Dies ist ein Beitrag zum Thema Rollenkonflikt zwischen Betreuer und Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als Stiefvater habe ich die Ehrenamtliche Betreung für meinen Sohn auf seinen eigenen Wunsch über das Gericht beantragt und auch ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
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Als Stiefvater habe ich die Ehrenamtliche Betreung für meinen Sohn auf seinen eigenen Wunsch über das Gericht beantragt und auch bekommen.
Da mein Sohn (23) an ADHS leidet, sowie auch ein Drogenproblem hatte, (jetzt dem Alkohol) nicht lesen und schreiben kann, auch keinerlei Notwendigkeit für zwingendnotwendige Lebensaufgaben einsehnen bzw. umsetzen kann, bedurfte es diese Betreuungsform. Zum Anfang der Betreuung war er auch über diese Entscheidung dankbar. Nunmehr kristallisiert sich aber immer mehr heraus das er nach seinen Angaben keine Betreuung benötigt. Leider muss man auch gegen seinen Sohn Entscheidungen treffen die sich für ihn nicht immer angenehm darstellen. (Taschengeldeinteilung, regelmäßige Besuche usw.) ( Wenn man ihn wtl. 100,00 Euro geben würde dann würde dieses nur in Alkohol oder evtl. auch wieder in Drogen investiert. Für Lebensmittel bleibt kein Spielraum für ihn über, daher habe ich es übernommen wtl. einmal einzukaufen. Er ist verheiratet und hat auch ein Kleinkind (18 Monate) sieht die Notwendigkeit zur Versorgung des Kindes nur teilweise ein. Seine Frau betreue ich ebenfalls die aktiv an ihrer Selbständigkeit (bedürfnisorientiert mitarbeitet und auch das Kind aus ihren Möglichkeiten mit Unterstützung sehr gut versorgt. Persönliches Geld was die Ehefrau bekommt wird immer wieder von meinen Sohn entwendet und für Nichtigkeiten (Schnaps usw. )ausgegeben. Beide haben nur die Grundsicherung v. Harz 4 zur Verfügung) Es sind nur einige Beispiele. Meine Frage an euch: Sollte ich für mein Sohn die Betreuung abgeben mit der Begründung hier in ein Rollenkonflikt zu stehen oder habt ihr einen besseren Vorschlag? Wäre sehr dankbar über gute Antworten wie ich mich verhalten soll
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Ich selbst würde keinen meiner Angehörigen Betreuen. Ich führe auch Betreuungen, die Eltern wegen Gewissenskonflikte abgegeben haben. Bspw. sah sich ein Vater nicht mehr in der Lage gegen den Willen seines von ihm betreuten Sohnes, dessen Krankenhausaufenthaltes durchzusetzen. Du bist also nicht der Einzige, der sich solche Fragen stellt. Viel Erfolg Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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hallo detlef,
ich kann Rudi nur beipflichten. Der immer größer werdende Ärger und Zorn deines Sohnes, der entsteht, bzw. entstehen wird, weil du ihn einschränken musst, wird immer mehr die positiven Seiten Eurer Beziehung überdecken. Wenn ein externer Betreuer da ist, musst du zwar nicht die Handlungen deines Sohnes gut finden, aber du kannst ihm leichter zeigen, dass du ihn magst, wenn du selber durch diesen täglichen Kampf nicht so aufgerieben bist. Vielleicht wird der Betreuer nicht alles so machen, wie du es gemacht hättest, aber da kann sich dein Sohn auch nicht auf der Zuneigung "ausruhen" und immer mehr an "Leistung" beanspruchen. Viel Kraft bei Deiner Entscheidung! gruss efb |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
den o.g. Meinungen kann ich mich nur anschließen. Bevor ein Verhältnis leidet - zumal sich der Betreute auch gegen die Betreuung sträubt - wäre ein Antrag auf Betreurwechsel wohl angezeigt. Ansonsten denkt der Betreute noch, Deine betr. Maßnahmen wären (rein) persönlich gemeint. mfg |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
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Danke für die nützlichen Tipps, ich ringe schon seid 2 Jahren mit dieser Entscheidung.Danke.
Da ich es nunmehr geschafft habe meinen Adotivsohn (nicht Stiefsohn) in eine Betreute Wohneinrichtung im Wohnverband unterzubringen, fällt die Entscheidung leichter um ein Betreuerwechsel vorzunehmen zu lassen. Obwohl ich bereits mit der Richterin über dieses Thema gesprochen hatte, wurde mir gesagt das es an meiner Betreuungsform keinerlei Mängel gäbe. Ich habe die Entscheidung getroffen als Berufsbetreuer tätig werden zu wollen, habe aber Angst wenn ich diese Situation mit meinen Sohn nicht meistere, keine Zulassung zu bekommen. Ich begleite hilfebedürftige Menschen gern mit Freude und habe auch auf Grund meines Berufes als Dipl. Pflegefachwirt für Gesundheit und Soziales alle Voraussetzungen diese Tätigkeit ausführen zu können.Wie seht ihr im Forum dieses alles. Soll ich diese Tätigkeit in Betracht ziehen oder nicht. Ich weis die Entscheidung muss ich letzendlich selbst treffen. Da ich aber aus der Intensivpflege heraus möchte, möchte ich ein Berufswechsel vornehmen. Eine Tätigkeit zum Wohle hilfsbedürftigter Menschen. Liebe Grüße Detlef |
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#6 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Nur Mut. Nachteile für deine Berufswünsche sehe ich nicht, eher im Gegenteil. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Als betreuender Angehöriger kann ich detlefluther in anbetracht des 18 Monate alten Enkelkindes im Gegensatz zu anderen keinen Rat geben.
Pauschal frage ich aber mal (von dem kleinen Kind war bei den Ratgebern in ihren Überlegungen nie die Rede), was daran mutig und verantwortungsvoll ist, wenn jemand die Betreuung eines Angehörigen abgibt, um dann Berufsbetreuer zu werden? Natürlich geraten betreuende Angehörige nicht selten an ihre Grenzen, aber sorry …. an dieser Stelle hätte auch ich Gewissenskonflikte, und das nicht zu knapp. Grüße Ralf |
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