Dies ist ein Beitrag zum Thema Verpflichtung zur Privatinsolvenz? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Betreuergemeinde,
meine Betreute ist 75, bettlägerig und lebt mit Pflegestufe II im Heim. Sie hat über 5000 Euro Schulden. ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
Liebe Betreuergemeinde,
meine Betreute ist 75, bettlägerig und lebt mit Pflegestufe II im Heim. Sie hat über 5000 Euro Schulden. Mit Rente und Sozialhilfe wird komplett das Heim bezahlt. Weil die Rente minimal über dem Pfändungssatz liegt, wird sie demnächst an das Heim abgetreten. Ich habe alle Betreuungsbereiche. Ich hatte den Fall schon geschildert mit Bezug auf die eidesstattliche Versicherung, die sie für einen der Gläubiger letzte Woche abgelegt hat. Nun eine neue Frage in diesem Zusammenhang. Ich hatte Briefe an alle Gläubiger gesendet, in denen ich die Situation meiner Betreuten deutlich gemacht habe. Darüber hinaus (wie auch schon in diesem Forum geraten: VIELEN DANK dafür), habe ich angesprochen, dass zusätzliche Kosten für die Buchhaltung der Firmen einzusparen seien, wenn man die Zahlung der Schulden nicht weiter verfolgt. Mit Einverständnis der Betreuten habe ich die monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Renteneingängen dargestellt. Den Gläubigern habe ich zusätzlich erklärt, dass ein Schuldenverzeichnis beim Gericht vorliegt und sollte Geld (etwas durch eine Erbschaft etc.) wieder zur Verfügung stehen, die Schulden weiterhin berücksichtigt würden. Ich wollte verhindern, dass die Schulden durch Mahngebühren und Zinsen etc. weiter steigen. Daraufhin haben drei der fünfzehn Gläubiger die Beträge tatsächlich komplett ausgebucht und auf eine Zahlung verzichtet. Viele haben sich (noch) nicht gemeldet oder wollten "erst einmal" eine Kopie von der Betreuungsurkunde haben (hätte ich auch gleich daran denken können)... Ein Gläubiger aber schreibt nun, ich hätte als Betreuerin die Verpflichtung für meine Betreute die Privatinsolvenz zu beantragen! ???? Ist das so??? Ich kann im Internet und im Betreuungsrecht leider keine Antwort dazu finden. Vielen Dank schon mal campina |
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Campina,
Glückwunsch und zu dem:Zitat:
![]() Kannst Du also locker ignorieren. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Eine Pflicht zur Privatinsolvenz gibt es meines Wissens nicht.
Aber du als BetreuerIn musst im Sinne der Betreuten handeln. Wenn die Privatinsolvenz der Betreuten "Ruhe" verschafft, dann "musst" du die Privatinsolvenz anstreben. Ein Gläubiger könnte dich als Betreuer ev. dazu zwingen. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Im § 13 InsO steht, dass auch Gläubiger ein Antragsrecht haben.
