Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsbeschluss im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
ich bin unsicher in folgender Angelegenheit:
bei einem vermögend Betreuten habe ich einen Vergütungsbeschluss erhalten. Kann ich die ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Liebe Teilnehmer,
ich bin unsicher in folgender Angelegenheit: bei einem vermögend Betreuten habe ich einen Vergütungsbeschluss erhalten. Kann ich die Überweisung sofort tätigen oder muss ich die Beschwerdefrist (1 Monat) zunächst verstreichen lassen? Schönen Gruß, Klima |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Du wirst mit dem blossen Beschluss das Geld gar nicht vom Konto des Betroffenen abheben/überweisen können.
Dazu bedarf es eines Rechtskraftvermerkes der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes, den du nach Ablauf der Rechtsmittelfrist automatisch erhalten wirst - oder sagen wir mal erhalten solltest. Sind die vier Wochen um, lohnt es sich mal nachzufragen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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ich bin irritiert durch Rudis Auskunft. Wenn Rechtskraft eintreten muss ist das auf dem Beschluss vermerkt. Auf meinen Vergütungsbeschlüssen bei Vermögenden steht nichts davon und ich entnehme ziemlich bald nach erhalt. Ärger gabs deswegen bis jetzt keinen.
Bei uns erhalten die Vermögenden die Mitteilung das Vergütungansantrag eingereicht wurde und es die Möglichkeit gäbe innerhalb von 2 Wochen dagegen in Beschwerde zu gehen. Wers nicht macht ist einverstanden, manche unterschreiben gleich auf der Rechnung dass keine Einwände bestehen. Ich bekomme dann den Beschluss und kann zur Bank. Gruss Michaela.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo Rudi,
Hallo Michaela Mohr, vielen Dank für Eure Antworten. Mit Euren Mitteilungen betrachtet, denke ich, dass meine Irritation darin bestand, dass ich zuvor nur Vermögende unterhalb der 600€ Vergütungsgrenze abrechnete und damit keine Rechtsmittelfrist zum Tragen kam. In diesem Fall nun wurde die Betreuung des Vermögenden neu eíngerichtet und der Betrag liegt eben über der Grenze. Wobei ansonsten auch 2 Wochenfristen nicht unüblich seien. Schöne Grüße Robert Wittesch |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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@ MM
Das ist echt bei uns so, wie geschildert. Du kriegst n blanken Beschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung einschließlich Frist (weiss jetzt nicht, ob 2 oder 4 Wochen) und nach Fristablauf kriegste nochmal einen mit ´m dicken Stempel: Rechtskraftvermerk - der Beschluss ist seit so- und sovieltem rechtskräftig. Unterschrift, Siegel .... und dann ab damit zur Bank. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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@Rudi, da bleibt nur ein Umzug an ein praktischeres Gericht
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