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Verträge ohne Datum - gültig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verträge ohne Datum - gültig? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ein neuer Betreuter und gleich das volle Programm: Wachsende Demenz, dauernd Stürze, nimmt keine Hilfe an; er ist freundlich, erinnert ...


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Alt 01.01.2012, 17:18   #1
Stammgast
 
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Standard Verträge ohne Datum - gültig?

Ein neuer Betreuter und gleich das volle Programm: Wachsende Demenz, dauernd Stürze, nimmt keine Hilfe an; er ist freundlich, erinnert aber kaum, was wir längst besprochen haben.
Das Heim möchte alles mögliche an Absicherungen und ich soll den Einkauf für den Betreuten machen.

Dazu eine Vorbetreuerin, die keinerlei Durchblick hat und mir nun die Vertragsunterlagen des Heimes durch ihren Anwalt hat zuschicken lassen mit der Bitte, mich um den Rückstand zu von immerhin 1.500 € kümmern, der während ihrer Betreuungszeit aufgelaufen ist.
Das alles im Folgequartal...

Nun habe ich entdeckt, daß auf den Vertragsunterlagen regelmäßig das Datum fehlt.
Meine Frage: Sind die überhaupt gültig?
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 01.01.2012, 17:26   #2
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Standard

- grundsätzlich gilt der grundsatz der Formfreiheit, d.h. es ist nicht erforderlich eine bestimmte form einzuhalten
- ausnahmsweise muss aber für best. verträge eine best. gesetzl. vorgeschriebene Form eingehalten werden (z.B. Grundstückskaufvertrag)
- es ist also grundsätzlich jedoch den vertragsparteien vorbehalten sich auf eine bestimmte form festzulegen, oder den vertrag komplett formlos zu schließen (rechtsgeschäftliche Form); z.B. eine Einigung, dass ein Vertrag nur mit vollständigem ort und datum gültig ist
- wenn diese frei vereinbarte form nicht eingehalten wird richtet sich die rechtsfolge dessen ebenfalls nach dem Willen der parteien (bei vertragsschluss!), kann dieser wille nicht festgestellt werden ist der vertrag nach § 125 BGB nichtig
- im vorliegenden fall wäre eine etwas weitere ausgestaltung des sachverhaltes sinnvoll um die frage komplett zu beantworten: um welche vertragsart handelt es sich? welche folgen hat das fehlen des datums für die vertragspartner etc...
Quelle: Vertrag ohne Ort und Datum gültig? - JuraForum.de
stephan1 ist offline  
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Alt 02.01.2012, 12:30   #3
Stammgast
 
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Es handelt sich um den Heimvertrag sowie verschiedene Verträge zur Nachlaßverwaltung, Abbuchung fälliger Summen, Anlagen etc.

Also schon einiges, bei dem der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die Frage der Geschäftsfähigkeit zu ebendiesem Zeitpunkt relevant sein können.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 03.01.2012, 07:38   #4
Club 300
 
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Ist/war der Betroffene geschäftsfähig?

Mit Geschäftsfähigkeit wird in der Sprache der Juristen die Fähigkeit beschrieben, Rechtsgeschäfte selbständig zu tätigen.
Wichtig: Es gibt nicht einen amtlich festgesetzten Zustand der Geschäftsunfähigkeit, der dann auch nur wieder amtlich aufgehoben werden könnte. Vielmehr bezeichnen die Begriffe Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit lediglich den konkreten Zustand, in dem man sich gerade befindet, und zwar: ob man geistig in der Lage ist, eine vernünftige Entscheidung über ein Rechtsgeschäft zu treffen.

Der Einwilligungsvorbehalt

Eine Betreuung enthält zunächst einmal keinerlei Einschränkungen der Selbstbestimmung des Betreuten, was Rechtsgeschäfte betrifft. Nur dann, wenn zusätzlich zur Betreuung ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird/wurde, unterliegt das rechtsgeschäftliche Handeln des Betroffenen tatsächlich der Kontrolle des Betreuers. Das bedeutet: Für Rechtsgeschäfte benötigt(e) der Betroffene dann die Zustimmung des Betreuers.

aus: 5. Die Geschäftsfähigkeit
stephan1 ist offline  
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Alt 03.01.2012, 07:46   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
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Ist ja alles gut & schön, bloß hilft mir das bei der Frage der Gültigkeit der Verträge nicht weiter: Das fehlende Datum läßt eben kaum Rückschlüsse darauf zu, wann genau sie abgeschlossen worden sind, und damit fehlt auch eine Einschätzung der Geschäftsfähigkeit zu diesem (welchem?) Zeitpunkt.

Muß ich wohl mal nem Anwalt fragen.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 03.01.2012, 07:54   #6
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo mungo,

Du hast die Vertragsunterlagen sicherlich von der Vorbetreuerin bekommen, die mit dem fehlenden Datum.
Hast Du aber auf den Heimverträgen die im Heim liegen auch mal nachgesehen ob da keins drauf ist?

Ein weiterer Hinweis darauf ab wann der Vertrag gültig war kann man in den Zahlungen finden. Das Heim wird ja sicher vom ersten Tag an Geld gewollt haben, egal jetzt ob Selbstzahler oder Sozialamt.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.01.2012, 08:44   #7
Club 300
 
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Beiträge: 375
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Hallo Mungo,

der Vertrag ist m.E. gültig, auch ohne Datum. Eine EV lag offensichtlich nicht vor (dann müsste sich die vorherige Betreuerin erklären).
Eine Kündigung des Vertrags im Rahmen der Kündigungsfrist ist vermutlich möglich.
Eine Rückabwicklung des Vertrags ist deshalb schwierig, weil Leistungen vom Heim an den Betreuten schon geflossen sind.
stephan1 ist offline  
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