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Betreuerstatus negativ ausgenutzt - Suche um Ratschlag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerstatus negativ ausgenutzt - Suche um Ratschlag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen wenn ich eine Antwort von Angehörigen ...


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Alt 27.12.2011, 18:30   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 1
Standard Betreuerstatus negativ ausgenutzt - Suche um Ratschlag

Hallo zusammen,

ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen wenn ich eine Antwort von Angehörigen und Betreuern selbst zu meinem Anliegen erhalten würde.

Hintergrund ist meine Mutter die an Alzheimer leidet und seit ca. 7 Jahren daran erkrankt ist. Sie selbst befindet sich in einem Seniorenheim und wird derzeit über eine Magensonde ernährt. Ihr jetziger Zustand ist den Umständen entsprechend und was sie noch wahrnehmen kann ist schwer zu sagen.

Seit ca. 1 1/2 Jahren hat meine Schwester den Betreuerstatus über meine Mutter. Warum ich Ihnen schreibe ist die Tatsache das meine Schwester sich seitdem sie diesen Status hat bei finanziellen Angelegenheiten den Status sehr zu Nütze zu machen weiss. Veräusserungen vieler Vermögensgegenstände auch persönlicher Art in keiner Absprache mit den verbliebenen Geschwistern etc. Ich möchte nicht so sehr ins Detail gehen... Es ist traurig zu sehen was passieren kann wenn bestimmte Menschen plötzliche Macht erlangen... U. a. wurde auch ein höherwertiges Fahrzeug der Marke Mercedes durch meine Schwester veräussert und über den Verbleib wurde Stillschweigen geübt.

Ich habe vor ein paar Tagen zwei Mahnbescheide bekommen. Darin geht es um Geldangelegenheiten die noch zwischen mir und meiner Mutter vor ein paar Jahren vereinbart wurden. Jetzt möchte meine Schwester diese Gelder wiedererlangen. Es ist nicht rechtens was sie einfordert da von meiner Seite u. a. auch Gegenleistungen erbracht wurden etc... Belege über diese Vereinbarungen gibt es nicht.

Meine Frage ist nun diese ob Möglichkeiten bestehen wenn ein gefühlter Missbrauch vorliegt, diesen Anzuzeigen da diese Mahnbescheide auch aus persönlicher Disharmonie zwischen Bruder und Schwester geschehen sind.

Ich bin mir darüber im Klaren dass hier selbst viele Menschen mit Betreuerstatus angemeldet sind. Aber unrechte Dinge sind nicht gut und ich möchte auch Betreuern zeigen, dass es Menschen gibt die diesen für ihren eigenen Vorteil zu nutzen wissen und der eigentliche Sinn einen kranken Menschen zu helfen und Dinge in seinem Interesse zu regeln, verloren geht.

An wen kann ich mich wenden wenn ich diesen Zustand anklagen möchte. Kann ich so etwas generell anzeigen? Muss ich mich mit meinem Anliegen an das Vormundschaftsgericht wenden oder welcher Weg ist der richtige?

Für jede Antwort bin ich dankbar und wäre darüber erleichtert zu lesen dass es vielleicht auch Leute gibt denen ähnliches widerfahren ist.
2012 ist offline  
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Alt 27.12.2011, 19:27   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo 2012,

wenn es ein Problem mit der Betreuung gibt dann ist das Betreuungsgericht die richtige Ansprechstelle.
Grundsätzlich ist es aber auch so das der Betreuer zwar dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen muss aber nicht den Angehörigen gegenüber.

Da es sich bei deiner Schwester aber um eine befreite Betreuerin handelt welche keine jährliche Rechnungslegung abliefern muss, solltest du deine Bedenken über den Verbleib von Vermögenswerten dem Gericht mitteilen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 27.12.2011, 22:24   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von 2012 Beitrag anzeigen
Ich habe vor ein paar Tagen zwei Mahnbescheide bekommen. Darin geht es um Geldangelegenheiten die noch zwischen mir und meiner Mutter vor ein paar Jahren vereinbart wurden. Jetzt möchte meine Schwester diese Gelder wiedererlangen. Es ist nicht rechtens was sie einfordert da von meiner Seite u. a. auch Gegenleistungen erbracht wurden etc... Belege über diese Vereinbarungen gibt es nicht.
Moin,

zum einen wie agw schon sagte - zum anderen könnte es bei diese Rückforderung den Hintergrund haben, dass für Deine Mutter uU Sozialleistungen benatragt wurden, da die Rente und Pflegeversicherung nicht mehr ausreichen.
Bei solch einem Antrag müssen alle Schenkungen innerhalb der letzten 10Jahre offen gelegt und zurück gefordert werden. Da kein Vertag öä vorliegen würde es sich dann formal um eine Schenkung handeln. Die ganze Prozedur um §528 BGB hängt aber von den gesamten Umständen ab, so dass ggf eine Rechtsberatung sinnig wäre.

Könnte sowas sein und was steht als Begründung im Mahnbescheid?

Grüße!
gonzo ist offline  
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