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Kosten für Salben und Verbände

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Salben und Verbände im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, es kann doch nicht sein, dass eine Sozialhilfeempfängerin (92 Jahre alt) die Kosten für Salben und Verbandsmaterial selbst zahlen ...


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Alt 23.11.2011, 07:56   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Kosten für Salben und Verbände

Hallo,

es kann doch nicht sein, dass eine Sozialhilfeempfängerin (92 Jahre alt) die Kosten für Salben und Verbandsmaterial selbst zahlen muss ? Sie hat offene Beine, muss täglich verbunden werden, sie zahlt von der Sozialhilfe ca. 100 Euro/Monat für diese Mittel. Die Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab.

Hat jemand Erfahrung damit ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.11.2011, 12:05   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
Standard Kostenübernahme

Hallo Andreas

Verschreibungspflichtige Medikamente ( Salben ) müssen in der Regel von den Kassen übernommen werden, sowie das Verbandsmaterial.
Es gibt jedoch Fälle, in denen wissenschaftlich erwiesen ist, daß der Nutzen fragwürdig ist.
Beispiel: Jodhaltige Salben zur Keimreduktion bei entzündeten Wunden.
Diese Verbände werden lediglich fünf Tage lang bezahlt, danach ist der Nutzen fragwürdig. Ist immer noch eine Entzündung da, wird systemisch ( Tablette oder Infusion mit evtl. Antibiotika ) behandelt.

Oft lehnen Kassen die modernen Wundauflagen, die mehrere Tage lang belassen werden können ab, mit der Begründung, daß tägliche sterile Verbandswechsel ausreichend sind.

Es sollte in diesem Fall eventuell mit dem Hausarzt besprochen werden, ob ein fachlicher Widerspruch sinnvoll wäre.

Oft reicht es, daß der Hausarzt den Telefonhörer in die Hand nimmt und die Notwendigkeit des Verbandsregimes begründet.

Viele alte Leute schmieren sich mit allem möglichen ein. Manchmal heilen Wunden nicht weil sondern trotzdem, oder sie verschlimmern sich sogar. Es sollte von einem Profi geklärt werden, ob die Behandlung zweckmäßig, sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Herzliche Grüße
Hysterie
Hysterie ist offline  
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Alt 24.11.2011, 07:24   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
Standard

wie kommt es zu der Aussage: Die Kasse lehnt die Kostenübernahme ab? Seid ihr in "direkten Verhandlungen" oder ist das die Aussage des Arztes, der um die Einhaltung seiner Richtgrößen fürchtet? Gibt es überhaupt eine ärztliche Verordnung und ist ein FAcharzt eingeschaltet bzw. Behandlungspflege? Wenn dud as etweas näher sagen könntest, könnte ich dir evtl. entsperchendes Vorgehen empfehlen.
srklara ist offline  
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Alt 24.11.2011, 08:24   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hallo,

diese Problematik kenne ich auch bei Heimbewohnern. Laut Aussage von Politik und Krankenkassen gibt es (angeblich) für alle behandlungswürdigen Leiden verschreibungsfähige Medikamente bzw. Mittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Dennoch werden von den Ärzten oftmals Privatrezepte verschrieben, da die Kassenrezepte (angeblich) nicht richtig geeignet erscheinen. Bei Leuten, die sich diesen "Luxus" leisten können, mach ich nicht lang rum und segne diese Ausgaben "zum Wohle d. Betreuten" ab. Ich hatte aber auch schon Fälle von total mittellosen Betreuten, wo ich die Apotheken - nachdem Ärzte ohne Rücksprache mit mir Privatrezepte verschrieben hatten - auf den Kosten sitzen ließ. Und - welch Wunder - danach wirkten anscheinend auch plötzlich die Kassenrezepte.
Obwohl ich schon denke, dass im Einzelfall ein Rezept, dass nicht im Kassenkatalog steht, evt. genesungsfördernder ist.

Ärzte und Kassen sollten sich hier mal einigen.

@ Andreas: Kannst Du die Mittelchen nicht - mit Stellungnahme des Arztes - zusätzlich beim Sozialamt geltend machen?

mfg

Geändert von carlos (24.11.2011 um 08:28 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 25.11.2011, 07:13   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Zitat:
Zitat von srklara Beitrag anzeigen
wie kommt es zu der Aussage: Die Kasse lehnt die Kostenübernahme ab? Seid ihr in "direkten Verhandlungen" oder ist das die Aussage des Arztes, der um die Einhaltung seiner Richtgrößen fürchtet? Gibt es überhaupt eine ärztliche Verordnung und ist ein FAcharzt eingeschaltet bzw. Behandlungspflege? Wenn dud as etweas näher sagen könntest, könnte ich dir evtl. entsperchendes Vorgehen empfehlen.
Hallo,

bei meinem letzten Besuch hat meine Betreute mir von ihrem Dilemma erzählt. Es lässt sich nicht mehr feststellen, wer es war, "jemand" hat ihr gesagt, dass sie die Medikamente/Salben und Verbandsmaterial selbst bezahlen müsse.

Daraufhin habe ich eine Mail an die Krankenkasse geschrieben, woraufhin eine telefonische Antwort erfolgte. Inhalt: ja, ist richtig, tut uns fürchterlich leid, aber sie muss die Kosten selbst tragen.

Ich hasse es, wenn ich auf schriftliche Anfragen nur eine mündliche Auskunft erhalte .

Mein Vorgehen wird so sein: erstmal schauen, ob ich von meiner Betreuten noch irgendwelche Quittungen für die Mittel bekomme. Dann werde ich diese einreichen mit der Bitte um Erstattung oder schriftlichen Ablehnungsbescheid. Sollte es ein Ablehnungsbescheid werden, reiche ich Klage ein.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.11.2011, 11:27   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Ich hasse es, wenn ich auf schriftliche Anfragen nur eine mündliche Auskunft erhalte .
Hallo,

ich auch - es sei denn, die Auskunft heißt: Betrachten Sie den Fall in Ihrem Sinne als erledigt.... (wobei man dies dann auch ggf. überprüfen muss).

Wenn die Betreute die Mittelchen vorab quasi auf eigene Faust erworben hat, dürfte Klagen wohl wenig Sinn machen.
Wichtig ist, dass die Artikel - möglichst solche, die im Kassenkatalog stehen - (künftig) von einem Arzt verschrieben werden.
Sollte die Kasse die Kostenübernahme verweigern, soll der Arzt bestätigen, dass die Mittel notwendig bzw. wichtig sind.
Dann ggf. Widerspruch gegen die Kassenablehnung einlegen. Da jeder Patient einen Anspruch auf notwendige und ausreichende Versorgung hat, läge nämlich einer im System falsch: Der Arzt oder die Kasse - was (dann evt. auch gerichtlich) abzuklären wäre.

mfg

Geändert von carlos (25.11.2011 um 11:30 Uhr)
carlos ist offline  
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