Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss vom Amtsgericht ohne Anhörung mit Bestimmung eines fremden Betreuers. Wie w im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich pflege meine Mutter nunmehr seit 6 Jahre. Sie ist nunmehr in Pflegestufe III und wegen Demenz nach §45a und ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 4
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Ich pflege meine Mutter nunmehr seit 6 Jahre. Sie ist nunmehr in Pflegestufe III und wegen Demenz nach §45a und b eingestuft. Mittlerweile eine 24 Stundenpflege. Vor 8 Monaten musste ich mit ihr ins Krankenhaus wegen einen Non Hodkin Lymphom. Vor der ersten Biopsie hat uns das Krankenhaus wieder heim geschickt da noch keine gerichtliche Betreuung vorlag.
Meine 3 Geschwister kümmern sich überhaupt nicht um die Mutter. Eine wohnt weiter weg und zwei im gleichen Ort. Somit habe ich auf Anraten meines Anwaltes die alleinige Betreuung für alle Bereiche beantragt. Der Richter hat dann meine Mutter im Auto befragt weil das alte Amtsgebäude keinen Aufzug hat. Bei der Befragung hat sie die Wünsche dem Richter mitgeteilt und immer mich genannt. Alsdann wurde die vorläufige Betreuung für die Gesundheit und Aufenthalt vom Gericht für 9 Monate beschlossen. In der Folgezeit waren über 6 Monate um die 12 stationäre Krankenhausaufendhalte notwendig bei denen ich bei 10 als Begleitperson mit aufgenommen war. In der Folgezeit hat angeblich ein Sozialbetreuer vom Landratsamt bei dem Bruder, der Schwierigkeiten macht, angerufen. Wir wären uns nicht einig bezüglich der Betreuung. Der eine Bruder war auch nicht bereit seine Zustimmung zu geben das ich die alleinige Betreuung bekomme. Als ich wieder mit Mutter im Krankenhaus war hielt sich die weiter entfernt wohnende Schwester im Elternhaus auf. Dabei erwischte sie den Bruder als er in meinem Büro einbrechen wollte. Bei meiner späteren Befragung er handgreiflich. Somit herrscht nunmehr Funkstille. Wochen später erinnerte sich meine Schwester dass mir meine Mutter 4 Jahre zuvor eine Vollmacht für alle Bereiche (außer Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung) unterschrieben hatte. Meine Schwester hat auch als Zeuge unterschrieben. Diese Vollmacht übergab ich dem Rechtspfleger im Betreuungsgericht. Daraufhin schrieb das Gericht ein paar Wochen später: „ evtl. ist eine rechtliche Betreuung entbehrlich, da eine Vollmacht vorliegt. Daraufhin teilte ich dem Gericht mit das die Vollmacht die Gesundheitsfürsorge nicht umfasst und beantrage die Gesundheitsfürsorge zu verlängern oder auf Dauer auszustellen. Nun plötzlich der Schock: Ein Beschluss in dem ich die Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge erhalten habe und ein mir nicht bekannter vom Gericht bestellter Betreuer alle Aufgabenkreise erhalten hat. Gründe: Dies erfolgt dem aktuellen Gutachten vom Gesundheitsamt und dem unmittelbaren Eindruck, den sich das Gericht anlässlich der Anhörung der Betroffenen verschafft hat. Der Betroffene hat keinen Vorschlag gemacht. Für die Übernahme weiterer Aufgabenkreis sind Angehörige der Betroffenen nicht bereit oder nicht geeignet. Gegen diesen Beschluss habe ich sofort per Fax und per Post in Absprache mit dem Anwalt Beschwerde eingelegt. Zeitweise hatte ich vermutet dass das Gericht die Akten vertauscht hat. Meine Mutter wurde außer bei der Befragung über 5 Min. im Auto nicht weiter befragt. In Sachen meiner angeblichen Nichteignung wurde ich niemals befragt. Ich kann mir gut vorstellen dass mein Bruder, der die Betreuung auch übernehmen wollte, mich beim Landratsamt angeschwärzt hat. Ich fühle mich schon in meiner Rechtspersönlichkeit verletzt. Fragen: 1. Reicht die schriftliche Beschwerde per Fax und per Post beim Amtsgericht aus? 2. Landgericht bedeutet wieder einen weiteren Gerichtsgang. Dennoch bin ich mir sicher das beim Landgericht, weil es an einem anderen Ort ist, neutral und nach persönlicher Befragung mit Vorlage von Unterlagen und Beweise entschieden wird. Richtig? 