Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf und Aufgabenkreis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, beim Durchlesen mehrerer Beiträge ist eine Frage aufgetreten, mit der ich mich gerne an Euch wenden möchte:
Ich habe ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 6
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Hallo, beim Durchlesen mehrerer Beiträge ist eine Frage aufgetreten, mit der ich mich gerne an Euch wenden möchte:
Ich habe innerhalb der Betreuung meines Vaters die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Verwaltung des Hauseigentums, Verwaltung der Rente inne. Ich war der Meinung, dass ich damit befugt bin, das Haus meines Vaters (natürlich mit Zustimmung des Betreuungsgerichtes) verkaufen zu können. Das Gericht sieht die Notwendigkeit einer Aufgabenkreiserweiterung: - Grundstücksangelegenheiten -. Wie ist Eure Erfahrung? Ich befürchte, dass das geplante procedere (ärztliche Begutachtung meines Vaters, Anhörungstermin, Gutachten fürs Haus, Einsetzung des Verfahrenspflegers, Prüfung und Bewilligung? des Notarvertrages....) so lange dauert, dass das Haus inzwischen großen Schaden nimmt und der Kaufinteressent abspringt. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Conny,
ich dfenke auch dass die bisherigen Aufganemkreise nicht ausreichen. Die Betreuungserweiterung um die Wohnungsangelegenheiten ist aber so eine grosse sache nicht, da wird weder ein Gutachten erstellt noch sonstige Dinge zeitaufwändig veranstaltet. Ein ärztliches Attest sollte ausreichen zur Erweiterung. Das was Du beschreibst......"Gutachten fürs Haus, Einsetzung des Verfahrenspflegers, Prüfung und Bewilligung? des Notarvertrages." sind allerdings notwendige Voraussetzungen - und weder umgänglich noch besonders zu beschleunigen-für die gerichtliche Genehmigung zum Verkauf. Man kann viel vorbesprechen und vorab klären so dass es zu keinen Überraschungen kommt dann dehnt sich der zeitliche Rahmen nicht endlos. Grossen Schaden sollte ein Haus in zwei Monaten nicht nehmen können meine ich. Ausserdem gehen Haus(ver)käufe ohne Betreuung auch selten in 2 Wochen über die Bühne. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 6
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Danke für Deine Auskunft, liebe Michaela.
Also, zwei Monate sind inzwischen rum, seit ich das Gericht über den beabsichtigten Hausverkauf informiert habe. Bis jetzt wurde erreicht, dass der Arzt meinen Vater begutachtet hat und die Notarin, wie vom Gericht gefordert, einen Vertragsentwurf geschickt hat. Fehlt noch Anhörungstermin, Bestätigung Aufgabenkreiserweiterung, Hausschätzung durch Gutachter, Verhandlungen, dass das Haus zum niedrigeren Preis verkauft werden kann, Bewilligung des Hausverkaufs und dann kann erst das normale Verkaufsgeschäft (Kredit, Auflassungsvormerkung, Grundbucheintrag) ablaufen. Das Haus ist sanierungsbedürftig - E- Leitungen, Heizung, Dach können jederzeit aussteigen und große Kosten verursachen. |
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