Dies ist ein Beitrag zum Thema Personalausweis verloren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebes Forum,
eine Betreute von mir hat ihren Personalausweis verloren. Ich habe diesen Verlust gemeldet. Ich habe die "Vertretung vor ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
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Liebes Forum,
eine Betreute von mir hat ihren Personalausweis verloren. Ich habe diesen Verlust gemeldet. Ich habe die "Vertretung vor Behörden", aber nicht das "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Nun frage ich mich, wer für die Beantragung des neuen Ausweises verantwortlich ist? Dazu kommt: Die Betreute ist nasse Alkoholikerin. Meiner Meinung nach ist sie weder in der Lage die entsprechenden Bilder machen zu lassen, noch selber zum Bürgeramt zu gehen. Sie würde -sofern man ihr das Geld gibt- dieses sofort dazu benützen um Alkohol zu kaufen. Wie handhaben sie so etwas? Danke! Lieber Gruß Lana |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Lana
Was willst Du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Für den Pass brauchst Du das nicht (der ist weg...). Behördenangelegenheiten reicht da völlig. Für die Beantragung eines neuen Passes darf die Betreute schon selber zur Meldebehörde gehen. Sie muss ja auch unterschreiben - oder willst Du ihre Unterschrift setzen? Hast du auch die Vermögenssorge? Bei einer nassen Alkoholikerin besteht höchstens die Gefahr, dass sie die Gebühr für den Pass oder das beknackte Foto auch dem Weg schon liquidiert. Das hieße mit dem Fotograf oder der Behörde regeln, dass die Rechnung zu Dir kommt. Alternative: Du schnappst Dir die Betreute, machst mit ihr einen Ausflug zum Fotografen und zur Meldebehörde - und regelst das mit ihr zusammen. Wenn es ihr Hobby ist, den Pass zu verlieren, kannst Du mit ihr gleich absprechen, dass sie nur eine (gleich bei der Meldebehörde) beglaubigte Kopie des Passes bekommt und Du das Original aufhebst. Das kommt zumindest in der Zukunft billiger. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Halo lana,
welche Aufgabenkreise gibts sonst? Antragsangelegenheiten vielleicht? Bilder kosten 5 Euro am Automat, Geld für Essen muss man ihr ja auch geben.... zur Not und wenn ich keinen finde, z.B. Bewo der mit ihr geht, mache ich das dann im Rahmen von Ummeldeangelegenheiten für andere Betreute mit demjenigen selbst. Das neue Perso System mit Pin oder nicht, Daumenabdruck oder nicht ...scheint ja auch nicht ganz einfach. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
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danke für eure antworten
!ich hatte es so verstanden, dass die ummeldung nur dann meine aufgabe wäre, wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht habe. und dass das dann auch für die beantragung gelten würde. sonst gibt es vermögenssorge, wohnungsangelegenheiten, entgegennahme post, gesundheitssorge. keine antragsangelegenheiten. aber ich würde auch davon ausgehen, dass das unter behördenangelegenheiten fällt - wenn ich nicht das mit dem abr und dem pass gelesen hätte. zum automaten schicken ist glaube ich wenig erfolgreich - ich hätte da bedenken, dass die bilder nicht den anforderungen entsprechen (die klientin kann selber eher nicht mehr darauf achten). die idee mit der beglaubigten kopie ist gold wert - danke ! vielen dank! lana |
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