Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbausschlagung Notarskosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich soll demnächst bei einem Notar für einen Betreuten die Erbausschlagung erklären.
Das Erbe ist hoffnungslos überschuldet, mein Betreuter ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich soll demnächst bei einem Notar für einen Betreuten die Erbausschlagung erklären. Das Erbe ist hoffnungslos überschuldet, mein Betreuter lebt von Sozialhilfe. Wer trägt die Notarskosten ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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Hallo Andreas,
hatte kürzlich den selben Fall. Notarkosten musste die Betreute von der GruSi zahlen. Das waren: 10,- Euro bei der Landesjustizkasse für die Entgegennahme der Ausschlagung und 28,50 Euro für Notar samt Urkunde. Liebe Grüße Tanja |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Warum zum Notar? Die Erbausschlagung kann auch beim Gericht vorgenommen werden, kostenlos.
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