Der Betreuer kann in der Form gezwungen werden, dass er selbst schadenersatzpflichtig wird, falls Geld vorhanden ist, aber den Gläubigern nicht mitgeteilt wurde - aus welchen Gründen auch immer. Ein Insovenzverfahren bietet hier mehr Schutz für den Betreuer als ein EV ! Warum soll dem Betreuten der Weg der Privatinsolvenz durch den Betreuer verwehrt werden - ist dies doch nur zu seinem Vorteil. Meiner Meinung nach macht EV nur Sinn, wenn keine "unbezahlbaren" Schulden beim Betreuten vorliegen, ansonsten Privatinsolvenzverfahren für den Betreuten. |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Zitat:
Wenn Geld da ist regelt der Betreuer die Schulden, verhandelt, prüft, zahlt. Punkt! Alles andere wäre Betrug und daran wird sich kein Kollege mit Verstand beteiligen. Warum soll eine 70jährige Frau in die Insolvenz wenn alles Geld/die Rente direkt ans Heim geht? Das macht hinten und vorne einfach keinen Sinn- egal was der Gläubiger sagt oder evtl. will. Auch Betreuer müssen nicht jeden Schwachsinn machen nur damit sie beschäftigt sind. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
|
Hallo campina,
was der Gläubiger hier tut ist mal wieder einseitig und platt: die Verpflichtung ist eher moralischer Natur und er übt Druck aus, damit etwas passiert. Z.B. könnte er vermuten, dass ein Betreuer oder Betreuter vor diesem Schritt zurückschreckt und dann freiwillige Angst-Raten zahlt, um seine Ruhe zu haben. Ein Gläubiger ist eigentlich eher weniger an InsO interessiert - käme tatsächlich auf den Einzelfall an-, weil er Zahlungen dann teilen muss (gleichmäßige Gläubigerbefriedigung) bzw. auch noch die Gerichtskosten von pfändbaren Beträgen abgezogen werden. Es geht aber grundsätzlich um Schadensbegrenzung bei den Betreuten, für die Du sorgen musst/solltest. Für einen zahlungsunfähigen Betreuten kann InsO das Mittel der Wahl sein. Ich denke, dass die meisten Rechtspfleger das aber noch nicht erkennen, es wird aber sicher nicht mehr lange dauern. Die Schuldenhöhe steigt ja nach und nach immer weiter. Mit InsO erhält der Betreute nach 6 Jahren, wenn alles gut läuft, die Restschuldbefreiung. Ohne InsO hat er nach wie vor Schulden. Mit was soll verhandelt werden, wenn nichts da ist? Nicht jeder Gläubiger bucht aus. Was ist also, wenn der Betreute, einer seiner Verwandten oder Erben gegen Dich klagt, falls er erben sollte und Du hast Dich nicht beizeiten um eine Möglichkeit der Einleitung des Insolvenzverfahrens gekümmert, so dass er die Chance gehabt hätte, sein Erbe zu schützen. Siehe Stephan1. Dass der Gläubiger einen Antrag stellen kann, ist hier erstmal gar nicht so entscheidend. Am besten, er tut es und zahlt, wird er aber nicht, wie Michaela schon sagte. Insgesamt musst Du aber erstmal eine Stelle finden, die das Insolvenzverfahren für Deinen Betreuten kostenlos durchführt. Denn jetzt ist er ja mittellos und die Anwälte machen sicher den außergerichtlichen Einigungsversuch auf Beratungshilfeschein, aber wer füllt den Antrag aus? Der Betreuer? Die Inso-Beratungsstelle? Wenn jeder Betreute das macht, dann sind die heillos überlastet. Das sollte mal dringend berufspolitisch thematisiert werden. Grüße Geranie |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Der Betreuer füllt die Anträge wegen Insolvenzverfahren aus.
Beispiel eines Insovenzverfahrens durch Betreuer: Privatinsolvenz und Betreuer |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Himmel hilf, @stephan, das was Du hier überall rauskramst ist aus 2007!
Sich über Neuerungen/Änderungen im Insolvenzrecht zu informieren könnte wirklich nicht schaden. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Geranie,
nur soviel dazu: Zitat:
Unsere Rpf z.B. wissen schon lange um die Insolvenz und deren evtl. Vorteile- aber sie wissen auch, dass der Schuldner in der Inso z.B. gewisse Pflichten zu erfüllen hat- was dann aber auf Grund der Erkrankung oft einfach unmöglich ist. Genauswenig wie rechtl. Betreuungen ein Allheilmittel sind, ist das die Insolvenz. Man muss schon genau hinsehen und alle Hintergründe kennen um das zu starten. Es gibt sicher für viele Probleme Hilfsmöglichkeiten, das genaue Hinsehen welche nun denn greift und auch sinnvoll ist bleibt weiterhin keinem erspart. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|