Dies ist ein Beitrag zum Thema 1. Betreuung und gleich recht schwierig im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich habe meine erste Betreuung und werde gleich mit
Schwierigkeiten konfrontiert - insbesondere, was ist mit
Rechnungen, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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Hallo an alle,
ich habe meine erste Betreuung und werde gleich mit Schwierigkeiten konfrontiert - insbesondere, was ist mit Rechnungen, die mangels Vermögegen des BEtreuten nicht bezahlt werden können. Also: meine Betreute ist 80 Jahre alt und befindet sich nach einem Schlaganfall und einem Oberschenkelhalsbruch im Pflegeheim. Die Betreuung wurde eingerichtet, weil sich die beiden Kinder hinsichtlich der Betreuung ihrer Mutter nicht einig waren. Die Betreute hat Einnahmen von 1.500 Euro - die anteiligen Heimkosten belaufen sich auf knapp 1.900 Euro. Ds Vermögen wurde für die Heimkosten bereits aufgebraucht. Ich kann gerade mal für einen Monat noch die Heimkosten bezahlen. Ich habe einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten gestellt, ein Bescheid liegt aber noch nicht vor. Jetzt truedeln nach und nach Rechnungen ein, die zu bezahlen sind - aber es ist keine Geld mehr da. U.a. Rechenunge eines Logopäden wegen des Schlaganfalles. Zudem reichen die Kinder Rechnungen über Versicherungen, Stromkosten, Grundsteuer u.s.w. bei mir ein,die von der Betreuten zu zahlen sind. Die Betreute hat einen Nießbrauch an einer Wohnung bzw. an einem Haus, in dem sie bislang gewohnt hat. Das Nießbrauchsrecht ist halt mit gewissen Zahlungsverpflichtungen verbunden. Obwohl den Kindern die finanzielle Lage bekannt ist, werden die Rechnungen eingereicht. Was kann ich nun tun. Müssen die Kinder die Rechnungen übernehmen? Sie sind ja Eigentümer des Hauses. Es handelt sich teilweise um wichtige Zahlungsverpflichtungen wie etwa die Brandversicherung. Für Antworten bin ich äußerst dankbar. Viele Grüße pewe |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Pewe
Keine Panik, das ist eigentlich Standard. Lass Das Heim bzgl. der Heimkosten erst mal warten, da ein Antrag auf KÜ beim Sozialamt gestellt ist. Bei der REchnung des Logopäden kannst Du nachhaken, wieviel von der Krankenkasse übernommen wird. Wenn nur noch der Eigenanteil fällig sein sollte, dann kannst Du nachhaken, ob die Betreute von der Zuzahlung befreit war bzw. ist und ggf. die Befreiung noch nachholen. (Wenn sie im letzten 'Jahr genug dazugezahlt hat, giubt es vielleicht noch etwas wieder). Bzgl. der Wohnung und des Niesbrauchrechtes kannst Du Dich darum kümmern, das die Bude wieder vermietet wird. Davon können die Rechnungen für die Bude gezahlt und evtl. - wenn noch mehr übrigbleibt - die Heimkosten weiter mitgezahlt werden. Das ist üblicherweise ein leidiges Spiel, weil Du die Arbeit und die Betreute keinen GGewinn davon hat. Sie zu, dass die Eigentümer der Wohnung sich diese komplett unter den Nagel reißen, verkaufen oder sonst was damit machen, aber den Niesbrauch ausbezahlen! Dann bist Du den Stress los. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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Danke für die schnelle Antwort.
Das mit den Nießbrauch ausbezahlen habe ich mir auch schon überlegt. Müssen die Kinder diesen auabezahlen, wenn ich es verlange? Dann müssen sie auch das Geld zur Verfügung haben, oder? Die Vermietung der Wohnung ist auch schon angedacht. Ich müsste noch die Genehmigung beantragen. Da gibt es allerdings noch ein Problem. Die alte Dame möchte unbedingt wieder zurück in ihre Wohnung mit Hilfe einer privaten polnische Pflegekraft. Zu dieser Frage habe ich unterschiedliche ärztliche Meinungen: Der Gutachter der Betreuungsgericht meint, der Verbleib im Pflegeheim sei empfehlenswert, weil die Pflege dort optimal sei. Der alte Hausarzt meint, die alte Dame sei erheblich Pflege- bedürftig und eine Entlassung in den häuslichen Bereich nicht vertretbar. Der neue Hausarzt meint nun, ein Entlassung nach Hause wäre doch möglich, wenn eine 24 Stunde Pflege gesichert wäre. Das ginge auch mit einer privaten polnischen Kraft. 24 Stunden Pflege heiß hier Rund um die Uhr Anwesenheit. Die Dame sitzt überwiegend im Rollstuhl und benutzt den Rollator. Ihr Haus ist nicht so optimal geeignet. Sie könnte nur das Untergeschoss bewohnen, da sie Treppen nicht überwinden kann. Kann mir jemand dagen wie die Tendez der Betreuungsgericht ist, wenn jemand wieder nach Hause möchte, es aber aus objektiver Sich eigentlich besser wäre, wenn die Dame im Heim verbliebe. Viele Grüße pewe |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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ich habe noch was vergessen:
ich habe den Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt. Da kann ich das Heim doch nicht warten lassen. Muss ich dann nicht den Betrag zahlen, der möglich ist. Grüße pewe |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo pewe65,
