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Betreuung entzogen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung entzogen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Heute bin ich zufällig auf dieses Forum gestoßen, da mir eine bestimmte Frage zu schaffen macht: Ich habe schon 2x ...


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Alt 04.01.2012, 17:09   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Frage Betreuung entzogen

Heute bin ich zufällig auf dieses Forum gestoßen, da mir eine bestimmte Frage zu schaffen macht:
Ich habe schon 2x im Bekanntenkreis erlebt, dass dem Betreuer (Familienmitglied) die Betreuung innerhalb von wenigen Stunden von Amts wegen entzogen wurde, da er telefonisch nicht erreichbar war.
Der Betreute war krank und es sollten im Krankenhaus bestimmte Maßnahmen getroffen werden, über die das betreuende Familienmitglied hätte entscheiden müssen. Es bestand jedoch keine Lebensgefahr.
Hätte das vermieden werden können, wenn z.B. die erforderliche Maßnahme in einer Patientenverfügung ausgeschlossen worden wäre?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass da so schnell ein amtlicher Betreuer eingesetzt wird?
small ist offline  
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Alt 04.01.2012, 18:36   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ich hab solche Sachen bisher nur beobachtet, wenn beim Gericht allgemein der Eindruck entstanden ist, dass die Betreuung entweder nicht richtig gelaufen ist oder wenn neue Tatsachen aufgetreten sind, bei der die Vertretung durch einen Berufsbetreuer - sagen wir mal aus fachlichen Gründen - als für erforderlich angesehen wird.

Die einmalige Nicht-Erreichbarkeit begründet aus meiner Sicht nicht einen Betreuerwechsel zu einem BB. Wir sind auch nicht immer erreichbar; im Urlaub, krank, im Termin oder Ähnliches.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 04.01.2012, 21:18   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.09.2011
Ort: Griesheim
Beiträge: 1
Standard Betreuung entzogen

Hallo,
bevor jemanden die "Betreuung" entzogen wird, gibt es zumindest eine Anhörung bzw. einen Schriftverkehr mit dem Gericht. Ich habe es nur einmal erlebt, dass einen Kollegen die Betreuungen entzogen wurden und das erst nachdem er mehrmals angemahnt wurde, da er seine Berichtspflicht nicht nachgekommen ist.

Gruß Mario
MarioP ist offline  
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Alt 04.01.2012, 22:15   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo beisammen,

es ist mir auch noch nicht begegnet, daß das Betreuungsgericht innerhalb von einigen Stunden einen Betreuer entlassen hat. Denkbar könnte allerdings folgendes Szenario sein:

Der Betreute befindet sich Krankenhaus . Der Betreuer ist nicht erreichbar. Es liegt aber keine absolute Notsituation vor, in der das Krankenhaus auch ohne Einwilligung des Patienten sofort handeln müsste.

In einer derartigen Situation könnte sich das Krankenhaus, dem die Betreuung bekannt ist, direkt an das Betreuungsgericht wenden, das dann auch innerhalb einer kurzern Frist ohne Anhörung der Betroffenen einen Verhinderungsbetreuer bestellt , der dann sofort tätig wird .
Das Gericht fragt den in Betracht kommenden Verhinderungsbetreuer , ob er in der Lage ist , die Sache sofort zu übernehmen , wenn ja wird er informiert . Der Beschluß über die Bestellung des Verhinderungsbetreuers geht dann per Fax an das Krankenhaus und Verhinderungsbetreuer. Dieser kann dann sofort nach ärztlicher Aufklärung in Behandlung einwilligen.

Ein Patientenverfügung hilft nur, wenn sie

- dem Krankenhaus bekannt ist
- und sich auf die aktuelle Situation konkret anwenden lässt.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.01.2012, 07:02   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo fwu,

Zitat:
Es liegt aber keine absolute Notsituation vor, in der das Krankenhaus auch ohne Einwilligung des Patienten sofort handeln müsste.
Wenn eine Notsituation vorgelägen hätte wäre das von Dir geschilderte Vorgehen für mich nachvollziehbar, aber ohne Not einen Verhinderungsbetreuer bestellen? Warum sollte das gemacht werden?

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.01.2012, 08:13   #6
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Michaela,



es gibt Notfallsituationen, in dem die behandelnden (Not)ärzte zuerst einmal auch im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung lebensrettende Maßnahmen durchführen. Das geschieht ja dann unabhängig davon , ob jetzt ein Betreuer bestellt oder erreichbar ist.

Daneben gibt es aber auch Eingriffe , die nicht unbedingt sofort notfallmedizinisch durchgeführt werden müssen, bei denen aber ein baldiger Eingriff sinnvoll ist oder bei denen der Einriff schon seit längerer Zeit geplant ist .

Ich erlebe es relativ häufig, daß die AUfklärung über Eingriff und Narkose erst unmittelbar am Vortag der OP erfolgt, obwohl der Termin schon länger feststeht., oder es werden nach der Operation einwilligungsbedürftige Folgebehandlungen notwendig. Wenn dann der Betreuer nicht erreichbar ist , der Eingriff schon längerfristig vorbereitet ist, wäre ein Verhinderungsbetreuer denkbar. Das wären die Situationen, für sich Berufsbetreuer um einen Vertreter kümmern sollten.

schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.01.2012, 19:02   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

Ich bin immer mal wieder erstaunt, welche Probleme sich hier auftun. Meist bin ich dann auch beruhigt, dass ich nicht diese Probleme habe.

Auch ich bin jedoch einmal zu einer Betreuung gekommen, weil der mir vorgehende Betreuer, Schwager des Betreuten, seinen Berichtspflichten nicht nachgekommen ist. Nich einmal nach der Androhung von Zwangsgeld. Ich musste dem Kollegen ewig hinterherrennen um die Unterlagen zu bekommen.

In jedem Falle jedoch reagiert mein AG hier meist nicht binnen Stunden, jedenfalls nicht binnen einer einstelligen Stundenzahl.

mfg

RA D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
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Alt 08.01.2012, 14:46   #8
Neuer Gast
 
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Standard Betreuung entzogen

hallo fwu,

ich habe mich beim betroffenen Angehörigen/Betreuer nochmal erkundigt. Dein aufgeführtes Beispiel vom 5.1. war zutreffend und die Entscheidung somit jetzt nachvollziehbar.

Danke und Gruß
small
small ist offline  
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