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1. Betreuung und gleich recht schwierig

Dies ist ein Beitrag zum Thema 1. Betreuung und gleich recht schwierig im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, ich habe meine erste Betreuung und werde gleich mit Schwierigkeiten konfrontiert - insbesondere, was ist mit Rechnungen, ...


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Alt 07.01.2012, 12:19   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard 1. Betreuung und gleich recht schwierig

Hallo an alle,

ich habe meine erste Betreuung und werde gleich mit
Schwierigkeiten konfrontiert - insbesondere, was ist mit
Rechnungen, die mangels Vermögegen des BEtreuten nicht
bezahlt werden können.

Also:

meine Betreute ist 80 Jahre alt und befindet sich nach einem
Schlaganfall und einem Oberschenkelhalsbruch im Pflegeheim.
Die Betreuung wurde eingerichtet, weil sich die beiden Kinder
hinsichtlich der Betreuung ihrer Mutter nicht einig waren.

Die Betreute hat Einnahmen von 1.500 Euro - die anteiligen Heimkosten belaufen sich auf knapp 1.900 Euro. Ds Vermögen
wurde für die Heimkosten bereits aufgebraucht. Ich kann gerade
mal für einen Monat noch die Heimkosten bezahlen. Ich habe einen
Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten gestellt,
ein Bescheid liegt aber noch nicht vor.

Jetzt truedeln nach und nach Rechnungen ein, die zu bezahlen
sind - aber es ist keine Geld mehr da. U.a. Rechenunge eines
Logopäden wegen des Schlaganfalles.
Zudem reichen die Kinder Rechnungen über Versicherungen,
Stromkosten, Grundsteuer u.s.w. bei mir ein,die von der Betreuten
zu zahlen sind.
Die Betreute hat einen Nießbrauch an einer Wohnung bzw. an
einem Haus, in dem sie bislang gewohnt hat. Das Nießbrauchsrecht ist halt mit gewissen Zahlungsverpflichtungen
verbunden. Obwohl den Kindern die finanzielle Lage bekannt
ist, werden die Rechnungen eingereicht.
Was kann ich nun tun. Müssen die Kinder die Rechnungen
übernehmen? Sie sind ja Eigentümer des Hauses. Es handelt
sich teilweise um wichtige Zahlungsverpflichtungen wie etwa
die Brandversicherung.

Für Antworten bin ich äußerst dankbar.

Viele Grüße
pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 07.01.2012, 12:46   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Pewe

Keine Panik, das ist eigentlich Standard.

Lass Das Heim bzgl. der Heimkosten erst mal warten, da ein Antrag auf KÜ beim Sozialamt gestellt ist.

Bei der REchnung des Logopäden kannst Du nachhaken, wieviel von der Krankenkasse übernommen wird. Wenn nur noch der Eigenanteil fällig sein sollte, dann kannst Du nachhaken, ob die Betreute von der Zuzahlung befreit war bzw. ist und ggf. die Befreiung noch nachholen.
(Wenn sie im letzten 'Jahr genug dazugezahlt hat, giubt es vielleicht noch etwas wieder).

Bzgl. der Wohnung und des Niesbrauchrechtes kannst Du Dich darum kümmern, das die Bude wieder vermietet wird. Davon können die Rechnungen für die Bude gezahlt und evtl. - wenn noch mehr übrigbleibt - die Heimkosten weiter mitgezahlt werden.
Das ist üblicherweise ein leidiges Spiel, weil Du die Arbeit und die Betreute keinen GGewinn davon hat. Sie zu, dass die Eigentümer der Wohnung sich diese komplett unter den Nagel reißen, verkaufen oder sonst was damit machen, aber den Niesbrauch ausbezahlen!
Dann bist Du den Stress los.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.01.2012, 15:29   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard

Danke für die schnelle Antwort.
Das mit den Nießbrauch ausbezahlen habe
ich mir auch schon überlegt. Müssen die
Kinder diesen auabezahlen, wenn ich es verlange?
Dann müssen sie auch das Geld zur Verfügung haben, oder?

Die Vermietung der Wohnung ist auch schon angedacht.
Ich müsste noch die Genehmigung beantragen.
Da gibt es allerdings noch ein Problem.
Die alte Dame möchte unbedingt wieder zurück in ihre
Wohnung mit Hilfe einer privaten polnische Pflegekraft.

Zu dieser Frage habe ich unterschiedliche ärztliche
Meinungen:

Der Gutachter der Betreuungsgericht meint, der Verbleib
im Pflegeheim sei empfehlenswert, weil die Pflege dort
optimal sei.

