Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufbewahrung von Akten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen,
welche Unterlagen muss ich nach dem Tod des Betreuten unbedingt aufbewahren, bzw. welche können entsorgt werden? Kontoauszüge sind ja ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 4
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Hallöchen,
welche Unterlagen muss ich nach dem Tod des Betreuten unbedingt aufbewahren, bzw. welche können entsorgt werden? Kontoauszüge sind ja noch o.k., aber muss ich auch die dazugehörigen Quittungen bzw. Rechnungsbelege aufheben? Wie sieht es mit dem Schriftverkehr (Heim, Krankenkasse, u.a.) aus? Mittlerweile sammeln sich bei mir über viele Jahre die Unterlagen an, mit denen ich nun ein Platzproblem bekomme. Vielen Dank Helga |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
nach der Entlastung durch das Gericht, versuche ich die Akten loszuwerden, also - sofern vorhanden - an d. Erben (gg. Empfangsbestätigung) auszuhändigen. Schriftstücke, die die Erben m.E. nichts angehen, sortiere ich möglichst vorher aus. Ansonsten siehe hierzu auch: Aufbewahrung Betreuungsakten nach Beendigung der Betreuung mfg |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Ne Maßgabe konnte auch sein (im zeitlichen Sinne):
Verjährung der möglichen Betreuerhaftung. Finanzamt und andere wenn´s und aber´s ....gesondert prüfen.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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