Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaub der Betreuten mit Freund im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin die Betreuerin meiner Schwester. Meine Schwester ist jetzt mit ihrem Freund (beide 29 Jahre) zusammengezogen. Meine ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
ich bin die Betreuerin meiner Schwester. Meine Schwester ist jetzt mit ihrem Freund (beide 29 Jahre) zusammengezogen. Meine Schwester und ihr Freund haben einen Behindertenausweis. Sie 100% und die Kürzel G, H, B, und er 80% und die Kürzel G, B,. So, nun sprachen die beiden mich an, sie möchten gerne mal in europäische Ausland z. B. Mallorca reisen. Wie sieht es da mit Rechten und Pflichten aus? Muss da jemand als Betreuung mitfliegen und wie sieht das mit der Reiseplanung aus?? Muss das Dem Amtsgericht, LWV und dem Sozialamt gemeldet werden?? Bitte schildert mir eure Erfahrungen bezüglich des Reisens von Behinderten und alles was dabei zu beachten gibt!!!! Ihr seht, viele, viele Fragen!!! Viele Grüße Eva |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also grundsätzlich kannst du einen Betreuten zunächstmal nicht daran hindern, dahin zu reisen, wo er/sie hin will.
Leider steht in deinem Posting nichts über die Art der Behinderung deiner Schwester (psychisch, geistig, körperlich krank ?). Meiner Meinung nach ergeben sich daraus keine Informationspflichten an Gerichte und Behörden. Allerdings berührt das auch deine Vertretungsmöglichkeiten für deine Schwester in Spanien und das ist noch ´ne unausgegorene Kiste. Da gibt es zwischenstaatliche resp. europäische Detailbestimmungen, die ich jetzt ad hoc auch nicht drauf habe. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Eva,
erkundige Dich bei euch in der Stadt mal bei der Caritas, AWO oder sonstigen Vereinen. Bei uns z.B. werden darüber zwei Mal im Jahr Reisen nach Malle, Oberitalien usw. angeboten. Das sind Kleingruppen in Begleitung. Die Teilnahme hängt ab vom Grad der Behinderung- zwei meiner Kunden nutzen das regelmässig. Scheint viel Spass zu machen und gut organisiert zu sein. Wenn die zwei alleine weg wollen wird es wohl schwieriger. Nur ein Beispiel: ein Päarchen, sie im Rollstuhl musste mach Köln, ich hab ein Zimmer für beide buchen wollen. behindertengerecht steht bei vielen Hotels, zum Glück war ich so schlau extra noch mal nachzufragen ob die Sanitärräume tatsächlich barreirefrei sind. Das Ergebnis: bei einem nur war es so, der Rest schien Makulatur. Da müsste man sich schon ganz genau erkundigen um nicht auf leere Versprechen reinzufallen und das Vorhaben gut planen. Warum sollte man das melden müssen? Ausser der Arge im Fall von Leistungsbezug. Wenn Betreute in den Harz fahren interessiert es doch auch keinen. Die Reise müsste lediglich den Behinderungen gerecht werden. Zudem sollte sie mit den zuständigen Ärzten besprochen werden damit es zu keinen Komplikationen kommen kann, z.B. wegen evtl. Herzfehler und Fliegen. Der Rest besteht aus gründlicher Vorbereitung, vielleicht noch einem zusätzlichen Auslandskrankenschutz mit Rückholmöglichkeit. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 2
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@Rudi
Sie hat eine leichte geistige Behinderung mit Orientierungsschwierigekeiten in einer fremden Umgebung und er eine körperliche Behinderung (Epilepsie), hatte aber schon seit über einem Jahr keinen Anfall mehr. Deshalb wurde er auch von 100% auf 80% Behinderung herabgestuft. |
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