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keine Krankenversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema keine Krankenversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, bitte um Eure Unterstützung: Habe eine Betreuung übernommen für einen Herrn, 53 Jahre, der nach wochenlangem Klinikaufenthalt nun ...


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Alt 06.01.2012, 15:31   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard keine Krankenversicherung

Liebe Teilnehmer,

bitte um Eure Unterstützung:

Habe eine Betreuung übernommen für einen Herrn, 53 Jahre, der nach wochenlangem Klinikaufenthalt nun in ein Pflegeheim wechseln muss.
Hintergrund: schwerwiegende Erkrankungen in Folge jahrzehntelangen Alkoholmißbrauchs.

Mein Problem nun: er bezieht EU-Rente, ist aber nicht krankenversichert. Flog anscheinend zu Alg II - Zeiten aus der gesetzl. KV, da er Anträge nicht stellte und ausschließlich von Geld seiner Mutter lebte.
Es wurde nun bzgl. der Krankenhauskosten ein Antrag auf Kostenerstattung gem. § 25 SGB XII gestellt.
Wie verfahre ich nun fort?
Hat er Anspruch auf Status-Versicherungsschutz bei der Versicherung, bei der er zuletzt versichert war?

Danke für Hinweise


Klima
Klima ist offline  
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Alt 06.01.2012, 21:56   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

habe auch solche Fälle. Bei mir hat das Sozialamt die Kosten übernommen. Die Betreute werden dann als sogenannte "Betreuungsfälle" bei der AOK geführt.
Sie bekommen eine Versicherungskarte und auch die Befreiung auf Zuzahlung. Kosten übernimmt jedoch das Sozialamt.

Ein Anspruch auf Pflegeversicherung besteht nicht. d.h. es können keine zusätzliche Betreuungsleistungen durch das Pflegeheim in Rechnung gestellt werden.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 07.01.2012, 01:44   #3
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 160
Standard

@ Klima

kann mich meinem Vorredner nur anschließen, da er zu 50% recht hat.
Wir haben 2007 unsere Mitgliedschaft bei der Krankenkasse auf Grund einer Unstimmigkeit/ Nichteinsicht unsererseits (vor Ort) gekündigt, nachdem diese sich geweigert hatte, unsere EMDR Therapie auch zu übernehmen.
Wir konnten es einfach nicht einsehen, das Opfer von Gewalttaten (die sogar den Prozeß gegen ihren Peiniger gewannen und jetzt EU deshalb beziehen müssen) ihre Thera selbst übernehmen sollen, während Alkoholiker ihre Thera von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

Das Sozialamt sagte uns damals (2009) , dass sie die Kosten für die Thera übernommen hätten, wenn wir "Alkoholiker" wären und jetzt eine Thera aus diesem Grund wahrnehmen müssten. Da wir aber eine EMDR Thera wollten/ brauchten (auf Grund unserer Vergangenheit), auf die unsere Thera die Krankenkasse hingewiesen hat, wurden unsere Kosten dafür vom Sozialamt abgelehnt!

Kosten für eine Behandlung Seitens Sozialamt oder anderer Institutionen wurden bei uns abgelehnt, da wir ja 2007 die Krankenkasse gekündigt hatten mussten, da wir das Geld dafür leider nicht mehr hatten. (Leider kostet eine Sitzung bei einem Thera für Opfer von Gewalttaten ca. 270,00€ pro Sitzung von 60 min.)
Eine monatl. Übernahme der anfallenden Unkosten wurde abgelehnt, also hieß es, Therapie Abbruch... keinen Arzt mehr besuchen und in Notfällen (wie Zahnschmerzen usw. muss unsere eigene Zange aus der Werkzeugkiste ihren Dienst tun).

