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Aufbewahrung von Akten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufbewahrung von Akten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen, welche Unterlagen muss ich nach dem Tod des Betreuten unbedingt aufbewahren, bzw. welche können entsorgt werden? Kontoauszüge sind ja ...


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Alt 18.11.2011, 10:52   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 4
Standard Aufbewahrung von Akten

Hallöchen,

welche Unterlagen muss ich nach dem Tod des Betreuten unbedingt aufbewahren, bzw. welche können entsorgt werden? Kontoauszüge sind ja noch o.k., aber muss ich auch die dazugehörigen Quittungen bzw. Rechnungsbelege aufheben? Wie sieht es mit dem Schriftverkehr (Heim, Krankenkasse, u.a.) aus?
Mittlerweile sammeln sich bei mir über viele Jahre die Unterlagen an, mit denen ich nun ein Platzproblem bekomme.

Vielen Dank
Helga
Helga ist offline  
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Alt 18.11.2011, 11:49   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

nach der Entlastung durch das Gericht, versuche ich die Akten loszuwerden, also - sofern vorhanden - an d. Erben (gg. Empfangsbestätigung) auszuhändigen.
Schriftstücke, die die Erben m.E. nichts angehen, sortiere ich möglichst vorher aus.

Ansonsten siehe hierzu auch:
Aufbewahrung Betreuungsakten nach Beendigung der Betreuung

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.11.2011, 20:05   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

Ne Maßgabe konnte auch sein (im zeitlichen Sinne):

Verjährung der möglichen Betreuerhaftung.

Finanzamt und andere wenn´s und aber´s ....gesondert prüfen.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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