Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Mus ich der Betreuerin einen Ebschein geben um das Erbe zu bekommen oder reicht eine Geburtsurkunde.
Wieviel kostet so ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 9
|
Hallo
Mus ich der Betreuerin einen Ebschein geben um das Erbe zu bekommen oder reicht eine Geburtsurkunde. Wieviel kostet so ein Erbschein und mus man diesen gleich bezahlen. Viele Grüße |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin alter Mann
Um an das Erbe zu kommen benötigst du einen Erbschein - Banken fragen danach, bei Immobilien geht es nicht ohne - aber manchmal geht es auch ohne Erbschein. Das Erbe bekommst Du aber nicht von der Betreuerin! Von ihr bekommst Du bzw. die Erben (wenn es mehrere sind) die Unterlagen zu der Betreuung ausgehändigt. Die Betreuerin ist verpflichtet, die Sachen nach dem Tod der betreuten Person an den/die Erben auszuhändigen. Die Betreuerin tut gut daran den Erbschein zu verlangen, weil sie nur so weiß, wer Erbe ist und wer nicht. Deshalb müssen auch alle Erben für die Übergabe da sein, oder die fehlenden Erben müssen die anderen zur Entgegennahme der Unterlagen bevollmächtigen. Wenn das nicht der Fall ist, riskiert die Betreuerin evtl. Ärger von dem fehlenden Erben, der dann auf die Übergabe der Unterlagen bestehen könnte. Den Ärger sollte man sich wirklich ersparen, denn der kommt sehr wahrscheinlich, wenn Geld im Spiel ist... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 9
|
Hallo
erst einmal Danke für deine Hilfe. ich habe noch einen Bruder der warscheinlich im Gefängnis ist. Er hätte auch kein Geld dafür um die Erschaft auszuschlagen oder den Erschein zu bezahlen. Wie geht es dann mit meinen Erbteil weiter wenn ich nur einen Erbschein beantrage. Wenn er vieleicht für 5 Jahre im Gefängnis ist soll ich da so lange auf meinen Teil warten? Danke schonmal im vorraus Viele Grüße |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin moin
Keine Panik. Ein Erbschein reicht, weil da alle drinstehen, die erben und zu welchen Teilen. Für die Übergabe der Unterlagen vom Betreuer an Dich reicht eine Vollmacht von Deinem Bruder, die Dir erlaubt die Sachen entgegenzunehmen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 9
|
Hallo,
Ich habe nicht so ein gutes Verhältnis zu meinen Bruder. Wenn er mir nun keine Vollmacht gibt. Wenn er im Gefängnis ist bekomme ich dann mit diesen einen Erbschein wenigstens meinen Anteil ausbezahlt? Danke schon mal |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Und moin
Auf dem Erbschein stehen alle Erben drauf - also Du und dein Bruder (falls noch mehr Erben da sein sollten, dann stehen die auch drauf). Der Betreuer zahlt kein Erbe aus. Er übergibt auch kein Erbe. Das ist was völlig anderes. Er übergibt die Unterlagen seiner Betreuung, dazu gehören auch Kontokarten, Sparbücher, Urkunden etc. - und zwar nur an alle Erben bzw. an diejenigen, die da sind und Vollmachten haben, so dass alle Erben zur Übergabe vertreten sind. Wenn Dein Bruder dir nicht vertraut (bzw. ihr beide Euch gegenseitig nicht), und zur Übergabe keinen Freigang bekommt, dann kenn er einen Knast-Sozialarbeiter bevollmächtigen/beauftragen, die Unterlagen entgegenzunehmen. Dann kommt der zu dem Termin. Die Aufteilung des Erbes ist dann später z.B. die Auflösung des Erbenkontos und Aufteilung des Geldes auf Dein Konto bzw. das Deines Bruders. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 9
|
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Was kostet so ein Erbschein? Und fals ich doch Schulder erben sollte was kann ich dann tun. Ich selber habe sicht viel. Viele 'Grüße |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin alter Mann
Wg. der Kosten solltest Du das Nachlassgericht fragen. Ansonsten erbt man Schulden bei der öffentlichen Hand nur in der Höhe des Nachlasses. Z.B. bei Sozialleistungen, die als Darlehen gewährt wurden. Wie es bei anderen Gläubigern aussieht, kann ich nicht so genau sagen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
|
Zitat:
Falls Du Schulden und Vermögen erbst und nicht sicher bist, was wie hoch ist, kannst Du ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Die Kosten dafür trägt der Nachlass. Sowas lohnt sich nur, wenn es wahrscheinlich ist, dass unterm Strich noch Vermögen rauskommt. Hierfür gibt es keine enge Frist. Am besten auch beim Nachlassgericht mal nachfragen. Grüße Geranie |
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 9
|
Hallo,
danke für Eure guten Antworten. Mein Bruder will sich um nichts kümmern. Er will kein Erbschein beantragen und er schlägt es auch nicht aus. Er gibt mir keine Vollmacht und will mich auch nicht zum Betreuer begleiten. Er ist so stur und wollte schon immer nichts von seiner Mutter wissen. Was pasiert mit meinen Erbteil? Bekomme ich das? Es ist schon nicht einfach. ich bin warscheinlich ein schwerer Fall hier. Danke schon mal Viele Grüße |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|