheit in der Regel nicht. Um zu vermeiden , daß die Gläubiger die Rente oder das Konto Deiner Mutter pfänden , solltest Du Dich mit den Gläubigen in Verbindung setzen und die Situation schildern. Bei den erwähnten Schulden von 230 € ans Krankenhaus handelt es sich wohl um Zuzahlungen . Auch bei den Medikamentenzahlungen wird es sich wohl zumindest teilweise um Zuzahlungen handeln. Du solltest Dich diesbezüglich an die Krankenkasse wegen der "Zuzahlungsbefreiung" wenden. Je nach Einkommen und Vorliegen einer chronischen Erkrankung etc, kann Deine Mutter dann 2 % oder 1 % ihres Einkommens an die Krankenkasse zahlen und wird dann bezüglcih der weiteren Zuzahlungen befreit. Sollte Deine Mutter mit den ihr zustehenden 100 € im Monat nicht klarkommen , insbesondere weil sie höhere Ausgaben als ein Sozialhilfeempfänger hat, wäre natürlich zu überlegen, ob sie Dir gegenüber möglicherweise nicht einen Anspruch auf Leistung von Unterhalt hat . schöne Grüße fwu |
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