Dies ist ein Beitrag zum Thema Hohe Nachzahlung nach eidesstattlicher Versicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Eine Betreute von mir hat im letzten Monat die EV abgegeben. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 17
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Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Eine Betreute von mir hat im letzten Monat die EV abgegeben. Es steht da noch was bei einem Handyanbieter aus. Wie hoch die Schulden genau sind, kann ich nicht sagen, da ich die Betreute erst vor 3 Wochen übernommen habe. In diesem Monat bekommt sie eine Kindergeldnachzahlung in Höhe von 2500 Euro. Was nun? Ich weiß, dass auf den Schulden schon ein Titel vorhanden ist. Die Betreute will die Rechnungen auf gar keinen Fall bezahlen und will das Geld umgehend vom Konto abheben. Ich kann aber doch nicht so tun, als wüsste ich von nichts oder? Meine Idee wäre jetzt, einen Vergleich auszuhandeln und die Schulden zu begleichen. Dann sind sie wenigstens weg. Was meint ihr dazu? viele Grüße Christine |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Eine Idee für die man sich sicher nicht schämen muss...... wenn du den entsprechenden Aufgabenkreis hast.
EV ist aber eben nur ein Aspekt im Zwangsvollstreckungsrecht und kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Auf alle Fälle (sofern möglich) das Geld erstmal "sichern" (sprich abheben und verwahren), was nicht mehr möglich ist, wenn der Gläubiger mit einem Beschluss das Konto "lahm" legt. Da es auch die Pflichten aus § 1901 BGB gibt, stellt sich die Frage der Wunschbefolgung in der Anwägung zu den Interessen der Gläubiger..... du hast ja nur die Interessen des Betreuten wahrzunehmen. 2500,oo € sind ja auch eine "Grenze" bei Betreuungen deren Vergütung aus der Staatskasse kommt.....wäre also auch zu bedenken. Der "Gestaltungsspielraum" ist hier sehr weit.....
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#3 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Christine,
vorausgesetzt Du hast die Vermögenssorge...... kann man folgendes bedenken: Eine EV stellt nur den aktuellen Momentstand dar, gut möglich dass gleich darauf die nächste käme und dann müsste das Geld angegeben werden, ein regelrechter Schutz vor Pfändung ist damit nicht hergestellt. Wenn die Betreute nicht gerade schon steinalt ist und noch einige Lebensjahre vor sich hat, finde ich es bedenkenswert was einem alles versaut werden kann durch einen negativen Schufaeintrag. Z.B. ein gewünschter Wohnungswechsel. Dazu kommt, wird keine passable Schuldenregulierung getroffen dann hat die Dame aller Wahrscheinlichkeit nach noch jahrelang irgendwelche Inkassofirmen am Hals mit immer höher werdenden Schulden. Inkassos kann man ignorieren aber andereseits gibts auch keinen vernünftigen Grund deren Aktivität erst herauszufordern. Ob in dem Zusammenhang der "Wunsch" der Betreuten wirklich ihrem (langfristigen) Wohl entspricht wage ich zu bezweifeln. Grundsätzlich bin ich im Übrigen der Meinung: wenn ich telefoniert habe dann muss ich das zahlen wenn ich kann. Und können kann sie das von der Nachzahlung. Wieso soll ausgerechnet sie ihre Schulden nicht zahlen? Bei einem kleinen Rentner im Heim mit spärlichem Barbetrag sehe ich das anders aber so scheint es hier ja nicht zu liegen. Ich würde einen Teil des Geldes auf jeden Fall sichern, einen Vergleich aushandeln und diesen erfüllen. Gruss Michaela
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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@stephan, es ging nicht um Pfändung sondern darum dass jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt indem er seine Schulden zahlt und fürderhin Ruhe hat.
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#6 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Kindergeld ist zweckgebunden (für die Kinder) und soll eben nicht für Schuldenbegleichung Erwachsener untereinander eingesetzt werden. Im Übrigen steht dem Gläubiger frei zu Vollstrecken. Für diesen Fall kann die Betreute (in diesem Fall die Betreuerin Christine) Einspruch beim Vollstreckungsgericht einlegen - und wird Recht bekommen. Unabhängig davon kann ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger angestrebt werden - aber doch nicht auf Basis von Kindergeld der Kinder. |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Dass Kindergeld für die Kinder ausgegeben werden soll ist völlig richtig. So liest sich das aber nicht. Es geht auch nicht um laufende Kindergeldleistung sondern um eine Nachzahlung. Ausserdem wer sagt, dass nicht auch der Handyvertrag von den Kindern mitbenutzt worden war?
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 17
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Danke für die Antworten.
Also, die Betreute ist 24 Jahre alt, lebt im Obdachlosenheim und hat keine Kinder. Das Kindergeld steht ihr selbst zu. Sie möchte nun eine eigene Wohnung beziehen, das ist ja schon schwierig genug aber noch mit Schufaeintrag? Sie bekommt ihre Leistungen vom Amt. Dort habe ich natürlich die Nachzahlung angegeben. Wo könnte ich denn das Geld "sichern"? Bei mir im Büro? Und wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ich die Nachzahlung ignoriere? Im Grunde genommen bin ich der Meinung, dass Leute ihre Schulden bezahlen sollen, wenn sie es können. Sie hat ja auch keinerlei Verpflichtungen. lg |
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#9 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Kindergeld - auch Nachgezahltes - ist nicht pfändbar. Insofern würde eine Vollstreckungen des Gläubigers ins Leere laufen.
Die Betreute kann mit dem Geld machen, was sie will - soweit kein Einwillungsvorbehalt des Betreuers vorliegt. Ob der EV in diesem speziellen Fall sinnvoll wäre weis ich nicht. Man kann ja einen diesbezüglichen Antrag beim Betreuungsgericht einrichen. Vielleicht macht die Betreute mit dem Geld mehr kaputt (z.B. Schufaeintrag und deshalb keine Wohnung) als sie denkt, aber es ist freier Wille. Die Grenzen eines Betreuers sind durch die Aufgabenkreise gegeben, ist halt so. |
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#10 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
@christine, handele etwas aus und zahle- sonst kann sie in den jungen Jahren auf ein Jahrzehnt eine eigene Wohnung vergessen. Zitat:
Gruss Mchaela
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