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Fragen zur Beendigung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zur Beendigung der Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen allesamt, Meine Frage bezieht sich auf die Beendigung der Betreuung. Meine Mutter ist gerade verstorben und somit ist ja ...


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Alt 12.12.2011, 20:03   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard Fragen zur Beendigung der Betreuung

Hallöchen allesamt,

Meine Frage bezieht sich auf die Beendigung der Betreuung. Meine Mutter ist gerade verstorben und somit ist ja die Betreuung ihres Betreuers zu ende. Der Betreuer hat sich bisher nicht bei mir gemeldet und ich hab keine große Lust selbst bei ihm aufzutauchen, da wir nie ein gutes Verhältnis hatten. Ganz im Gegenteil, ich hatte all die Zeit, wo er als Betreuer meiner Mutter gearbeitet hatte, mit allen Mitteln versucht, einen Betreuerwechsel anzustreben, da er z.B. sehr gerne Entscheidungen ohne das Gericht davon in Kenntnis zu setzen oder deren Erlaubnis einzuholen, getroffen hat. Leider wurden die Anträge beim Amts- und Landsgericht damals abgelehnt. Aber ich muß ja bald an ihr Konto, da ich ja die Beerdigung bezahlen muß. Wie läuft das nun also genau ab? Muß ich mich bei ihm melden, damit er mir alle Unterlagen aushändigen kann oder läuft das über das Gericht ab? Wie gesagt, ich habe ehrlich gesagt keine große Lust bei ihm alleine anzutanzen. Habe ich dann eigentlich auch ein Anrecht drauf, das er mir die ganze gesamelte Post und alten Kontoauszüge aushändigt? Er hatte sich nämlich sonst immer wehment dagegen gewehrt mir auch nur einen Einblick in die Kontoauszüge zu gewehren, weil mich seiner Meinung nach das Geld und deren Rechnungen meiner Mutter nichts angehe.
Lg Lydia
serendipity77bg ist offline  
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Alt 12.12.2011, 20:10   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo s

Es wäre schon sinnvoll, dem Betreuer mitzuteilen, dass seine Betreute verstorben ist - egal ob ihr Euch vertragen habt oder nicht.

Der Betreuer muss gegenüber dem Gericht eine abschliessende Rechnungslegung und einen Bericht anfertigen.
Ferner muss er seine Unterlagen an die Erben herausgeben.

Wenn Du Alleinerbe sein solltest, bekommst Du die Unterlagen.
Sonst müssen alle Erben zur Übergabe erscheinen oder per Vollmacht vertreten sein. Wer alles erbt, steh auf dem Erbschein bzw. im Testament, wenn es eins gibt.
Der Betreuer benötigt einen Nachweis über die Erben, er wird also wahrscheinlich danach fragen.

Wenn Du (oder auch alle anderen Erben) das Erbe ablehnst, dann hast Du / habt Ihr keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen.

So eine Übergabe ist aber auch eine Gelegenheit, den Ärger zu begraben.


MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.12.2011, 21:20   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard

Danke Dir Irme.
Der Betreuer weiß ja, das meine Mutter verstorben ist. Das Heim hatte es ihm gleich mitgeteilt, mir netterweise nicht. Ich hatte es erst zwei Wochen später, durch das Bezirksamt, erfahren. Und vom Gericht wurde er auch angeschrieben.

Ich weiß nicht, ob es überhaupt da was zu erben gibt. Auf dem Konto kann nicht mehr viel über sein. Es gibt noch zwei Lebensversicherungen, aber da stehe ich als allein Erbin drin, da mein Bruder mit meiner Mutter und mir den Kontakt abgebrochen hatte. Also wäre nur das, was aufn Konto ist, aufzuteilen, aber das geht bestimmt für die Beerdigung drauf. Wo ich auch kaum glaube, das mein Bruder sich da freiwillig dran beteiligen wird. Wenn mein Bruder nun sein "Erbe" ausschläft, ich aber nicht, bekomme ich dann trotzdem die Unterlagen? Ich weiß auch gar nicht, ob sich mein Bruder überhaupt irgendwie rühren wird, wenn dann wohl nur, weil er hofft, einiges abzubekommen. Sonst ist ihm das sicherlich alles egal. Er wohnt auch schon seit Jahren in einer anderen Stadt. Ich wollte morgen einen Erbschein beantragen. Geht das denn ohne ihn?
Wie lange wird denn das ganze alles dauern? Wie gesagt, ich muß ja bald alles bezahlen. Man, ich hätte nie gedacht, das sterben so kompliziert sein kann.
serendipity77bg ist offline  
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Alt 13.12.2011, 18:27   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

Hallo Lydia,

du solltest ebenfalls an die Ausschlagungsfrist denken. Die ist ziemlich kurz, vgl. § 1944 BGB. Unbedingt auch an die Form der Ausschlagung denken § 1945 BGB. Bei dem Nachlassgericht gibt es in aller Regel keine Termine, d. h. du musst einen Notar/in bitten. Die Beglaubigung der Unterschrift kostet um die 15,00 EUR. Da wollen selbst die Notare nicht mehr ran. Auch hier kann es u. U. ein Terminproblem geben.

Wer das Erbe ausschläge, fällt aus der Reihe der Erben, die Abkömmlinge treten dann an diese Stelle. Die Kinder sind dann Erben und müssten auch ausschlagen.

Wenn alle Forderungen gegen den Erblasser gehen auf die Erben über. Dies ist unter Umständen nicht erfreulich.

Anrecht auf die Papiere hat, nur der Erbe.

mfg

D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
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