Der alte Hausarzt meint, die alte Dame sei erheblich Pflege-
bedürftig und eine Entlassung in den häuslichen Bereich
nicht vertretbar.

Der neue Hausarzt meint nun, ein Entlassung nach Hause
wäre doch möglich, wenn eine 24 Stunde Pflege gesichert
wäre. Das ginge auch mit einer privaten polnischen Kraft.
24 Stunden Pflege heiß hier Rund um die Uhr Anwesenheit.

Die Dame sitzt überwiegend im Rollstuhl und benutzt den Rollator.
Ihr Haus ist nicht so optimal geeignet. Sie könnte nur das
Untergeschoss bewohnen, da sie Treppen nicht überwinden kann.

Kann mir jemand dagen wie die Tendez der Betreuungsgericht ist,
wenn jemand wieder nach Hause möchte, es aber aus objektiver
Sich eigentlich besser wäre, wenn die Dame im Heim verbliebe.

Viele Grüße
pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 07.01.2012, 15:33   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard

ich habe noch was vergessen:

ich habe den Antrag auf Übernahme der ungedeckten
Heimkosten gestellt.
Da kann ich das Heim doch nicht warten lassen. Muss ich
dann nicht den Betrag zahlen, der möglich ist.

Grüße
pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 07.01.2012, 19:41   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo pewe65,

es wäre ja auch nett wenn du dich erst einmal vorstellen würdest bevor wir hier deine Fälle für dich klären sollen.

Zur Zahlung der Heimkosten solltest du daran denken , das du lediglich das Einkommen einsetzen musst wenn kein Vermögen mehr da ist. Wenn du jetzt Geld aus dem Schonbetrag zahlst ist es weg und das Sozialamt kommt dafür nicht auf.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 07.01.2012, 21:59   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo pewe,

Zitat:
Da kann ich das Heim doch nicht warten lassen. Muss ich
dann nicht den Betrag zahlen, der möglich ist.
Wo nichts ist kann nichts gezahlt werden.
Du solltest das Heim über die Antragstellung beim Amt informieren und immer schön auf dem laufenden halten und dich ansonsten nicht aufregen. Heime sind oft gewohnt dass es mit der Zahlung dauert- hauptsache die Kohle kommt irgendwann sicher auch bei ihnen an.

Zitat:
Kann mir jemand dagen wie die Tendez der Betreuungsgericht ist,
wenn jemand wieder nach Hause möchte, es aber aus objektiver
Sich eigentlich besser wäre, wenn die Dame im Heim verbliebe.
Da gibts keine Tendenzen bzw, die spielen keine Rolle. Das ist eine Entscheidung die der Betreuer alleine treffen bzw. verantworten muss.

Einen Zweifel möchte ich noch anmelden wenn Du schreibst:
Zitat:
es aber aus objektiver
Sich eigentlich besser wäre, wenn die Dame im Heim verbliebe.
Das lese ich in deiner Schilderung z.B. nicht ganz so, z.B dass es besser wäre sie bliebe im Heim.
Wie fit ist sie denn sonst noch? Geistig beieinander? Eher der aktive Typ?

Mir hat ein Arzt mal eine 24 Stundenpflege für jemanden aufzwingen wollen, ein Hausarzt und - Pflegedienstwechsel haben bewirkt dass die Dame 8 Monate später mit mir zusammen alleine ans Gericht gehen konnte. Ich finde da sollte man immer sehr genau hinsehen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.01.2012, 10:40   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard

Hallo Andreas, hallo Michaela,

nochmal Danke für die Antworten. Kurz vorgestellt habe mich
zwischenzeitlich auch.

Also: Schonbetrag habe ich berücksichtigt. Die Dame hat monatlich
eine gewisses Einkommen, das Sozialmt müsste den Rest übernehmen. Ich kann jetzt noch einmal komplett die Heimkosten
bezahlen, der Schonbetrag bleibt. Ich denke, ich warte jetztmal
den Bescheid des Sozialamtes ab. Das Heim habe ich entsprechend
informiert.

