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Ab wann vermögend?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann vermögend? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ab wann gilt ein zu Zubetreuender als vermögend? Ab welchem Vermögen muß er selbst die Kosten für die Betreuung tragen?...


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Alt 30.12.2011, 18:34   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
Standard Ab wann vermögend?

Ab wann gilt ein zu Zubetreuender als vermögend? Ab welchem Vermögen muß er selbst die Kosten für die Betreuung tragen?
thebluerose ist offline  
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Alt 30.12.2011, 18:41   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Das gab es schon öfter:z.b. Hier: Kosten gesetzliche Betreuung für den Betreuten

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 30.12.2011, 19:26   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
Standard

Mein Betreuter hat eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 5000,--€, sonst besitzt er nur seine Rente die vollständig an das Pflegeheim geht. Dafür reicht sie auch aus. Also es ist keine Sozialhilfe nötig. Wer übernimmt in diesem Fall meine Vergütung?
LG Chrissi
thebluerose ist offline  
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Alt 09.02.2012, 12:22   #4
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Die Lebensversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten der Betreuung einzusetzen.
Schonvermögen = 2.600,00 EUR.
Alles darüber hinaus ist einzusetzen, Versicherungen ggfs. mit Genehmigung des Gerichts aufzulösen.
Fara ist offline  
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