es wäre ja auch nett wenn du dich erst einmal vorstellen würdest bevor wir hier deine Fälle für dich klären sollen. ![]() Zur Zahlung der Heimkosten solltest du daran denken , das du lediglich das Einkommen einsetzen musst wenn kein Vermögen mehr da ist. Wenn du jetzt Geld aus dem Schonbetrag zahlst ist es weg und das Sozialamt kommt dafür nicht auf. Gruß, Andreas
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#6 | |||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo pewe,
Zitat:
Du solltest das Heim über die Antragstellung beim Amt informieren und immer schön auf dem laufenden halten und dich ansonsten nicht aufregen. Heime sind oft gewohnt dass es mit der Zahlung dauert- hauptsache die Kohle kommt irgendwann sicher auch bei ihnen an. Zitat:
Einen Zweifel möchte ich noch anmelden wenn Du schreibst: Zitat:
Wie fit ist sie denn sonst noch? Geistig beieinander? Eher der aktive Typ? Mir hat ein Arzt mal eine 24 Stundenpflege für jemanden aufzwingen wollen, ein Hausarzt und - Pflegedienstwechsel haben bewirkt dass die Dame 8 Monate später mit mir zusammen alleine ans Gericht gehen konnte. Ich finde da sollte man immer sehr genau hinsehen.Gruss Michaela
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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Hallo Andreas, hallo Michaela,
nochmal Danke für die Antworten. Kurz vorgestellt habe mich zwischenzeitlich auch. Also: Schonbetrag habe ich berücksichtigt. Die Dame hat monatlich eine gewisses Einkommen, das Sozialmt müsste den Rest übernehmen. Ich kann jetzt noch einmal komplett die Heimkosten bezahlen, der Schonbetrag bleibt. Ich denke, ich warte jetztmal den Bescheid des Sozialamtes ab. Das Heim habe ich entsprechend informiert. Die Dame sitzt überwiegend im Rollstuhl, ist erheblich sturzgefährtdet, aufgrund eines Schlaganfalles kann sie nur begrenzt artikulieren und ist auch noch halbseitig gelähmt. Manchmal benutzt sie im Heim dem Rollator. Da passt aber immer Pflegepersonal auf. Nach muss ein Bettgitter angebracht werde, was die Dame auch verlangt, da sie Angst hat aus dem Bett zu fallen. Zudem liegt Verdacht auf Parkinson vor. Zudem ist sie inkontinent. Weiter liegt auch noch eine Demenz vor. Daher denke ich, dass sie im Heim besser aufgehoben wäre, weil eben die pflegerischen und ärztlichen Behandlungemögichkeiten zur Verfügung stehen. Ihr Wunsch ist eine Entlassung nach Hause mit Unterstützung einer ausländischen Hilfskraft. Sowas gab es bei in der Verganganenheit schoneinmal vor dem Sturz und dem Schlaganfall. Hat jemand Erfahrung mit ausländischen Pflegediensten? Viele Grüße pewe |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe jetzt entschieden, dass die alte Dame im Heim bleibt. Ich hatte mit die Wohnung, bzw. es vielmehr ein Haus angesehen. Das Zimmer der Dame und das Bad sind im ersten Stock. Die Treppe ist extrem steil und eng, so dass ich sogar etwas Schwierigkeiten hatte. EIn Treppenlift ist nicht finanzierbar. Zudem ist der Aufenthalt zu Hause nicht finanzierbar. Ein ausländische Hilfskraft käme u.U. teurer als der Heimaufenthalt; zumindest würde er genau soviel kosten. Ich habe 15 Angebote eingeholt. Die Kinder meinten, sie hätten einen ganz "billigen" Anbieter. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um illegale Arbeitskräfte handelt. Weiter muss ja noch ein Hauswirtschaftsgeld gezahlt werden. Wobei die Kinder doch meinten 20 Euro!!! pro Woche würden doch ausreichen. Es fallen Strom, Telefon, enorme Heizkosten (2700 l Heizöl/ Jahresverbrauch) u.s.w. an. Die Kinder wollen, dass die Mutter zu Hause wohnt, wollen aber nicht dafür aufkommen. Fürs Heim auch nicht. Da springt aber wenigstens das Sozialamt ein. Meine Frage: Kann mir irgendjemand rechtlich was anhaben, weil ich mich für den Heimaufenthalt entschieden habe. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein Sachverstandigengutachten, indem der Verbleib im Heim dringend empfohlen wird. Bin halt noch recht frisch als Betreuer und noch von vielen Unsicherheiten geprägt. Dankefür die Antworten. Grüße pewe |
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#9 | |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
Schlimmer wäre es, wenn sie daheim bliebe, keiner käme für die Kosten auf und die ambulanten Dienste könnten eine Rundumversorgung nicht abdecken, so dass es zu Unfällen und Schäden daheim käme. Dann ... ja, dann wohl. Aber aus dem geschilderten Sachverhalt kann ich kein Fehlverhalten entnehmen. Jetzt musst Du nur noch sehen, was Du mit der Wohnung machst. Vermieten? Verkaufen? |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 23
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Hallo Fara,
ich danke für die Antwort. Ich bin halt noch ganz am Anfang mit meinen Betreuungen und dementsprechend auch noch etwas unsicher. Ich denke, das wird sich mit der Zeit geben. Gut, dann habe ich ja alles richtig gemacht. Die Wohnung gehört den Kindern. Die Mutter hat ein Nutzungsrecht. Die Tochter wollte die Wohnung vermieten. Die sagt jetzt allerdings das dach ist kaputt, im Keller ist Schimmel, und der Heizkessel ist veraltet - so könnte die Wohnung nicht vermietet werden. Ich habe Ihr vorgeschlagen, das Nutzungsrecht auszuzahlen und warte nun auf die Antwort. Viele Grüße pewe |
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