Die Dame sitzt überwiegend im Rollstuhl, ist erheblich sturzgefährtdet,
aufgrund eines Schlaganfalles kann sie nur begrenzt artikulieren und ist auch noch halbseitig gelähmt. Manchmal benutzt sie im
Heim dem Rollator. Da passt aber immer Pflegepersonal auf.
Nach muss ein Bettgitter angebracht werde, was die Dame auch
verlangt, da sie Angst hat aus dem Bett zu fallen. Zudem liegt
Verdacht auf Parkinson vor. Zudem ist sie inkontinent. Weiter liegt
auch noch eine Demenz vor. Daher denke ich, dass sie im Heim
besser aufgehoben wäre, weil eben die pflegerischen und ärztlichen
Behandlungemögichkeiten zur Verfügung stehen.

Ihr Wunsch ist eine Entlassung nach Hause mit Unterstützung
einer ausländischen Hilfskraft. Sowas gab es bei in der Verganganenheit schoneinmal vor dem Sturz und dem Schlaganfall.
Hat jemand Erfahrung mit ausländischen Pflegediensten?

Viele Grüße

pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 13.02.2012, 12:59   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe jetzt entschieden, dass die alte Dame im
Heim bleibt.
Ich hatte mit die Wohnung, bzw. es vielmehr ein Haus angesehen.
Das Zimmer der Dame und das Bad sind im ersten Stock.
Die Treppe ist extrem steil und eng, so dass ich sogar etwas
Schwierigkeiten hatte. EIn Treppenlift ist nicht finanzierbar.

Zudem ist der Aufenthalt zu Hause nicht finanzierbar. Ein ausländische Hilfskraft käme u.U. teurer als der Heimaufenthalt;
zumindest würde er genau soviel kosten. Ich habe 15 Angebote eingeholt.
Die Kinder meinten, sie hätten einen ganz "billigen" Anbieter. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um illegale Arbeitskräfte handelt.

Weiter muss ja noch ein Hauswirtschaftsgeld gezahlt werden.
Wobei die Kinder doch meinten 20 Euro!!! pro Woche würden
doch ausreichen.
Es fallen Strom, Telefon, enorme Heizkosten (2700 l Heizöl/
Jahresverbrauch) u.s.w. an.
Die Kinder wollen, dass die Mutter zu Hause wohnt, wollen aber
nicht dafür aufkommen. Fürs Heim auch nicht.
Da springt aber wenigstens das Sozialamt ein.

Meine Frage: Kann mir irgendjemand rechtlich was anhaben,
weil ich mich für den Heimaufenthalt entschieden habe.
Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein Sachverstandigengutachten, indem der Verbleib im Heim
dringend empfohlen wird.

Bin halt noch recht frisch als Betreuer und noch von vielen
Unsicherheiten geprägt.

Dankefür die Antworten.

Grüße
pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 13.02.2012, 13:04   #9
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Die Kinder wollen, dass die Mutter zu Hause wohnt, wollen aber nicht dafür aufkommen. Fürs Heim auch nicht.
Da springt aber wenigstens das Sozialamt ein.

Meine Frage: Kann mir irgendjemand rechtlich was anhaben,
weil ich mich für den Heimaufenthalt entschieden habe.
Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein Sachverstandigengutachten, indem der Verbleib im Heim
dringend empfohlen wird.
Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast und ärztlich attestiert wird, dass eine Versorgung im eigenen Haushalt nicht möglich ist, hast Du für das Wohl Deiner Betreuten gesorgt und eine Einrichtung gefunden.
Schlimmer wäre es, wenn sie daheim bliebe, keiner käme für die Kosten auf und die ambulanten Dienste könnten eine Rundumversorgung nicht abdecken, so dass es zu Unfällen und Schäden daheim käme. Dann ... ja, dann wohl.
Aber aus dem geschilderten Sachverhalt kann ich kein Fehlverhalten entnehmen.

Jetzt musst Du nur noch sehen, was Du mit der Wohnung machst. Vermieten? Verkaufen?
Fara ist offline  
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Alt 14.02.2012, 07:00   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
Standard

Hallo Fara,

ich danke für die Antwort. Ich bin halt noch ganz am Anfang
mit meinen Betreuungen und dementsprechend auch noch etwas unsicher. Ich denke, das wird sich mit der Zeit geben.
Gut, dann habe ich ja alles richtig gemacht.

Die Wohnung gehört den Kindern. Die Mutter hat ein Nutzungsrecht.

Die Tochter wollte die Wohnung vermieten. Die sagt jetzt allerdings
das dach ist kaputt, im Keller ist Schimmel, und der Heizkessel
ist veraltet - so könnte die Wohnung nicht vermietet werden.
Ich habe Ihr vorgeschlagen, das Nutzungsrecht auszuzahlen und warte nun auf die Antwort.

Viele Grüße
pewe
pewe65 ist offline  
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