Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreinug von Zuzahlungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter lebt seit einiger Zeit wegen einer schweren Krankheit (Pflegestufe 3) im Heim. Da sie nun seit kurzem ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
meine Mutter lebt seit einiger Zeit wegen einer schweren Krankheit (Pflegestufe 3) im Heim. Da sie nun seit kurzem Rente bezieht und dadurch bei der ges. Krankenversicherung nicht mehr über meinen Vater als familienversichert gilt würde ich für sie gerne eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob hierzu lediglich das Einkommen meiner Mutter (da sie im Pflegeheim ja in einem eigenen Haushalt lebt und auch eine eigene Krankenversicherung hat) oder das gemeinsame Einkommen meiner Eltern (da ja verheiratet und entsprechend von einem Familieneinkommen gesprochen werden kann). Je nachdem wäre die Belastungsgrenze deutlich unterschiedlich. Lässt sich die Befreiung auch rückwirkend für 2011 noch beantragen? Vielen Dank schomal für Eure Hilfe. Grüße, Stefan |
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#2 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Glienicke Nordbahn
Beiträge: 7
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Wenn sie allein im Heim lebt wird nur das Einkommen Ihrer Mutter zugrunde gelegt (kein gemeinsamer Haushalt!)
Die Abrechnung für 2011 kann noch gemacht werden, alle Quittungen und Einkommensangeben (Kopien Bescheide) zur Krankenkasse, und dann rechnen diese ab, ob die Zuzahlungen über der Belastungsgrenze lagen (und erstattet diese dann). Rene28 ![]()
Geändert von Rene28 (10.12.2011 um 12:27 Uhr) |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 5
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Hi,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine zusätzliche Frage noch: Das meine Mutter bis zum Beginn ihres Rentenbezugs über meinen Vater familienversichert war, kann ich die Befreiung vermutlich nur ab diesem Zeitpunkt beantragen. Oder ist diese Tatsache irrelevant? Viele Grüße |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Leipzig
Beiträge: 53
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da hätt ich auch ma ne frage,musste für 2011 sehr sehr hohe rrechnungen bezahlen bzw. auch mein vati und naja seit ca.4 monaten hab ich ne befreiung und alle quittungen sind bei der krankenkasse eingereicht und uns wurde gesagt dass man das zurück bekommt anfang des nächsten jahres also in diesem falle 2012 .stimmt das ?ich mein das sind locker über 500 euro , mussten ja nun jeden monat 40 euro für medi bezahlen , manchmal auch mehr und dann die krankenhausaufenthalte,das ist sowieso eine frechheit dass man dafür bezahlen muss dass man in einer klinik festgehalten wird !!!!!!!
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
Die Frage stellt sich vielleicht dann, wenn auch während der Zeit, als Deine Mutter noch familienversichert war, Eigentanteile gezahlt wurden. Die müßten dann nach Abzug der Summe, die sowieso als Eigentanteil zu leisten ist, auch erstattet werden. Entweder aufgrund der überzahlten Eigenleistung in der Familienversicherung oder der der selbständigen Versicherung. Das könnte evtl. auch bedeuten, dass für die Familienversicherung und die eigene Versicherung Befreiungsanträge gestellt werden müssen. Das kannst Du aber am besten bei Der Krankenversicherung erfragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo line
Bis 2012 ist es ja nicht mehr so lange, und die Krankenkassen haben jetzt irre viele Befreiungsanträge zu bearbeiten. Daher ist es gut möglich, dass die Erstattung wirklich erst im kommenden Jahr auf dem Konto eingeht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Leipzig
Beiträge: 53
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hab halt die befürchtung,dass es jahrzente brauch bis das ma eingegangen ist.wenn se geld haben wollen sind sie sofort da , nehmen nehmen nehmen aber nie geben !
ich denke mal,dass meine betreuerin eh noch gar keine neue befreiung fürs nächste jahr beantragt hat,wenn ja dann wäre ich sehr erstaunt,hatte selbst es schon beantragt aber naja wie immer bekam ich diese antwort: das muss ihre betreuerin machen .........egal wo ich anrufe
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Ach line
Stell' Dir vor, es würde klappen. Deine Betreuerin kommt zu Weihnachten mit der Befreiung für 2012... ... und auch sonst würde alles gut gehen... ...dann hättest Du nichts mehr zu schimpfen. Kannst Du das aushalten? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Leipzig
Beiträge: 53
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lol
![]() nee so war das nun net gemeint,dass ich punkt zum 1.1. die befreiung in meiner hand hab. schließlich bin ich ja nun net die einzigste betreute von ihr ^^ was ich damit sagen wollte ist,dass alles VIEL SPÄTER passiert als es normalerweise sein sollte !!! dann hätt ich auch nix zu schimpfen
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