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Erbschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Mus ich der Betreuerin einen Ebschein geben um das Erbe zu bekommen oder reicht eine Geburtsurkunde. Wieviel kostet so ...


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Alt 24.11.2011, 10:22   #1
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Standard Erbschaft

Hallo

Mus ich der Betreuerin einen Ebschein geben um das Erbe zu bekommen oder reicht eine Geburtsurkunde.

Wieviel kostet so ein Erbschein und mus man diesen gleich bezahlen.

Viele Grüße
alter Mann ist offline  
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Alt 25.11.2011, 13:01   #2
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Moin alter Mann

Um an das Erbe zu kommen benötigst du einen Erbschein - Banken fragen danach, bei Immobilien geht es nicht ohne - aber manchmal geht es auch ohne Erbschein.

Das Erbe bekommst Du aber nicht von der Betreuerin!
Von ihr bekommst Du bzw. die Erben (wenn es mehrere sind) die Unterlagen zu der Betreuung ausgehändigt. Die Betreuerin ist verpflichtet, die Sachen nach dem Tod der betreuten Person an den/die Erben auszuhändigen.
Die Betreuerin tut gut daran den Erbschein zu verlangen, weil sie nur so weiß, wer Erbe ist und wer nicht. Deshalb müssen auch alle Erben für die Übergabe da sein, oder die fehlenden Erben müssen die anderen zur Entgegennahme der Unterlagen bevollmächtigen.
Wenn das nicht der Fall ist, riskiert die Betreuerin evtl. Ärger von dem fehlenden Erben, der dann auf die Übergabe der Unterlagen bestehen könnte. Den Ärger sollte man sich wirklich ersparen, denn der kommt sehr wahrscheinlich, wenn Geld im Spiel ist...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.11.2011, 15:39   #3
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Beiträge: 9
Standard Erbschaft

Hallo

erst einmal Danke für deine Hilfe.

ich habe noch einen Bruder der warscheinlich im Gefängnis ist. Er hätte auch kein Geld dafür um die Erschaft auszuschlagen oder den Erschein zu bezahlen. Wie geht es dann mit meinen Erbteil weiter wenn ich nur einen Erbschein beantrage. Wenn er vieleicht für 5 Jahre im Gefängnis ist soll ich da so lange auf meinen Teil warten?

Danke schonmal im vorraus

Viele Grüße
alter Mann ist offline  
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Alt 25.11.2011, 17:30   #4
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Moin moin

Keine Panik. Ein Erbschein reicht, weil da alle drinstehen, die erben und zu welchen Teilen.
Für die Übergabe der Unterlagen vom Betreuer an Dich reicht eine Vollmacht von Deinem Bruder, die Dir erlaubt die Sachen entgegenzunehmen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.11.2011, 18:59   #5
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Beiträge: 9
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Hallo,

Ich habe nicht so ein gutes Verhältnis zu meinen Bruder. Wenn er mir nun keine Vollmacht gibt.

Wenn er im Gefängnis ist bekomme ich dann mit diesen einen Erbschein wenigstens meinen Anteil ausbezahlt?

Danke schon mal
alter Mann ist offline  
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Alt 26.11.2011, 19:39   #6
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Und moin

Auf dem Erbschein stehen alle Erben drauf - also Du und dein Bruder (falls noch mehr Erben da sein sollten, dann stehen die auch drauf).

Der Betreuer zahlt kein Erbe aus. Er übergibt auch kein Erbe. Das ist was völlig anderes.
Er übergibt die Unterlagen seiner Betreuung, dazu gehören auch Kontokarten, Sparbücher, Urkunden etc. - und zwar nur an alle Erben bzw. an diejenigen, die da sind und Vollmachten haben, so dass alle Erben zur Übergabe vertreten sind.

Wenn Dein Bruder dir nicht vertraut (bzw. ihr beide Euch gegenseitig nicht), und zur Übergabe keinen Freigang bekommt, dann kenn er einen Knast-Sozialarbeiter bevollmächtigen/beauftragen, die Unterlagen entgegenzunehmen. Dann kommt der zu dem Termin.

Die Aufteilung des Erbes ist dann später z.B. die Auflösung des Erbenkontos und Aufteilung des Geldes auf Dein Konto bzw. das Deines Bruders.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.11.2011, 21:04   #7
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Was kostet so ein Erbschein? Und fals ich doch Schulder erben sollte was kann ich dann tun. Ich selber habe sicht viel.

Viele 'Grüße
alter Mann ist offline  
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Alt 27.11.2011, 11:43   #8
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Moin alter Mann

Wg. der Kosten solltest Du das Nachlassgericht fragen.
Ansonsten erbt man Schulden bei der öffentlichen Hand nur in der Höhe des Nachlasses. Z.B. bei Sozialleistungen, die als Darlehen gewährt wurden.
Wie es bei anderen Gläubigern aussieht, kann ich nicht so genau sagen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.11.2011, 16:21   #9
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Zitat:
Zitat von alter Mann Beitrag anzeigen
Hallo,

Und fals ich doch Schulder erben sollte was kann ich dann tun. Ich selber habe sicht viel.

Viele 'Grüße
Falls Du nur Schulden erben würdest, kannst Du das Erbe innerhalb von 6 Wochen (Ausschlußfrist) ausschlagen. Die Frist läuft ab Kenntnis über das Erbe (ein genaues Datum kann Dir das Nachlaßgericht sagen).
Falls Du Schulden und Vermögen erbst und nicht sicher bist, was wie hoch ist, kannst Du ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Die Kosten dafür trägt der Nachlass. Sowas lohnt sich nur, wenn es wahrscheinlich ist, dass unterm Strich noch Vermögen rauskommt. Hierfür gibt es keine enge Frist. Am besten auch beim Nachlassgericht mal nachfragen.

Grüße
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 28.11.2011, 09:08   #10
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Hallo,

danke für Eure guten Antworten. Mein Bruder will sich um nichts kümmern. Er will kein Erbschein beantragen und er schlägt es auch nicht aus. Er gibt mir keine Vollmacht und will mich auch nicht zum Betreuer begleiten. Er ist so stur und wollte schon immer nichts von seiner Mutter wissen.

Was pasiert mit meinen Erbteil? Bekomme ich das? Es ist schon nicht einfach. ich bin warscheinlich ein schwerer Fall hier.

Danke schon mal

Viele Grüße
alter Mann ist offline  
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