Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Brauche ich für folgende geschäfte eine amtsgerichtliche Genehmigung:
1. Kauf von neuen Möbeln f.d. Betreute ?
2. Abschluss eines Heimvertrages ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Brauche ich für folgende geschäfte eine amtsgerichtliche Genehmigung:
1. Kauf von neuen Möbeln f.d. Betreute ? 2. Abschluss eines Heimvertrages f.d.Betreute ? 3. Abschluss bzw Finanzierung einer Reise mit Übernahme der Kosten für eine Begleitung ? Betreute ist an Altersdemenz erkrankt. Es besteht EV f.d. Vermögen Besten Dank RAMO |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo RAMO,
ein Blick ins Gesetz > §§§ 813 ff , 1822 erleichtert die Rechts... 1 und 2 (-) allerdings braucht man für die Kündigung der Wohnung die betreuungsgerichtliche Genehmigung 3: wenn zur "Finanzierung" ein Darlehen aufgenommen wird brauchts ne Genehmigung schöne Grüße rafwu |
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