Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsantrag gegen mein Willen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich bin 43 Jahre alt, wohne alleine und mache gerade eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker.
Mein Bruder hat von ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.12.2011
Beiträge: 3
|
Hallo Leute,
ich bin 43 Jahre alt, wohne alleine und mache gerade eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker. Mein Bruder hat von meiner Mutter blanko unterschriebenes Betreuungsantrag mit Einwilliungsvorbehalt wegen Spielsucht an das Betreuungsgericht geschickt. Dies geschah etwa vor 1. Woche. Meine Mutter ist aber seit 3 Wochen in Türkei. Mein Bruder hat diesen Antrag ausgefüllt und in ihrem Namen ans Betreuungsgericht geschickt. 1 Woche später hab ich das Schreiben vom Amtsgericht bekommen. Zu den obigen Vorgang mit dem Blankounterschrift von meiner Mutter wollt ich euch mal fragen, ob das rechtens ist. Sie hat diesen Antrag nicht geschickt, weil Sie in Türkei ist. Zum Spielsucht muss ich zugeben, dass ich seit ein paar Monaten übertrieben habe mit dem Zocken. Konnte deshalb monatelang, mit Unterbrechung, nicht die Miete zahlen. Das haben meine Eltern getan. Es ist nicht so, dass ich nicht mein letzen Heller und Pfennig für Spielen ausgebe. Also ich hungere nicht, kauf mir mein Tabak und meine Lebensmittel mit dem Restgeld. Ich spiele schon seit fast 20 Jahren, aber nicht ständig. Das ist nur phasenweise so. Und das war jetzt eine relativ lange Phase. Bisher hat kein Arzt meine Spielsucht diagnostiziert. Aber ich weiß selber, dass ich ein Problem habe. Also ich bin einsichtig und weiß, dass ich professionelle Hilfe brauche. Habe in mein Leben noch niemals eine Therapie gemacht. Ich stelle mir da vor, dass ich eine ambulante Therapie machen wollen würde. Ich habe kein körperliches und psychisches Leiden. Vor Jahren hatte ich mal Depressionen, aber seit über 2 Jahren habe ich diese Erkrankung nicht mehr. Hatte mal von einem Psychiater auch etwa vor 2 Jahren die Diagnose "Emotional instabiler Persönlichkeitstörung (Borderline-Typus)" bekommen. Nach Rücksprache mit meinen Psychiater habe ich die Medikamente abgesetzt und lebe gut damit (hatte eh Minimaldosis). Also mein Spielen rührt nicht von meinen früheren psychsichen Erkrankung. Ich habe ein freien Willen und kann zwischen Wahn und Realität unterscheiden. Ich bin auch einsichtig, und will eine Therapie machen. Aber ich will auf gar keinen Fall eine Betreuung, schon gar net mit Einwillungsvorbehalt. So meine Frage an euch. Kann überhaupt der Betreuungsrichter eine Betreuung gegen mein freien Willen ,mit diesem Sachverhalt beschließen? Grüße Hacki Geändert von Hacki (05.12.2011 um 23:19 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Hacki,
unabhängig davon wie sich alles weiterentwickelt wird der Richter dich in der persönlichen Anhörung fragen ob Du eine Betreuung willst. Wenn Du da Nein sagst, vielleicht auch noch deinen Therapieplatz gleich mit nachweisen kannst, dann wird das mit der Betreuung für Dich nichts werden -vermutlich. Ich sage absichtlich vermutlich und kann die Situation auch nicht mit Sicherheit beurteilen. Wenn z.b. die Mietzahlungen schon lange, immer wieder und immer öfter ausblieben könnte man auch denken: er hat sein Leben nicht wirklich im Griff und schadet sich ständig selbst ohne das aufhalten zu können. Da scheint der Wille dann doch nicht sehr frei von der Sucht. Hier kannst Du Dich gut einlesen: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.12.2011
Beiträge: 3
|
Mir ist es auch ernst mit Therapie.
Habe heute ein Termin mit Caritas Suchtambulanz für Erstgespräch gemacht. Leider ging es nicht früher als am 16.12.11. Habe aber vom Richter noch kein Termin zur persönlichen Vorsprache erhalten. Vermutlich wird er es in den nächsten Tagen anberaumen. Wenn die Anhörung vorm Termin mit Caritas ist, kann ich ja den Termin dem Richter erwähnen. Der kanns ja auch überprüfen. Ich mein, einer der noch nie Therapie gemacht hat, den wird der Richter doch nicht sofort eine Betreuung aufdrücken oder. Hab mich ja eingelesen im Wiki & Co. Wenn ichs richtig gelesen habe, müssten doch diese Therapien erst ausgeschöpft sein, bevor der Richter eine Betreuung in Betracht zieht, oder? Grüße Hacki |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
@hacki:
Jede(r) kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Ferner KANN das Gericht bei Erforderlichkeit eine Betreuung beschliessen.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Zitat:
Spielsucht ist nicht mit drei Terminen zu beheben. Dies ist ein langer Weg, und Du musst wirklich von HErzen wollen und Deine Kraft mit einbringen. Deine Worte (die von mir oben zitiert wurden) zeigen aber auch, dass Du schon nach Abschwäschungen suchst. Vielleicht meinte Deine Mutter, das Du Hilfe benötigst. Sind schon Mietschulden aufgelaufen? Wie hoch sind die Schulden bei Deinen Eltern? Gibt es darüber hinaus noch Schulden? Der Richter wird mit Dir sprechen. Ein Therapietermin ist sicher gut und wichtig. Überlege ganz still für Dich, ob Dir die Hilfe einer Betreuung vielleicht den Kampf gegen die Sucht einfacher macht. Ob Dir die Hilfe gut tut. Wenn Du nicht willst, dann ist es eben so. Aber Du solltest dann nicht erwarten, dass Deine Eltern Dir immer wieder helfen. Du bist 43 Jahre alt. Es wird Zeit Dein Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Und wenn dies mit einer Betreuung leichter geht, nimm sie an. Liebe Grüße und viel Kraft Lisa |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Leipzig
Beiträge: 53
|
wieso schadet er sich , wenn er keine miete zahlt ?
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin line
Findest Du nicht, dass es ein Schaden ist, wenn man bei diesem Wetter seine Wohnung verliert und in einer Obdachlosenklitsche oder unter einer Brücke schlafen darf? Allein die Schulden, die man sich aufbürdet sind schon ein Schaden. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Leipzig
Beiträge: 53
|
stimmt schon , nur er bedroht ja nich mal sein leben damit und es war/ist ja vielleicht auch nur ne phase und außerdem ist er doch nichtmal in irgendeiner form krank,wieviele minderjährige zocken den ganzen tag und da kümmert sich doch auch niemand drum !
|
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
Du hast ja hier bereits alles beschrieben, falls beabsichtigt, einen Betreuer zu bestellen, wird ein Richter Dich anhören. Dann erzählst Du ihm genau das, was Du hier geschrieben hast.... Jeder hat ein Recht auf ein s e l b s t b e s t i m m t e s Leben. Mietschulden allein sind z.B. kein Grund für eine Betreuerbestellung. Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|