Sogenannte "Betreuungsfälle" bei der Krankenkasse, dass ich nicht lache "Heiner", denn wir bekamen heute die Vorladung zur Krankenkasse.
Dort mussten wir erneut eine "Schuldanerkennis unterschreiben, weil wir uns geweigert hatten, weiterhin in der Krankenkasse Mitglied zu bleiben, als man unsere Therapie Anforderung ablehnte!
(org. kann ich dir gern senden, wenn du uns nicht glaubst)

Eine Versicherrungskarte besitzen wir auch nicht seit 2007, weshalb wir auch nicht einsehen werden, dass wir diese Schulden abtragen werden, die durch unsere Kündigung entstanden sind. Die Krankenkassen sollten ihren Mitgliedern nicht erst nach 3 Jahren schreiben das eine Kündigung laut Gesetz gar nicht möglich ist, da in Deutschland jeder Mensch versichert sein muss. (wenn sich die Unkosten ins unermessliche bewegen, die der Schuldner sich weigert abzutragen, weil sich das Opfer Hilfe erwartet hatte und nicht Ablehnung. So zumindest unsere Erfahrung was wir auch schriftlich nachweisen können)

Was "Heiner" schreibt, kann ich daher nur zu 50% bestätigen. Mache dich lieber rechtskundig vor Ort, denn wie du an unserem Bsp. siehst, haben wir ca. 14.000,00€ Schulden jetzt, trotz Betreuung in dieser Zeit, weil unsere Betreuerin erst 2009 mit den § aus Deutschland konfrontiert wurde. Unsere schriftliche Kündigung sandten wir Januar 2007 an die Krankenkasse, aber die Betreuerin wurde erst 2009 durch die Krankenkasse daraufhin gewiesen, dass eine Kündigung gar nicht möglich ist laut §.

Uns teilte man nur schriftlich mit (2009), dass es in Deutschland keine Menschen geben darf, die nicht krankenversichert sind. Woher diese das Geld jedoch nehmen sollen, dass verrät einem nicht die Krankenkasse, geschweige noch das Sozialamt. Nur aus diesem Grund haben wir heute schon vorgebeugt, dass uns unsere Kinder irgendwo verscharren sollen, nicht dass auch sie noch mit unseren Schulden konfrontiert werden!

Gruß Sternenhimmel
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Geändert von Sternenhimmel (07.01.2012 um 02:06 Uhr)
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Alt 07.01.2012, 12:58   #4
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
Standard keine Krankenversicherung

Hallo zusammen,

keine Krankenversicherung zu haben find ich nicht gut, ist hochriskant und darüberhinaus unsozial.
Da werden dann wieder die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt. Wenn jemand ein kleines Einkommen hat, dann zahlt er auch nicht viel an Krankenversicherungs-Beiträgen bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Privat-Versicherter zahl ich deutlich mehr, man muß jeden Baustein separat versichern (Äquivalenzprinzip).

Jeder sollte eine Krankenversicherung haben!!
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LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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Alt 07.01.2012, 13:01   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 1,590
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Hallo Klima

So was kommt vor und ist gerne mal nervig.
Prüfe nach, wo der Betreute zuletzt versichert war. Die KV muss ihne eigentlich wieder aufnehmen.

Ein Problem gibt es dann, wenn in der Zwischenzeit (also seit dem er aus der KV rausgeflogen ist) GruSi oder HLU gezahlt wurde. Dann sagt die KV, dass das betreffende Sozialamt zuständig ist. (Das ist eine leidige Streiterei, weil sie KV und Sozialamt auf den selben doofen § beziehen...). Am besten: das Sozialamt, das für ihn zuständig sein könnte anfragen, dass sie Dir eine Bescheinigung über den Nichtbezug von Leistungen ausstellen. Dann Wiederaufnahme in die KV benatragen.
Und Überleitung in KVDR.
Die Versicherungsrechnung für die nachzuversichernde Zwischenzeit sollte das Sozialamt eigentlich gerne bezahlen, weil es billier sein wird, als die Kosten der Zukunft (zieren wird es sich natürlich trotzdem...)

