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Mittellos oder vermögend ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos oder vermögend ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Betreuter im Heim hat zzT auf dem Konto 3500,- €. Demgegenüber aber auch noch einen offenen Kredit in Höhe von ...


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Alt 12.12.2011, 13:43   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
Standard Mittellos oder vermögend ?

Betreuter im Heim hat zzT auf dem Konto 3500,- €. Demgegenüber aber auch noch einen offenen Kredit in Höhe von ca. 10.000,- €.

Gilt der Betreute bzgl. meiner Vergütungsrechnung gegenüber dem Amtsgericht nun als mittelos ?

Gruss

RAMO
RA MO ist offline  
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Alt 12.12.2011, 17:35   #2
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von RA MO Beitrag anzeigen
Betreuter im Heim hat zzT auf dem Konto 3500,- €. Demgegenüber aber auch noch einen offenen Kredit in Höhe von ca. 10.000,- €.
Gilt der Betreute bzgl. meiner Vergütungsrechnung gegenüber dem Amtsgericht nun als mittelos ?
Ich denke, dass der Betreute nicht mittellos ist.
Er kann ja den Kredit vermutlich aus anderen zukünftigen Einnahmen bedienen.
Wenn das absehbar nicht zutrifft, dann sollte die hinsichtliche Aufrechnung gegenüber dem Kreditgeber erklärt werden.
Erst dann wäre der Betreute mittellos.
stephan1 ist offline  
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Alt 12.12.2011, 18:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

Nabend zusammen,

liegt da nicht ein Interessenkonflikt beim Betreuer vor?
Müsste er/sie dem Betreuten nicht "nahelegen", seine Schulden (wenn auch nur teilweise) zu bezahlen, damit er als mittellos gilt?
Schließlich geht es dabei nicht nur um die Vergütung des Betreuers, sondern auch um Einnahmen des Betreuten, wie z.B. die Grundsicherung.

Grüße
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 12.12.2011, 20:03   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Ralf

Erst mal: Nö.
Von Grundsicherung und ähnlichen Einkommen ist keine Rede.

Ein Kredit ist etwas, was im Allgemeinen ratenweise abgestottert wird. die Eigenschaft "vermögend" richtet sich da eher nach dem liquiden Vermögen. Und seine 3500,00 € sind liquide - also Selbstzahler.

Mal eben zur Verdeutlichung: Ein Betreuter hat ein Haus, dass er abbezahlt (z.B. noch 50.000,00 € sind offen). Er hat auch ein Einkommen, mit dem er die Raten abbezahlt. Und auf dem Konto liegen 5.000,00 €. Kein Gericht in diesem Land wird auf den Gedanken kommen und ihn nicht als Selbstzahler ansehen.

Ein anderer Betreuter hat Forderungen gegen andere i.H.v. 50.000,00 €, aber nur 2.000,00 € auf dem Konto. Für ihn zahlt die Staatskasse.

Der erste ist liquide, der zweite nicht.

Der dritte auch nicht:
Der hat nämlich ein Haus, in dem er lebt, aber auch nichts auf dem Konto, was über den Freibetrag geht.

Dafür kann das Gericht sich von zwei und drei dann das Geld holen, wenn zwei: die Forderungen wieder reingeholt hat und
drei: nicht mehr in dem Haus lebt und es verkauft wurde.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.12.2011, 20:40   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

Nabend Imre,

so wie Du es beschreibst wird es auch sein, aber ich habe mir halt Gedanken darüber gemacht, ob es so für den Betreuten auch das beste ist.

Mal angenommen, man ist kein Betreuer sondern Schuldnerberater …..
Dein „Erst mal nö“ lässt mich hoffen, dass Du da außerhalb der gängigen Rechtsprechung auch eine eigene andere Meinung zu hast.

Grüße
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 12.12.2011, 20:52   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

ich glaube die Frage lässt sich so oder so, auf jeden Fall ohne Kenntnis der genauen Situaitio,n nicht wirklich beantworten.

Es gäbe, neben den von Imre aufgezählten, noch weitere Konstrukte wonach er entweder das Eine oder das Andere wäre.

Wie lautet der vielzitierte Satz immer: ohne Moos nichts los, für hier kann man den umformulieren: je dürftiger die Infos, desto unsicherer die Antwort.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.12.2011, 20:57   #7
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Ralf

Kommt drauf an. Wenn ein Betreuter Schulden hat, die nicht so dicke sind, sprich: ich könnte z.B. mit Vergleichsverhandlungen die Schulden wegdrücken in dem ich das Geld über dem Freibetrag verwende, dann würde ich das auch ganz schnell tun.
Das bedeutet aber auch, dass ich das bis zum nächsten Vergütungsantrag geregelt haben will, um nicht in Diskussionsnöte zu kommen.

Ob und was für den Betreuten gut ist - und/oder nicht bloss sein Wille - ist sowieso immer so eine Debatte, in der die unterschiedlichen Meinungen der Beteiligten aneinander reiben und sich jeder so fühlen darf, als ob er/sie recht hätte. Sie ist manchmal spannend und für mich auch öfter mal eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung.
Sofern der Betreute sich mit seinem Willen nicht selber schadet, kann ich ihn unterstützen.
Wenn er sich aber schadet, dann muss ich im Endeffekt die Entscheidung fällen und die Rübe dafür hinhalten.
Also werde ich die Entscheidung fällen, die ich für richtig halte. Sprich: danach richten, was ich für das Wohl des Betreuten halte.
Ich gehe mal davon aus, dass jeder so handelt, der sich nicht blöd-ärgern will, weil er den Kopf für die Entscheidung eines anderen hinhalten muss.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.12.2011, 06:53   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
Standard

Vielen Dank für die Antworten.

Um den Fall etwas genauer darzustellen :

Betreuter hat nur Einnahmen aus Rente (2.700,-); den Kredit bedient er schon mit monatlich 400,- €.Sonstige Rücklagen sind nicht vorhanden.

Gruss

RAMO
RA MO ist offline  
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Alt 13.12.2011, 08:47   #9
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Guten Morgen,

also die Verbindlichkeiten sind bei der Festlegung des Status Vermögend/mittellos nicht zu berücksichtigen.
Siehe hierzu:Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 13.12.2011, 10:56   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
also die Verbindlichkeiten sind bei der Festlegung des Status Vermögend/mittellos nicht zu berücksichtigen.
Also ich hatte es schon so:

früher schwerreich, jetzt Alkoholiker mit illiquiden Verbindlichkeiten um die 250.000 €. Mittlerweile läuft ein Insolvenzverfahren.
Einkommen vorläufig ca. 4.200,-. € Krankengeld/je Monat.
Die RPfl. hat die Vergütung aus dem Staatshaushalt festgesetzt.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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