Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann vermögend? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ab wann gilt ein zu Zubetreuender als vermögend? Ab welchem Vermögen muß er selbst die Kosten für die Betreuung tragen?...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Ab wann gilt ein zu Zubetreuender als vermögend? Ab welchem Vermögen muß er selbst die Kosten für die Betreuung tragen?
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Mein Betreuter hat eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 5000,--€, sonst besitzt er nur seine Rente die vollständig an das Pflegeheim geht. Dafür reicht sie auch aus. Also es ist keine Sozialhilfe nötig. Wer übernimmt in diesem Fall meine Vergütung?
LG Chrissi |
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#4 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Die Lebensversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten der Betreuung einzusetzen.
Schonvermögen = 2.600,00 EUR. Alles darüber hinaus ist einzusetzen, Versicherungen ggfs. mit Genehmigung des Gerichts aufzulösen. |
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