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Onlinebanking TARGOBANK

Dies ist ein Beitrag zum Thema Onlinebanking TARGOBANK im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich weiß! Aber ich weiß nicht, ob die Tagesgeldkonten (da täglich verfügbar) auch via OnlineBanking genutzt werden können. Und für ...


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Alt 16.02.2012, 06:04   #11
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Ich weiß!
Aber ich weiß nicht, ob die Tagesgeldkonten (da täglich verfügbar) auch via OnlineBanking genutzt werden können.
Und für den Fall, dass die Tar*obank noch die 3000€-Grenze beim Girokonto annimmt, sollte man sie auf die gesetzlichen Neuerungen hinweisen.
Fara ist offline  
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Alt 18.02.2012, 13:05   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 16
Standard onlinebanking

Hallo,
muß ich für den Wechsel der Bank eine Genhemigung von wem auch immer einholen?
Habe gerade das Problem mit der Comerzbank. Die wollen auch für jede Überweisung die Betreuerurkunde einsehen. Ächz!
Gruß
toeniboeni ist offline  
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Alt 18.02.2012, 14:25   #13
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo toenie,

inzwischen gibt es ein Urteil dazu,dass nicht jedes Mal der B- Ausweis vorgelegt werden muss.
Aktenzeichen:
1 C 140t11 LG Mannheim

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.02.2012, 15:47   #14
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Zitat von toeniboeni Beitrag anzeigen
Hallo,
muß ich für den Wechsel der Bank eine Genhemigung von wem auch immer einholen?
Ja, § 1812 BGB.
Genehmigungspflichtig ist die Auflösung des Kontos.
Die Einrichtung eines neuen Kontos unterliegt lediglich der Innengenehmigung, § 1810 BGB.
Fara ist offline  
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Alt 18.02.2012, 16:39   #15
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Genehmigungspflichtig ist die Auflösung des Kontos.
Bei uns nicht, dem Gericht ist egal bei welcher Bak das Konto geführt wird zumal Rücksicht darauf genommen wird dass man mit manchen Banken einfach nicht arbeiten kann. Da wird ja auch nicht ausgegeben sondern daselbe nur woanders hingelegt- auf jeden Fall soweit es das Girokonto betrifft.
Ich würde den zuständigen Rechtspfleger danach fragen wie er es haben will.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.02.2012, 06:12   #16
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

@ michaela mohr:

Das scheint auch bei den Gerichten verschieden gehandhabt zu werden.
Fara ist offline  
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