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Suche nach Betreuungsansatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche nach Betreuungsansatz im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich befinde mich im Tal der Ahnungslosen in einer Betreuungssache und bin dankbar um Anregungen: Betreuung habe ich ...


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Alt 22.11.2011, 11:12   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Suche nach Betreuungsansatz

Liebe Teilnehmer,

ich befinde mich im Tal der Ahnungslosen in einer Betreuungssache und bin dankbar um Anregungen:

Betreuung habe ich vor 2 Monaten übernommen:
B. ist 23 Jahre alt und wohnt seit 6 Monaten selbständig (zuvor zu Hause). Alg. II - Bezieherin, macht gerade ein Praktikum über die Agentur für Arbeit zum Berufseinstieg, hat bei erfolgreichem Verlauf die Option, eine Ausbildung durch die AfA finanziert zu bekommen.

Das Problem ist jedoch: das selbständige Wohnen klappt nicht. Die Vermieterin beschwert sich unentwegt (keine Kehrwoche gemacht, hygienisch bedenkliche Zustände).
Die Mutter der B. bestätigt die Sorge, dass ihre Tochter sich zumüllt mit Tendenz zur Verwahrlosung.

Mir fällt nichts ein, wie ich reagieren könnte, vor allem beim Punkt "Hygiene".

Noch zu erwähnen: B. wurde eine Abhängige Persönlichkeitsstörung, Panikstörung, sowie eine Anamnestische Störung des Sozialverhaltens durch ihre Hausärztin attestiert. Gleichzeitig wurde ihr aber keine Eingliederungshilfe gewährt.

Was tun?


Schönen Gruß

Klima
Klima ist offline  
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Alt 22.11.2011, 11:39   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo klima,



was bedeutet der Satz

Gleichzeitig wurde ihr aber keine Eingliederungshilfe gewährt.

Nach Deiner Beschreibung wäre eine ambulante sozialpsychiatrische Versorgung (betreutes Einzelwohnen) im Rahmen der Eingliederungshilfe notwendig . Im Rahmen einer solchen Versorgung
wären auch Anleitung, Erinnerung und Hilfestellung bei den notwendigen Tätigkeiten möglich.


schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 22.11.2011, 11:52   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo fwu,

ja, ich habe die genannten Schreiben gerade noch einmal hervorgeholt und musste feststellen, dass der Ablehnungsbescheid Eingliederungshilfe vom 12.04.2011 stammt und das ärztliche Attest vom 18.04.2011.

Das hatte demzufolge keine Rolle gespielt bei der Entscheidung.

Ob ich ein 7 Monate altes Attest nochmals verwenden kann? Oder werde ich mir ein neues besorgen müssen?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 22.11.2011, 13:30   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Klima

Für mich ist in diesem Thread unklar, für wen die Ärztin ihre Diagnose gestellt hat. Mir sieht das sehr nach der Zuarbeit für das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens aus.
Die Sozialämter können sich in ihren Entscheidungen daran orientieren, führen aber in aller Regel eigene Prüfverfahren durch, vorzugsweise über die Gesundheitsämter.
Ich habe den Eindruck, dass genau dies nicht geschehen ist.

Hinsichtlich der sozialen Versorgung schließe ich mich fwu an.
An deiner Stelle würde ich erneut, gut begründet, Eingliederungshilfe beantragen und im Weigerungsfalle in Widerspruch gehen.

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 22.11.2011, 14:35   #5
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

@Klima:

Weiterer Tipp:

Wenn das (vermutlich) zuständige Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe nachweisbar mangelhaft seinen Beratungs-, Auskunfts- und Hinweispflichten nicht nachgekommen ist......kann das zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch führen (rückwirkend).

Da dieser "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" in keinem SGB steht, sondern "Richterrecht" ist...sollte man passende Entscheidungen in einer Suchmaschine ausfindig machen... oder es hilft der Gang zum Fachanwalt.

Zu dem findet ja auch im Verwaltungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz statt ( § 20 SGB X).
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 22.11.2011, 21:20   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Lieber Rudi,
Lieber nam,

vielen Dank für Eure Beiträge.
Ihr habt mir sehr geholfen!


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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