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Onlinebanking TARGOBANK

Dies ist ein Beitrag zum Thema Onlinebanking TARGOBANK im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wollte nur mal nachfragen, ob jemand ein Konto eines Betreuten bei der TARGO online führt?? Das ist bei uns ...


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Alt 10.01.2012, 16:49   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
Standard Onlinebanking TARGOBANK

Hallo,
wollte nur mal nachfragen, ob jemand ein Konto eines Betreuten bei der TARGO online führt?? Das ist bei uns nämlich die einzige Bank die Onlinebanking verweigert. Vielleicht ist es ja nur regional bedingt?
jero155 ist offline  
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Alt 13.01.2012, 17:53   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo jero155,

ich hatte noch nie mit der Targobank zu tun, bin aber sehr mißtrauisch bei dieser Bank, da bei diversen Fortbildungen Betreuer sehr emotional auf diese Bank reagierten. Das Geschäftsgebahren soll sich anscheinend deutlich von dem anderer Banken unterscheiden.
Ich habe jetzt gerade das merkwürdige Problem bei einer Volksbank:

Sie gewähren mir onlinebanking, allerdings darf ich keine Überweisungen durchführen. Eine Erklärung konnte mir bislang kein Mitarbeiter liefern.

Ich kann Dir nur versichern, dass die Bank nicht verpflichtet ist, Dir onlinebanking anzubieten.

Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 13.01.2012, 19:16   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.12.2011
Beiträge: 3
Standard

hallo

ich habe meinen zu betreuenden auch bei einer volksbank und es ist überhaupt kein problem gewesen mich für dieses konto online freischalten zulassen.
habe meinen zugang und kann überweisungen, daueraufträge usw. durchführen.


ströhlein m.
Ströhlein M. ist offline  
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Alt 13.01.2012, 19:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Onlinebanking TARGOGANK

Hallo jero155,

schau mal in die AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Da steht alles drin

Gruß

Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 18.01.2012, 21:04   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.06.2011
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

eine meiner Betreuten hat ebenfalls ein Konto bei der TARGO-Bank. Online-Banking ist dort generell für Betreuer nicht möglich. Angeblich arbeitet man dort aber an diesem "Problem".
theologe ist offline  
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Alt 27.01.2012, 18:56   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 7
Standard

Ich hatte ein Riesenproblem mit der örtlichen Sparkasse. Es führte kein Weg dazu, die Girokonten zum Onlinebanking freizuschalten. Daher habe ich mit all meinen bestehenden Betreuten die Bank gewechselt und auch jetzt ist fast der erste Gang bei Neubestellungen zur OSPA, um dort die Verträge sofort zu kündigen.
Loroi ist offline  
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Alt 14.02.2012, 13:57   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 3
Standard Hallo Zusammen

auch ich habe Heute die unheimliche Begegnung mit der TARGO Bank gemacht. Ich hatte es erst für einen Scherz gehalten, das man Betreuern kein Onlinebanking geben würde. Leider war es aber kein Scherz.
Ich habe dann Heute noch mit der Rechtsabteilung gesprochen und die bestätigten mir, dass das ein technisches Problem bei denen noch wäre, dass ein Konto berechtigter einen Onlinebanking Zugang bekommen könnte.

Man konnte mir auch nicht sagen, wann man dieses Problem beseitigt hätte.

Also heisst es leider persönlich zur Bank latschen und auch Kontobewegung händisch ins Programm eintragen
Rieke66 ist offline  
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Alt 15.02.2012, 16:10   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.06.2011
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

mir hat man vergangene Woche bei der TARGO-Bank erklärt, es sei ein rechtliches Problem. Dieses werde auch wahrscheinlich nicht behoben werden können. Also kein Grund zur Hoffnung auf eine Änderung.
theologe ist offline  
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Alt 15.02.2012, 16:50   #9
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Das einzig rechtliche Problem dabei ist die Haftungsfrage der Bank.
Genehmigungen vom Gericht zur Führung des Kontos als OnlineKonto gibt es - mangels gesetzlicher Vorschrift - nicht.
Das bedeutet, dass die Bank dem Betreuer (bspw. bei Tagesgeldkonten) vertrauen muss, dass er nicht ohne Genehmigung über das Konto verfügt. Da diese Kontrolle durch die Bank nicht gewährleistet werden kann und im Falle einer unberechtigten (weil nicht genehmigten) Auszahlung die Bank in Regress genommen werden kann, lässt die Tar*o-Bank das scheinbar.
Fara ist offline  
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Alt 15.02.2012, 20:58   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Das bedeutet, dass die Bank dem Betreuer (bspw. bei Tagesgeldkonten) vertrauen muss, dass er nicht ohne Genehmigung über das Konto verfügt.
Nein nein, Tagesgeldkonten sind versperrt anzulegen, ohne gerichtliche Genehmigung könnte der Betreuer dort nicht verfügen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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