3. Ist es sinnvoll wenn ich mit meiner Mutter persönlich zum Betreuungsgericht gehe damit sie ihre Wünsche dem Rechtspfleger mündlich überbringt. 4. Laut Anwalt soll ich in ein paar Tagen zum Betreuungsgericht gehen und fragen ob meine Beschwerde ausreicht oder ob der RA noch eine Beschwerde machen soll. Richtig? 5. Macht es Sinn wenn ich zusätzlich beim Landgericht eine Beschwerde einlege und eine BGH-Entscheidung mit vorlege. Z.B.: den Beschluss des BGH vom 15.12.2010 – XII ZB 165/10 6. Gibt es bei der Betreuungsverfügung den Zustand des schwebenden Verfahrens das die Beschwerde eingelegt wurde? 7. Was mach ich wenn der Betreuer sich meldet oder plötzlich vor der Türe steht und etwaige Bankkontodaten verlangt? 8. Was mach ich wenn der Betreuer das Konto meiner Mutter sperrt? 9. Da der Richter fast alle Fakten verdreht hat denke ich darüber nach eine Beschwerde beim Amtsgerichtsdirektor zu machen. Ist das Sinnvoll (auch für spätere Verfahren)? 10. Wenn beim persönlichen Besuch beim Amtgericht nichts fruchtet denke ich auch darüber nach die Presse zu informieren. Sinnvoll? Ihr könnt euch sicherlich vorstellen dass ich ziemlich fertig bin und für jeden sinnvollen Ratschlag dankbar bin. Sollte ich etwas vergessen haben einfach schreiben. Vielen Dank im Voraus. |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Zuhausepfleger,
erstmal herzlich willkommen hier und jetzt zu den Fragen: so ganz verständlich ist deine Schilderung nicht, deine Mutter hat eine Vollmacht ausgestellt aber die wurde dem Gericht erst nach deiner Betreuerbestellung vorgelegt und im neuesten Beschluss jetzt ignoriert? In der Familie gibt es Streit um deine Bestellung als Betreuer? Das Gericht ist daraufhin der Meinung dass ein neutraler Dritter eingesetzt werden muss bzw. die Aufgaben wurden geteilt? Deine Mutter wollte dich als Betreuer und der Richter hat das entweder nicht richtig wahrgenommen oder den Eindruck erhalten dass starke Einflüsse hinter diesem Wunsch stehen? Du hast jetzt einen Anwalt genommen der die Dinge in deinem Sinn richtig stellen soll aber fragst hier letztendlich auch nach Kontrollmöglichkeiten/Korrekturen gegenüber deinem Anwalt? Soweit bzw. so habe ich das verstanden. Wir besprechen hier gerne Fragen, aber können und dürfen Fragen die zu sehr in die Nähe von individueller Rechtsberatung rücken nicht aufgreifen. Du findest über die Suchfunktion hier zu den einzelnen Theman bestimmt auch noch Beiträge zu dem was dir wichtig ist. Dazu noch: Zitat:
Nimm doch vielleicht mal Kontakt zu dem neuen Mitbetreuer auf, vielleicht lässt sich alles auch ohne langwierige Gerichtsverhandlungen lösen. Auch hier findest zu noch Infos: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Grundsätzlich wäre ich mit Angaben dass Richter Fakten verdrehen sehr vorsichtig. Das kann schnell nach hinten losgehen. Wenn Brüder sich über die Wege was z.B. mit der Mutter geschehen soll sogar prügeln dann spricht das für absolut chaotische familiäre Verhältnisse. Hierbei einem Familienmitglied stärkere Rechte an der "Sache" ,in dem Fall der Mutter, zuzusprechen kann sehr problematisch sein. Ein Betreuungsgericht ist nicht für Streitigkeiten innerhalb einer Familie zuständig aber dafür, dass der/die Betreute nach besten Kräften versorgt bzw. rechtlich vertreten wird in ihren eigenen Belangen. Zum Stichwort Presse informieren........ Die Presse stürzt sich gerne auf "Betreuungsskandale", sowas steigert natürlich immer die Auflage- zunächst. In vielen Berichterstattungen kam aber immer wieder deutlich zumm Vorschein dass die rechtlichen Grundlagen des angeblichen Skandals kaum, bis gar nicht bekannt waren. Vieles war Meinungsmache "mit dem Fuss". Was das zur positiven Lösung eines aktuellen Fall beitragen soll erschliesst sich mir wirklich nicht. Wenn Dir der Anwalt nicht ausreichend kompetent erscheint dann beauftrage einen der sich mit dem Betreuungsrecht besser auskennt. Viel Erfolg, Gruss. Michaela
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo Zuhausepfleger,
