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Zwickmühle Kostenübernahme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwickmühle Kostenübernahme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich bin am verzweifeln, vielleicht wisst Ihr ja Rat: Betreute kam am 19.04.2011 ins Pflegeheim, zunächst zur Kurzzeitpflege. ...


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Alt 17.11.2011, 18:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Zwickmühle Kostenübernahme

Liebe Teilnehmer,

ich bin am verzweifeln, vielleicht wisst Ihr ja Rat:

Betreute kam am 19.04.2011 ins Pflegeheim, zunächst zur Kurzzeitpflege. Die Finanzierung dessen war auch überhaupt kein Problem.
Betreute blieb schließlich ab dem 18.05.2011 dauerhaft im Heim.
Am 17.05.2011 stellte ich den Antrag auf Heimkostenzuschuss und reichte am 30.05.2011 alle angeforderten Unterlagen nach.

Am 18.08.2011 fragte das Heim bei mir nach, ob denn mit dem Antrag alles ok sei. Ich reichte die Frage telefonisch an den zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes weiter.
Dieser konnte mit dem Namen meiner Betreuten überhaupt nichts anfangen. Er benötigte lange Zeit, bis er die Akte schließlich gefunden hatte. Für mich stellte es sich so dar, dass er den Antrag verbummelt hatte.
Wenige Tage später bekam ich die Aufforderung des Sozialamtes, einen Wohngeldantrag zu stellen. Diesen stellte ich am 25.08.2011 und warte auch hier nun auf die Bearbeitung.

Das Heim hat mittlerweile eine Anwältin konsultiert, die mir Druck macht, ich soll dem Sozialamt Druck machen. Das wiederum erklärt, es warte auf den Wohngeldbescheid. Die Wohngeldstelle verspricht seit Wochen zügige Bearbeitung, aber nichts passiert.

War das ein Fehler von mir, nicht parallel Wohngeld beantragt zu haben?
Muss/Darf das Sozialamt die Bearbeitung der Übernahme der Pflegeheimkosten vom Wohngeldbescheid abhängig machen?
Wie kann ich Druck machen?

Herzlichen Dank

Klima
Klima ist offline  
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Alt 17.11.2011, 20:04   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo klima,

hat die vom Heim beauftragte Anwältin schon die Kündigung des Heimvertrags wegen Zahlungsverzugs angekündigt . Sollte sie tun, da das Heim nicht verpflichtet ist, für das Sozialamt die Bank zu spielen.
6 Monate sind eine Zeit, die man einem Heim nicht zumuten kann, das müsste eigentlich das Sozialamt wissen.

Vielleicht gehts ja schneller , wenn die Räumungsklage angedroht, oder gar erhoben ist . Das wäre dann wohl die Sitaution , in denen sich die oberen Etagen im Sozialamt mit der Frage beschäftigen sollten.


schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 17.11.2011, 20:15   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Betreute blieb schließlich ab dem 18.05.2011 dauerhaft im Heim.
Am 17.05.2011 stellte ich den Antrag auf Heimkostenzuschuss Wenige Tage später bekam ich die Aufforderung des Sozialamtes, einen Wohngeldantrag zu stellen. Klima
Hallo Klima, Du hast wie es scheint alles erforderliche getan.
Die Zahlung vom Wohngeld zieht sich i.d.R. mindestens über 2 Monate. Die Zahlung vom Sozialhilfeträger sollte das nicht tun, denn es besteht ja ein aktueller Hilfebedarf. Du könntest unter Bezug auf Deinen Antrag um Mitteilung vom Bearbeitungsstand bitten und hierfür eine Frist setzen. Sobald das Heim "Druck macht", gib den Druck an das Sozialoamt in Kopie weiter. Falls Heimplatzkündigung droht, beauftrage einen (Fachanwalt für Sozialrecht ) Anwalt für eine Klage im Eilverfahren. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 18.11.2011, 06:41   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo fwu, Hallo Andre,

vielen Dank für Eure Antworten!

Eine für mich ganz wichtige Frage dabei ist:
Kann das Sozialamt sich zurücklehnen mit der Haltung, ohne Wohngeldbescheid machen wir gar nichts.
Oder sollten die den Antrag fertig stellen und nach Erhalt des Wohngeldbescheids entsprechend ändern.
Wichtig für mich hierbei: Die Bedingung, Wohngeld zu beantragen wurde ja erst einige Zeit nach Antragstellung der Übernahme Heimkosten erhoben.

Herzlichen Dank!


Klima
Klima ist offline  
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Alt 18.11.2011, 11:58   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Hallo fwu, Hallo Andre,

vielen Dank für Eure Antworten!

Eine für mich ganz wichtige Frage dabei ist:
Kann das Sozialamt sich zurücklehnen mit der Haltung, ohne Wohngeldbescheid machen wir gar nichts.
M.E. Nein.
Allerdings sollte man dies auch vorsoglich beantragen; siehe hierzu:
SGB 1 - Einzelnorm

bzw.:SGB 1 - Einzelnorm

Zitat:
Oder sollten die den Antrag fertig stellen und nach Erhalt des Wohngeldbescheids entsprechend ändern.
Ja.

mfg
carlos ist offline  
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