Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenlücke im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
bitte mal wieder um Euren geschätzten Rat:
Habe Betreuten frisch übernommen. Er ist bis zum 31.12.2011 befristet berentet. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Liebe Teilnehmer,
bitte mal wieder um Euren geschätzten Rat: Habe Betreuten frisch übernommen. Er ist bis zum 31.12.2011 befristet berentet. Der neue Antrag liegt bereits vor, einen Arzttermin zur Feststellung, ob er erwerbsunfähig ist, habe ich für den 15.12.2011 erhalten. Problem: die Rentenversicherung wird wohl kaum so schnell entscheiden, dass Betreuter Ende Januar nahtlos die neue Rente erhalten wird (vorausgesetzt sie wird bewilligt - sicher nur Formsache). Welchen Antrag muss ich beim Sozialamt stellen, um die Übergangszeit abzudecken? Herzlichen Dank! Klima |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Klima,
ich würde sowohl beim Sozialamt, wie auch beim Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung stellen, da Du ja nicht weisst, ob die Erwerbsminderung verlängert wird, und sich danach erst rausstellt, wer eigentlich zuständig ist . Immerhin gibts wohl am 31.12. nochmal eine Rentenzahlung . Ich würde die Rentenversicherung über die Situation informieren und vorab um Übersendung des Gutachten bitten . Wenn Du die Betreuung frisch übernommen hast, stellt sich die Frage, ob für irgendwelche Schäden möglicherweise der Vorbetreuer haftbar gemacht werden könnte, wenn er den Termin verschlampt hat. schöne Grüße fwu |
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Wie müßte man da vorgehen? Der Streß und die Rennerei sind ja ein bezifferbarer Schaden, aber wie funktiert das praktisch?
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Mungo,
Stress und Rennerei des Betreuers ist wohl gerade kein Schaden des Betreuten, weil wir werden ja unabhängig von Stress und Rennerei vergütet. Ich denke eher an Mahn-, Inkassokosten ,verziugsszinsen, bankzinsen, die der Betreete zahlen muß , weil die Rente nicht rechtzeitg beantragt wurde. schöne Grüße fwu |
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#5 | ||
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Und wenn ich unnötig Rennerei und Streß habe, die jemand anders verursacht, stelle ich meinen Aufwand in Rechnung - z.B. nach § 803 ZPO oder eben stundenweise nach Aufwand. Zitat:
Und genau das wäre nicht nötig gewesen, wenn der Antrag frühzeitig gestellt worden wäre. Ich kann also Kosten bei meinem Betreuten vermeiden, wenn ich mehr als die notwendige Zeit und Arbeit investiere; der Verursacher muß haften.
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