1) Wo war der Verfahrenspfleger bei der richterliche Anhörung deiner Mutter ? 2) Ein "Betreuungsgespräch" im Auto halte ich für denkbar ungeeignet, weil es keine umfassende Grundlage für einen richterlichen "Eindruck" bieten kann, z.B. weil die Betreute über Massen aufgeregt war, aufgrund der sonst für sie üblichen Umgebung, z.B. daheim. 3) Der Richter sollte gebeten werden darzulegen, inwieweit wegen den Spannungen zwischen dir und deinem Bruder die Sitaution deiner Mutter sich verschlechtern würde. Der "beste" Satz hierfür ist: "Der Richter möge substantiert darlegen, in welchen Punkten und in welchem Umfang sich die Situation der Betreuten durch eine Übertragung auf einen Berufsbetreuer deutlich und nachhaltig verbessert". Grundlage ist vor allem auch, dass du als Verwandte ein Recht auf vorrangige Betreuung deiner Mutter hast gegenüber einem Berufsbetreuer. Klare Frage, die ein Richter auch beantworten muss: Warum wurde dein "Betreuungsrecht" als Verwandte eingeschränkt ? |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 4
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Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antwort. Zitat:
2. Somit wurde mir die Betreuung für das Gesundheitswesen und Aufendhalt im Eilverfahren erteilt. 3. Nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus habe ich dem Gericht die Vollmacht über alle Bereiche (außer Gesundheitswesen und Aufendhalt) nachgereicht. Die Vollmacht ist nunmehr 3 Jahre alt. Ein Bruder hat auch als Zeuge mit unterschrieben. 4. Dann hat das Gericht schriftlich mitgeteilt dass aufgrund der vorliegenden Vollmacht evtl. keine Betreuuerbestellung nötig sei. 5. Darauf habe ich das Gericht gebeten die Betreuung für Gesundheit und Aufendhalt aufzustellen da dies in der vorliegenden Vollmacht mit nein angegeben ist. 6. Daraufhin ist ca. 6 Wochen später der Beschluss eingetroffen: Der Berufsbetreuer für alles und für meine Person für Gesundheit und Aufendhalt. Zitat:
Nunmehr ist mir bekannt das es eine Ermittlungspflicht des Richters gibt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dann hatte ich noch ein Telefonat mit einen Betreuer aus einem anderen Bundesland über eine Empfehlung. Der meinte, aufgrund der widersprüchlichen Angaben kann es gut sein das es sich aufgrund der Antragsflut um eine Verwechslung der Betreuten Person handelt. Es gäbe ja immer die Möglichkeit der Beschwerde. Ich soll das pers. Gespräch suchen und wenn keine Einigung erzielt würden die Sache an das LG geben lassen. Dennoch würden die Richter mit sich reden lassen da sie keine Lust auf zusätzliche Arbeit haben. Zitat:
Z.b. In der Fam. ist niemand bereit die Betreuung zu übernehmen. Ich habe den Antrag abgegeben mit als Betreuuer vorgeschlagen. Ist das nicht widerspruch genug? Zitat:
Zitat:
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 4
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Ich hätte mich nicht dazu bereiterklärt oder wäre nicht geeignet. Vieleicht wird es dann ganz smart als Verwechslung abgehandelt. Zum Glück waren wir nicht im Operationssaal vom Krankenhaus. FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;}FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;} |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.01.2012
Beiträge: 4
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Nunmehr sind die Gegner klar.
Es liegt eine drei Jahre alte Vollmacht der Mutter vor. Die Schwester hat bei der Vollmacht als Zeuge mit unterschrieben. 2 Kinder haben zweifel an der Vollmacht. Bescheise können sie jedoch nicht vorlegen. Gibt es irgendwo Grundsatzurteile über die Anerkennung einer Vorsorgevollmacht? FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;} |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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#8 |
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Club 300
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Beiträge: 375
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