Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Post und Kontovollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Post und Kontovollmacht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Fall: Betreuter ist schwerst krank, habe alle Aufgabengebiete inkl. Post. und Vermögenssorge. Es existiert eine Kontovollmacht für eine Verwandte, die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.01.2012, 21:17   #1
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Post und Kontovollmacht

Fall:
Betreuter ist schwerst krank, habe alle Aufgabengebiete inkl. Post. und Vermögenssorge.

Es existiert eine Kontovollmacht für eine Verwandte, die zu weit weg wohnt, um die Betreuung zu machen, und die lt Testament auch zur Erbin bestellt wurde. Vermögender Betreuter, bisher kein Mißbrauch der Kontovollmacht.

Ich werde bei Gericht auf die Bankvollmacht hinweisen und die Verwandte wird wohl das Girokonto betreuen. Aber: was mache ich mit der Post von der Bank, diese darf ich dann nicht öffnen, oder? Diese sollte dann besser von der Bank direkt an die Verwandte weitergeleitet werden?

Würdet Ihr Euch in jedem Falle als Kontrollbetreuer einsetzen lassen?
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2012, 23:52   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo,

Solange du die Vermögenssorge hast bist du auch für die Verwaltung des Geldes zuständig. Du kannst dem Gericht höchstens mitteilen das eine Vollmacht besteht (was du ja schon getan hast). Dann muss das Gericht prüfen ob die Angelegenheiten des Betreuten ebensogut mit der Vollmacht geregelt werden können.

Wenn das Gericht zu diesem Schluss kommt dann ist auch kein Kontrollbetreuer notwendig.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 17:06   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo,
ich kenne das so, dass die Banken, wenn ich mich als Betreuerin mit meiner Vermögenssorge bei ihnen vorstelle, bestehende Vollmachten erst mal auf Eis legen. Die treten dann erst wieder bei Tod des Betreuten in Kraft.
Gruss
Sikoba
Sikoba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2012, 17:23   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Sikoba

So wie Du das geschildert hast, finde ich es gut. Insbesondere, dass die alten Vollmachten nach dem Tod wieder in Kraft treten, kann eine große Hilfe sein. Aber alle Banken regeln das nicht so.
Üblicherweise muss ich Vollmachten widerrufen und die Bank macht erst mal nix oder irgendwas, was auch mal Mist sein kann.

An EFB

Frage doch die Verwandte, ob sie die Vermögensangelegenheiten übernehmen WILL. Dann kann sie die auch übernehmen. Ansonsten stehst Du eh schon in der Pflicht. Vielleicht ist es sowieso einfacher, wenn Du die Vermögenssorge auch ausübst (zumindest für Dich).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2012, 19:09   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Also, erst vor wenigen Wochen bei einer Fortbildung des KBW bei Herrn Reinhold Spanl erfahren, dass Vollmachten erhalten bleiben. Sofern eine Vollmacht vorliegt, kann dieser Bereich nicht durch einen Aufgabenkreis eines Betreuers abgedeckt werden.
Eine Möglichkeit ist dann: Vollmachtnehmer verzichtet auf seine Vollmacht. Von einem Dritten kann er aber nicht eingeschränkt werden.
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27