Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanwalt das Mandat im laufenden Verfahren entziehen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Gemeinde,
mein Betreuter hat bereits seit längerem seinen Anwalt in einem Familienstreit bei dem es sich um das ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
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Hallo liebe Gemeinde,
mein Betreuter hat bereits seit längerem seinen Anwalt in einem Familienstreit bei dem es sich um das Nießbrauchrecht für die Mutter geht im Einsatz. Der Betreute für den eine Einwi. des Vermögens vorliegt, schaltet und waltet wie er er gerade lustig ist mit Geld was ihm derzeit ohne meine Einwilligung garnicht zusteht. Es ist sein Geld er könne damit machen was er wolle. Ich habe natürlich eine Sperrung auf dessen Konten und er kann sich lediglich TG dort persönlich abholen. Jedes 2 Wort ist mein Anwalt. Dieser Anwalt mit dem ich kurz nur telefoniert habe damit er seinem Klienten mal klarmacht das ich lediglich meinen Job machen möchte und er mir gewisse Dinge zukommen lassen muss, ist ein Mensch zum abgewöhnen. Da er jedoch auch meinen Betreuten als Klienten hat versuchen die beiden gemeinsam einen Weg gegen die Betreuung und gegen den Nießbrauch der Mutter zu erwirken. Das ist jedoch im Testament festgelegt. Ich würde den Anwalt der ohne mein o.k. jetzt gegen die Betreuung eingesetzt wurde, das Mandat entziehen. Der Betreute hat jedoch eine Rechtschutz die den Anwalt natürlich übernimmt. Wie werde ich diesen Anwalt mit dem eine gute Zusammenarbeit nicht gegeben ist los? Denn Kosten werden sicherlich mit einem Gerichtsverfahren auf uns zukommen. Die Mutter benötigt eine 24 Std. pflege und kann aufgrund der Wohnzustände, so will ich es mal nennen, keinen Gebrauch von ihrem Recht machen. Mein Betreuter sagt die Mutter könne kommen garkein Thema doch die Mutter unter diesen Umständen dort unterzubringen wäre eine absolute Katastrophe. Ich möchte hier jetzt nicht aufführen wie es in dem Haus aussieht ! Der Anwalt boxt den Klienten überall gut raus. Ob er mit 2,9 Promille fährt oder oder oder bis jetzt imm Glück gehabt. Kann ich den Anwalt im laufenden Verfahren das Mandat aus irgendwelchen Gründen entziehen? Wenn ja welchen? Sorry etwas wild geschrieben aber ich habe den Kopf voll .... LG Botterblömcke |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo,
also erst mal verstehe ich gar nicht so ganz wessen Betreuerin du jetzt bist. Vertrittst du die Interessen des Sohnes oder der Mutter?? Weiter wäre es sinnvoll die Aufgabenkreise zu wissen in denen du vertrittst. Zur eigenständigen Beauftragung eines Anwaltes durch den Betreuten hatten wir schon mal was letztens, schau mal in der Suchfunktion. Gruß, Andreas
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Botterblömke,
auch ein Mensch, der unter Betreuung steht, hat das Recht, sich durch einen Anwalt gerichtlich vertreten zu lassen. Insbesondere dann , wenn er die Betreuung als staatliche Beeinträchtigung seiner Grundrechte wieder loswerden will. In Hinblick auf den Einwilligungsvorbehalt kannst Du allerdings prüfen, ob der Betreute überhaupt noch berechtigt ist, vermögensrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wenn nicht, kann er auch keinen Anwalt mandatieren, das bedeutet dann, daß er als Bevollmächtigter ohne Vollmacht handelt und entsprechend haftet. Es gibt allerdings Anwälte, die sich unter Einwilligungsvorbehalt leider nix vorstellen können. Tja , und wenn der Anwalt so gut Argumente hats, mußt Du einfach die besseren Argumente haben. schöne Grüße fwu |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Botterblömke
Die Frage vom agw solltest Du Dir noch mal durch den Kopf gehen lassen: Wen vertrittst Du eigentlich??? Mutter oder Sohn). Was den Anwalt angeht: Siehe fwu. Die besseren Argumente? In einem ähnlichen Fall hatte ich den Anwalt gefragt, worin denn sein Mandat besteht. Es kam keine Antwort ausser, dass dies wg. Daten- bzw. Mandantenschutz nicht mitgeteilt werden dürfe. Etwas später kam die Honorarforderung des Anwaltes. Die ging wider zurück, mit der Begründung, das ich nichts bezahlen darf, wenn ich nicht weiß, was für die Forderung geleistet wurde. Höfliche Bitte, das Honorar doch direkt vom Betreuten in bar einzutreiben - und tschüß. Danach habe ich nie wieder was von dem Anwalt gehört. (Das ganze war natürlich mit dem Rechtspfleger abgesprochen, um eventuellen Ärger im Gericht vorzubeugen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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