Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Analphabet unterschreibt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Analphabet unterschreibt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe einen Betreuten der Analphabet ist. Ich bin mir nicht sicher, ob er wirklich versteht, was er manchmal ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.12.2011, 21:52   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard Analphabet unterschreibt

Hallo,

ich habe einen Betreuten der Analphabet ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob er wirklich versteht, was er manchmal "geschäftlich" macht. Hinsichtlicher Aufgabenkreis liegt nicht vor. Es liegt nur der Aufgabenkreis Gesundheitssorge vor.
Im Internet habe ich nur etwas im Rechtspflegerforum gefunden:
Analphabet unterschreibt Auszahlungsquittung
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2012, 10:40   #2
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
Standard Analphabet unterschreibt

Hallo,
ich nehme einfach mal an, daß er sich den Vertragstext hat vorlesen lassen, bevor er unterschrieben hat.
P.S. Gemäß einer kürzlichen Untersuchung gibt es in Deutschland 7,5 Mio Analphabeten im weiteren Sinne.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 11:45   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Hallo,
mir geht es eigentlich nicht um 7,5 Mio Analphabeten (heute habe ich gelesen, dass 20% aller 15-jährigen Analphabeten sind).

Meine Frage war nach der rechtlichen Würdigung z.B. eines Dokuments, welcher der Analphabet unterschreibt.

Wie kann man feststellen, ober er das verstanden hat und wozu bin ich als Betreuer verpflichtet ?
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 12:48   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Wie kann man feststellen, ober er das verstanden hat und wozu bin ich als Betreuer verpflichtet ?
Also da würde es sich anbieten den Betreuten dazu zu befragen ob er den Vertrag verstanden hat. In dem von dir verlinkten Thema wird das ja auch diskutiert und darauf verwiesen das es letztlich auf das Verständnis ankommt.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 13:01   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Soweit ich das lese, vertrittst du ihn in der Gesundheitssorge. Also haben dich nur diese Sachen - betreuungsrechtlich - etwas anzugehen.
Wenn du allerdings Hinweise hast, dass er sich krankheitsbedingt, auch in anderen Angelegenheiten nicht selbst vertreten kann (wie du auch deinen Eindruck beschreibst), würde ich einen Erweiterungsantrag beim AG stellen.
Der kann sich aber nicht daraus begründen, dass B. nicht lesen kann. Das ist - für sich genommen - keine Krankheit i.S.d. § 1896 BGB, sondern ein soziales Manko.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 13:27   #6
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Also da würde es sich anbieten den Betreuten dazu zu befragen ob er den Vertrag verstanden hat. In dem von dir verlinkten Thema wird das ja auch diskutiert und darauf verwiesen das es letztlich auf das Verständnis ankommt.
Das könnte auch deshalb ein Problem geben, weil Analphabeten vielleicht später gar nicht bestätigen können, dass sie damals das so wollten. Sieht dann nicht gut aus, Stichwort: Betreuer lässt Analphabeten unterschreiben !
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 13:35   #7
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Erweiterungsantrag beim AG stellen.
Der kann sich aber nicht daraus begründen, dass B. nicht lesen kann. Das ist - für sich genommen - keine Krankheit i.S.d. § 1896 BGB, sondern ein soziales Manko.
Hallo Rudi,

in Wikipedia steht:
"Analphabetismus kann durch eine Behinderung, vor allem durch eine geistige Behinderung oder längerfristige bzw. chronische Krankheit verursacht oder mit dem als Lernbehinderung bezeichneten Komplex verbunden sein. Er gilt in Deutschland der geltenden Rechtsprechung nach dennoch nicht als Form der Behinderung [3], wenngleich der Analphabetismus nach aktuellen Untersuchungen nachweislich zu einer erheblichen Behinderung der persönlichen und sozialen Integration des einzelnen Menschen führt [4]. Insbesondere im Informationszeitalter sind unzureichende Schriftsprachkenntnisse eine der wesentlichen Ursachen mangelnder Integrationsfähigkeit. Die Aussichtslosigkeit, als Analphabet auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden, die ein Einkommen oberhalb der u.g. Bezugsgröße ermöglicht, gilt rechtlich nicht als „Behinderung“."
Ich möchte nun doch beim Betreuungsgericht anregen einen hinsichtlichen Aufgabenkreis einzurichten.


Wie könnte ich diesen Aufgabenkreis begründen ?
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 15:49   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Wie könnte ich diesen Aufgabenkreis begründen ?
Welchen Aufgabenkreis möchtest Du denn haben?

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher, ob er wirklich versteht, was er manchmal "geschäftlich" macht.
Auch dazu müsste man wissen aus was dieses "geschäftlich" sich zusammensetzt. Rente? Erwerbsgeschäft? Antragstellung Soziallleistung? KV Wechsel? usw. usw.

Zitat:
Das könnte auch deshalb ein Problem geben, weil Analphabeten vielleicht später gar nicht bestätigen können, dass sie damals das so wollten.
Das sind zwei verschiedene Dinge:
1. was wollte er? Was in der Beantwortung mit dem Lesen- und -Schreiben -können nichts zu tun hat.

2. was habe ich unterschrieben? Dazu muss eine Vertrauensperson dagewesen sein um vorzulesen.

Zitat:
Sieht dann nicht gut aus, Stichwort: Betreuer lässt Analphabeten unterschreiben !
Was ja nicht wirklich anrüchig ist. Wenn Betreute nicht lesen und schreiben können ist das nicht sooooo seltsam- solange sie Erinnerungsvermögen haben und nicht völlig durch den Wind sind.

"Meine" wären stinkesauer wenn irgendjemand die Rechtmässigkeit ihrer Unterschrift anzweifeln würde. Das würde nämlich bedeuten, sie hätten sie nicht mehr alle oder sie wären nicht in der Lage zu überblicken was ich für sie und mit ihnen mache, d.h. könnten im Alltag auch nicht klar sehen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 20:56   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

Verträge werden grundsätzlich formlos geschlossen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Eine Unterschrift unter einem Vertrage ist in aller Regel nicht einmal notwendig. Sie dient jedoch Beweiszwecken.

Wenn ein Betreuter einen Vertrag eingeht, so ist das in erster Linie seine Sache. Bei Betreuten mit einem Einwilligungsvorbehalt bedarf es zur Wirksamkeit der Willenserklärung des Betreuten der Zustimmung des Betreuers.

Bei allem Einsatz für "unsere", darf nicht vergessen werden, dass diese Menschen ihr eigenes Leben leben. Wir, so vertshen ich meine Arbeit jedenfalls, unterstützen und beraten die Betreuten.

So der Betreute verstanden hat, welchen Vertrag er eingeht, und das auch will, ist die Tatsache, das er des Lesen und oder Schreiben nicht fähig ist, m.E. irrelevant.

mfg

RA D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2012, 21:37   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
Standard

RAD schreibt:
„Wenn ein Betreuter einen Vertrag eingeht, so ist das in erster Linie seine Sache. Bei Betreuten mit einem Einwilligungsvorbehalt bedarf es zur Wirksamkeit der Willenserklärung des Betreuten der Zustimmung des Betreuers.“

Leider sehen das einige Vertragspartner (vor allem bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen) etwas anders, und Betreuungsgerichte bzw. der Gesetzgeber lassen Betreuer diesbezüglich ganz schön im Regen stehen.

Grüße
Ralf-J
Ralf-J ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27