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.02.2012, 01:57   #6
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
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Beiträge: 160
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@imre,
wie machen es menschen wie wir?

Wir führten in der Stadt wo wir vor Zeugenschutzptogramm wohnten, einen anderen Namen!
Wenn wir uns jetzt mit diesen neunen Namen dahin wenden und sagen, (wir sind jene Menschen "xyz" die damals bei ihnen Sozi bezogen), dann finden uns auch jene, die uns vernichten wollen!

Dann sind jedoch unsere eigenen Kinder in Gefahr und auch unsere Enkelkinder!
Die Scientology lässt keinen gehen, zumindest nicht ungestraft! Wir erlebten es in 2 Wohnungsbränden , wo Gott sei Dank nur 1 Kind den Tod fand.... sollen wir uns jetzt selbst ofern, nur um krankenversichert zu sein?

Logisch das wir denken, dann lieber ohne Krankenversicherung, oder!
Würdest du dich, oder deine Kinder und Enkelkinder in Gefahr bringen, wenn du dafür ein Geheimnis von 25 Jahren lüften müsstest, auch auf die Gefahr hin, dass Morgen dein letzter Tag ist?

P.S. Sorry, ihr Betreuer könnt nur "Normal" denken und kennt nicht die Welt, die jene kennen lernten, die außerhalb dieser Geschichte aufwachsen mussten, doch wer versetzt sich in deren , unserer Lage? So gut wie das Zeugenschutzprogramm ist, aber allle vergassen, auch Ansprüche auf KK erloschen, wenn man bereit ist, seinen eigenen Namen gegen ein Pseydo zu tauschen, nur um "weiter leben" zu dürfen!"
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Alt 02.02.2012, 21:43   #7
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Moin Sternenhimmel

Mit einem Betreuten im Zeugenschutzprogramm habe ich bisher (zumindest bewußt) noch nicht zu tun gehabt. Von daher kann ich bei dem von Dir genannten Problem nicht mitreden - wobei eigentlich so etwas wie die Krankenversicherung eigentlich zu diesem Programm mit dazugehören sollte.

Wenn in einem Menschen mehrere Personen stecken, so bin ich bisher davon ausgegangen, dass dies irgendwie ein ganz eigenes Schutzprogramm des Menschen ist, mit dem er/sie sich vor dem eigenen schlimmen Erleben schützt um nicht daran kaputt zu gehen.
Also um Lebenssituationen aushalten zu können, denen man ausgesetzt ist und nicht oder zumindest zeitweise nicht entfliehen kann.
(Z.B. bei schlimmer Misshandlung oder Missbrauch schon im Kleinkindalter, wenn man dem Täter nicht entkommen kann, weil es der Vater ist - da kann die Entwicklung zu einer multiplen Persönlichkeit schlicht und einfach die Rettung sein)
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.

MfG

Imre
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Alt 06.02.2012, 19:20   #8
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Nein Imre, hast du korrekt verstanden.
Es gibt aber auch genügend "S*kt*n" usw. wo auch solche Menschen bewusst geschaffen werden.
Was denkst du, warum viele Menschen sich nicht bewusst auf MPS Kongressen zu ihrer tatsächlichen Not, äußern oder wo sie gern Hilfe von ihren Betreuern gern hätten, geschweige noch Stellung dazu nehmen, wenn sie zur Greenbaum Methode gefragt werden?
Aber das ist ein anderes Thema und gehört hier absolut nicht hin.

Gruß Sternenhimmel
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Alt 08.02.2012, 12:23   #9
nam
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Meldung der freiwilligen Krankenversicherung existenziell bedeutsame Pflicht von Berufsbetreuern
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 10.03.2012, 22:29   #10
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Ick danke dir!
Dad hab ick ooch noch nich jewußt, dad ded dafür ooch schon in § jibd!
Hab ma ooch gleich ma deene Antwort ausjedruckt, ma kickn wie unsere dad jetz hier argumentiern!

Grüß dir und sach Danke
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