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Urlaub der Betreuten mit Freund

Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaub der Betreuten mit Freund im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin die Betreuerin meiner Schwester. Meine Schwester ist jetzt mit ihrem Freund (beide 29 Jahre) zusammengezogen. Meine ...


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Alt 17.11.2011, 20:32   #1
Eva
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 2
Standard Urlaub der Betreuten mit Freund

Hallo zusammen,

ich bin die Betreuerin meiner Schwester. Meine Schwester ist jetzt mit ihrem Freund (beide 29 Jahre) zusammengezogen. Meine Schwester und ihr Freund haben einen Behindertenausweis. Sie 100% und die Kürzel G, H, B, und er 80% und die Kürzel G, B,.

So, nun sprachen die beiden mich an, sie möchten gerne mal in europäische Ausland z. B. Mallorca reisen. Wie sieht es da mit Rechten und Pflichten aus? Muss da jemand als Betreuung mitfliegen und wie sieht das mit der Reiseplanung aus?? Muss das Dem Amtsgericht, LWV und dem Sozialamt gemeldet werden??

Bitte schildert mir eure Erfahrungen bezüglich des Reisens von Behinderten und alles was dabei zu beachten gibt!!!! Ihr seht, viele, viele Fragen!!!

Viele Grüße
Eva
Eva ist offline  
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Alt 18.11.2011, 04:35   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Also grundsätzlich kannst du einen Betreuten zunächstmal nicht daran hindern, dahin zu reisen, wo er/sie hin will.
Leider steht in deinem Posting nichts über die Art der Behinderung deiner Schwester (psychisch, geistig, körperlich krank ?).

Meiner Meinung nach ergeben sich daraus keine Informationspflichten an Gerichte und Behörden.
Allerdings berührt das auch deine Vertretungsmöglichkeiten für deine Schwester in Spanien und das ist noch ´ne unausgegorene Kiste. Da gibt es zwischenstaatliche resp. europäische Detailbestimmungen, die ich jetzt ad hoc auch nicht drauf habe.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 18.11.2011, 05:47   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Eva,

erkundige Dich bei euch in der Stadt mal bei der Caritas, AWO oder sonstigen Vereinen.
Bei uns z.B. werden darüber zwei Mal im Jahr Reisen nach Malle, Oberitalien usw. angeboten. Das sind Kleingruppen in Begleitung. Die Teilnahme hängt ab vom Grad der Behinderung- zwei meiner Kunden nutzen das regelmässig. Scheint viel Spass zu machen und gut organisiert zu sein.

Wenn die zwei alleine weg wollen wird es wohl schwieriger.
Nur ein Beispiel: ein Päarchen, sie im Rollstuhl musste mach Köln, ich hab ein Zimmer für beide buchen wollen. behindertengerecht steht bei vielen Hotels, zum Glück war ich so schlau extra noch mal nachzufragen ob die Sanitärräume tatsächlich barreirefrei sind. Das Ergebnis: bei einem nur war es so, der Rest schien Makulatur.
Da müsste man sich schon ganz genau erkundigen um nicht auf leere Versprechen reinzufallen und das Vorhaben gut planen.

Warum sollte man das melden müssen? Ausser der Arge im Fall von Leistungsbezug.
Wenn Betreute in den Harz fahren interessiert es doch auch keinen. Die Reise müsste lediglich den Behinderungen gerecht werden. Zudem sollte sie mit den zuständigen Ärzten besprochen werden damit es zu keinen Komplikationen kommen kann, z.B. wegen evtl. Herzfehler und Fliegen.
Der Rest besteht aus gründlicher Vorbereitung, vielleicht noch einem zusätzlichen Auslandskrankenschutz mit Rückholmöglichkeit.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2011, 16:40   #4
Eva
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 2
Standard

@Rudi
Sie hat eine leichte geistige Behinderung mit Orientierungsschwierigekeiten in einer fremden Umgebung und er eine körperliche Behinderung (Epilepsie), hatte aber schon seit über einem Jahr keinen Anfall mehr. Deshalb wurde er auch von 100% auf 80% Behinderung herabgestuft.
Eva ist offline  
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