Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögender Betreuter verweigert Zahlung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich habe einen vermögenden Betreuten, der seine Vermögenssorge selbst regelt. Schon im ersten Monat habe ich fairerweise von ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Guten Morgen,
ich habe einen vermögenden Betreuten, der seine Vermögenssorge selbst regelt. Schon im ersten Monat habe ich fairerweise von den Kosten gesprochen, die durch meine Betreuung entstehen. Doch jetzt nach Zusendung des Beschlusses weigert er sich, die Zahlung an mich vorzunehmen. Was jetzt? LG Chrissi |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo,
lasse Dir vom Gericht einen vollstreckbaren Vergütungsbeschluss geben und geh damit zur Bank. Wie dann aber dein Verhältnis zum Betreuten sein wird lässt sich vermuten. ![]() Hast Du die Vermögenssorge? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Nein die Vermögenssorge hab ich nicht.
LG Chrissi |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo,
na dann wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben als den Gerichtsvollzieher mit dem vollstreckbaren Beschluss loszuschicken. Ist zwar nicht schön aber anders wohl nicht lösbar. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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naja, wenn der gute mann nicht in der Lage ist, gerichtlich festgesetzte kosten zu zahlen, stellt sich vielleicht die Frage, ob er denn dann überhaupt in der Lage ist, seine Vermögensangelegenheiten noch selbst zu erledigen - man weiß ja nicht was er sonst nach Gutdünken auch nicht bezahlen mag .
Ich würde ihn mal auf diesen Aspekt hinweisen. fwu |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo,
ich hatte mal einen ganz ähnlichen Fall mit einem Betreuten, für den ich die Vermögenssorge nicht hatte, der aber mich als Berufsbetreuerin bezahlen sollte. In meinem Fall hat mich das zuständige Amtsgericht insoweit unterstützt, dass die Rechtspflegerin dem betreuten Herrn zwei mal schriftlich auf seine Zahlungsverpflichtung hingewiesen hat. Dann hat es schlußendlich geklappt. Als dem Betreuten dann jedoch klar wurde, dass die Bezahlung nicht nur einmalig zu leisten war, hat er nicht mehr mit mir koopieriert, sondern wollte die Betreuung aufheben lassen. Nach einigem Hin und Her hat dann das Amtsgericht einen ehrenamtlichen Betreuer gefunden .... ![]() piet |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin moin zusammen
Es ist manchmal schon peinlich, wieviel einem Betreuten das eigene Leben wert ist, für das ein Betreuer eingesetzt werden muss um es zu organisieren. Schließlich machen wir nichts anderes als Leben und Lebensbedingungen zu organisieren. Deshalb habe ich auch kein Problem einen Vergütungsantrag gegen das Vermögen von Anfang an auch in titulierter Form zu beantragen. Entweder gibt es erst gar keinen Ärger oder der Ärger ist deutlich geringer als er ohne Titel gewesen wäre. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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