Dies ist ein Beitrag zum Thema Abtretungserklärung Rente an das Heim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Betreuergemeinde...
gerade wenn man meint, es liefe alles glatt....
Ich muss kurz die Situation erklären. Meine ehrenamtlich Betreute ist ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Liebe Betreuergemeinde...
gerade wenn man meint, es liefe alles glatt.... Ich muss kurz die Situation erklären. Meine ehrenamtlich Betreute ist im Heim. Sie hat gerade eine eidesstattliche Versicherung (für einen der zig Gläubiger) abgeben. Ich mußte nun bitter lernen, dass das aber vor einer Pfändung des Kontos (240,- Euro) und damit die Sperrung des Kontos nicht schützt. Nach langem Hin und Her und zwangsweiser Zahlung ist das Konto nun wieder freigeben. So eine Situation will ich aber nicht noch mal erleben. Kurz gesagt: Das Konto wurde auf Pfändungskonto umgestellt. Allerdings sind die Renten über dem Freibetrag. Erneute Pfändungen sind nicht ausgeschlossen und die Heimzahlung deshalb nicht gesichert. Also will ich die Renten direkt an das Heim umleiten. Die Rentenstelle in Berlin verlangt eine "formlose" Abtretungserklärung. Die Formulierung des Heims finde ich sehr "schwammig". Ich habe schon "für die Dauer des Heimaufenthaltes" hinzufügen lassen. Die Auskünfte hierzu vom Betreuungsverein waren äußerst "wage"..."ist zwar seltsam, scheint aber nicht zu schaden" ???? "Nein, eine Vorlage haben wir dazu nicht...Sie machen das schon". ![]() Ehrlich gesagt DAS hilft mir nicht wirklich. Ich werde schließlich verantwortlich gemacht für Verträge und Erklärungen, die ich im Namen der Betreuten abschließe. Ein Anruf bei der Rechtspflegerin hat nur ergeben, dass sie sich nur eine Kopie für die Akte wünscht- Vorlage, nein. Also auch keine Hilfe. Also deshalb hier die Frage: Ist diese Fromulierung Eurer Meinung und Erfahrung nach tragbar...(einen RA oder Notar kann sich die Betreute sowieso nicht leisten) Abtretungserklärung Hiermit trete ich, xxx, geb. xx.xx.xxxx, meine Rentenansprüche für die Dauer meines Heimaufenthaltes an das Seniorenzentrum xxx xxx xxx xxxxx xxxxxxx bis zur Höhe des anfallenden Heimentgelts in der jeweiligen Pflegestufe unter Ausschluss des Rechtsweges ab. Unter Verzicht auf alle Rechte hinsichtlich des abgetretenen Anspruchs ermächtige ich das Seniorenzentrum xxx meine monatliche Rente direkt von der für mich zuständigen Rentenstelle einzuziehen. Unterschrift Hm....was bedeutet das? Worauf verzichten wir hier? Müssen nicht auch die genauen Daten der Rente aufgezeigt sein? Selbst wenn ich den Bereich Vermögen habe - muss die Betreute auch unterschreiben? Der Heimleiter will das so - verstehe ich nicht. Ich würde mich über Eure Einschätzung sehr freuen... im Internet habe ich keine Formulare gefunden. Eine schöne Vorweihnachtszeit und vielen Dank schon mal campina |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo Campina
wozu den Auschluß und den Verzicht? Was könntest Du dadurch gewinnen? Warum nicht nicht einfach nur umleiten lassen? Normalerweise sind die Heimkosten doch ohnehin vorranging zu bedienen. Ich hätte wohl auch umgekehrt die Umleitung nicht über das Heim sondern über die Rentenversicherung veranlasst. Viele Grüße Ingrid Geändert von BB-Interessentin (14.12.2011 um 14:33 Uhr) |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Verzicht auf alle Rechte kann z.B. die Einrede der Vorausklage umfassen (Verkürzung des Rechtsweges für den Zessionar).
Weiterhin sollte bedacht werden, dass bei solchen "Lösungen" der "Umleitung" der Tatbestand der Vollstreckungsvereitelung/Schuldnerbegünstigung gegeben sein könnte. Den Sachverhalt unbedingt genau dem Betreuungsgericht darlegen und um Stellungnahme bitten!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (14.12.2011 um 15:29 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Danke Nam, so habe ich wieder dazugelernt
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#5 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Zitat:
Ich weiß, dass Ihr täglich damit zu tun habt und das zum Teil auch studiert habt, aber ich würde mich freuen, wenn Ihr mir das so erklären könntet, dass ich auch einen Hauch begreife....Ich habe mich schon in viel Literatur gestürtzt, aber das Wort Zessionar ist mir dabei noch nicht untergekommen.... Vollstreckungsvereitelung verstehe ich schon eher und sehe ich hier nicht. Die Heimkosten müssen eh immer vorrangig getragen werden. Das sind auch Kosten die nicht aus früheren Schulden stammen und aus der Sicht beglichen werden, sondern aktuell und notwendig lebensbezogen entstehen. Das Heim ist insofern ja nicht vergleichbar mit den anderen Schuldner, sonst wäre ja die Unterschrift unter dem Heimvertrag schon Eingehungsbetrug gewesen- oder sehe ich das falsch?? Mit dem Betreuungsgericht habe ich über die Rechtspflegerin Kontakt und die "sieht gar kein Problem" und will nur eine Kopie... Vielen Dank schon mal campina |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Hallo Campina,
ich hatte einen ähnlichen Fall. mein Betreuter ist Sozialhilfeempfänger und das Sozialamt zahlt somit die Heimkosten. Also die Rente zählt zu den Einkommen und wird vom Sozialamt "kassiert". Also habe ich das Konto des Sozialamtes der Rentenstelle mitgeteilt und fertig. Ist der Betreute kein Sozialhilfeempfänger, empfhielt es sich der Rentenstelle das Konto des Heims zu geben und die Überweisungen einfach überwachen. MfG Ichtio |
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