Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer was ??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen ,ich bin Neu hier und wende mich nun an diese Plattform weil ich als Laie überhaupt keine Ahnung ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Hallo zusammen ,ich bin Neu hier und wende mich nun an diese Plattform weil ich als Laie überhaupt keine Ahnung habe was der Betreuer meines Vaters darf und was nicht .Folgende Problematik oder was mir am Herzen liegt,mein Vater ist 85 Jahre geistig Teilweise noch Fit aber auch manchmal nicht, deswegen hat er einen Betreuer vom Gericht zu geteilt bekommen. Da mein Vater verschuldet ist hat der Betreuer einen Teil der Schulden privat übernommen ,mein Vater stottert die jetzt bei dem Betreuer ab. Was mich aber noch am meisten bedrückt das dieser Betreuer ein Auge auf mich geworfen hat (Tochter) ich Ihm aber schon mehrmals abgewiesen habe ,er hat mir einen Liebesbrief geschrieben wo er seine Gefühle für mich bekundet. Ich möchte nichts von Ihm und habe Ihm das klipp und klar gesagt, beim letzten Telefonat mit Ihm sagte er mir er kann dafür sorgen "das er meine Eltern auch meine Mutter ist schwer Krank in ein Pflegeheim einweisen lassen kann ,dann wäre ich Schuld wenn er dies tun würde.Ich bin jeden Freitag -Sonntag bei meinen Eltern und da ist dann auch der Betreuer immer vor Ort ? Mittler weilen habe ich schon das Gefühl das der Betreuer mir nachstellt.Ich muss dazu sagen das ich Psychisch seit längeren auch angeschlagen bin und an (Chronic Fatigue Syndrome CFS) leide ,und dies mich alles sehr mit nimmt.Meine Fragen nun an dieses Forum ,hat sich der Betreuer fehl verhalten was kann ich tun ? Kann ich als Tochter da überhaupt was tun ,ich habe keine Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht vom Vater kann ich bewirken das ich ein Instrument in die Hände bekomme um den Betreuer genauer auf die Finger zu schauen oder kann ich bewirken diesen Betreuer aus zu wechseln, kann ich beantragen das, dass Aufgabengebiet des Betreuers eingeschränkt wird., Ich selber kann die Betreuung wegen der genannten Krankheit nicht übernehmen. Ich möchte noch hinzu fügen das mein Vater auf dem Land wohnt in einer kleineren Ortschaft.Möchte mich für Antworten oder Tipps sehr herzlich bedanken, Gruß Schneckerl.
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.11.2011
Ort: Rendsburg
Beiträge: 38
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oO hast du die briefe noch bzw irgendwein beweis dafür ?
dan könntest du relativ einfach dich beim gericht beschweren, wobei wie ich das von meinen gesetzlichen betreuer her kenn der betreute jeder zeit sich beim gericht bschweren kann wie fitt sind deine eltern nun vom kopf her können sie sich noch klar ausdrüclen dann solltest du mit ihnen reden und sie bitten einen wechsel des betreuers zu veranlssen. vieleicht kannst du ja dich unverbindlich vom rechtsanwalt beraten lassen. denn das was er macht ist def eine nötigung, diese ist strafbar. geh auf jedenfall zum zuständigen richter der für den fall zuständig ist. noch was soweit verstanden ist er nur für deinen vater zuständig, das heisst deine mutter kann er nich einweisen. wenn ich was falsches geschrieben haben sollte bitte ich um korektur von jemanden! noch einen schönen abend Geändert von larsH71 (30.11.2011 um 22:54 Uhr) |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo schneckerl,
ich gehe davon aus, daß sich der Betreuer absolut unprofessionell verhält. Wenn der der Betreute prinzipiell ein Darlehen braucht , muß dies vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Wenn dann noch er Betreuer selbst Partei beim Darlehensvertrag ist, kann er sich nicht selbst vertreten , er kann also nicht gleichzeitig Darlehensgeber sein und andererseits Vertreter des Darlehensnehmers. Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei dem Darlehen jetzt mal nicht um einen Vorschuss von 50,- € bis zum nächsten Renteneingang handelt. In dieser Angelegenheit kannst Du Dich an das Betreuungsgericht wenden und nachfragen ob dies so ok ist. Meiner Ansicht nach ist es auch unprofessionell - insbesondere im Hinblik auf das Darlehen - sich als Betreuer an ein Familiengericht ranzumachen. Ich würde dem Betreuungsgericht einfach den "Liebesbrief" zuschicken und dann mal schauen , wie das Gericht darauf reagiert. larsH71 hat insofern recht, daß Du jederzeit das Betreuungsgericht über das Verhalten des Betreuers informieren kannst. Das Gericht ist dann " von Amts wegen " verpflichtet den Sachverhalt zu überprüfen, also aufzuklären . Es ist allerdings keine beschwerde im rechtlich formalen Sinn. fwu |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Ja erst mal vielen Dank für eure Tipps,
korrekt ist ja ich habe den Brief noch , und der Betreuer ist nur für meinen Vater zuständig. Was das Darlehen betrifft ,ja mein Vater hat eben durch die Krankheit und Pflege von sich sein ganzes Erspartes aufgebraucht und da sind dann eben auch Zahlungen aufgelaufen was nicht mehr bedient worden sind.Und die Schulden hat der Betreuer übernommen .mein Vater zahlt so wie ich weiß 100€zurück im Moment . Aber ich als Tochter habe keine Chance das ich das Aufgabengebiet des Betreuers einschränken lassen kann oder ? Ich bin beim SovD Mitglied können die mir Helfen glaubt Ihr ,ich bin da sehr unbeholfen .Danke.
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten morgen schneckerl,
fwu hat Dir gesagt wo und wie Du Hilfe bekommst. Ich gehe noch etwas weiter: das ist kein Betreuer, das ist ein komplettes Unding. Helfen kann Dir da nur das Betreuungsgericht. Denen teilst Du sofort schriftlich die Sachlage hinsichtlich des Darlehenes mit, den Liebesbrief legst Du in Kopie unbedingt mit vor. Schreib kurze, einfach verständliche Sätz und nur das Notwendigste. Du hast das hier erklärt, Du kannst das. Ich gehe davon aus, das Du gar nicht schnell genug schauen kannst wie dieser "Betreuer" gegen einen wirklichen Betreuer ausgetauscht sein wird. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Hallo, also wenn ich das richtig verstehe kann ich beim Betreuungsgericht die Sachlage vorbringen ,und die entscheiden dann.Kann ich das auch Ohne Einwilligung meines Vaters machen ?
Danke euch allen Ihr seit nett
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#7 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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