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Anregung einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anregung einer Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,wir möchten gerne eine Betreuung anregen, wissen aber nicht wie. Ich weiß nicht mehr weiter. Meine Tante, 70 Jhre alt ...


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Alt 14.01.2012, 10:04   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 2
Standard Anregung einer Betreuung

Hallo,wir möchten gerne eine Betreuung anregen, wissen aber nicht wie. Ich weiß nicht mehr weiter. Meine Tante, 70 Jhre alt lebt seit 8 Jahren mit ihrer Betreuerin und dessen Sohn zusammen.Die Pflegerin hatte ein Verhältnis mit dem Mann meiner Tante und hat nach dessen Tod den Auftrag bekommen, meine TAnte zu betreuen. Neben ihrem Verdienst erbt die Pflegerin, laut Testament, das Haus in dem meine TAnte lebt. Vor 5 Jahren hat meine Tante ein Haus für 150000€ verkauft, das Geld wurde komplett ausgegeben. Nun hat sie eine weitere Immobilie für 360000€ verkauft. Ihr Bruder hat eine Genaralvollmacht, aber ist krank und kann sich um nichts mehr kümmern.Die Pflegerin schottet meine Tante vor ihrer Familie ab und bringt sie dazu, immer mehr Geld für sie auszugeben. Meine Tante ist geistig nicht auf der Höhe, sitzt den ganzen TAg vor dem TV und wird ausgebeutet. Was können wir tun? Wir haben nicht mal das Geld für einen Anwalt, bald wird meine Tante mittellos dastehen und das tut mir weh.
emsig123 ist offline  
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Alt 14.01.2012, 11:01   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

die genau Prozedur hängt vom Bundeland ab - die Anregung einer Betreuung kann jedoch formlos, oder per Formular bei der zuständigen Betreuungstelle/Betreuungsbehörde erfolgen. Diese ist in der Regel bei der Stadt bzw. Kreisverwaltung angesiedelt. Auch ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht die Betreuung anzuregen.

Grüße!


PS.
Du schreibst Sie hat eine Betreuerin, ich vermute dass Du damit die Pflegerin meinst.

Geändert von gonzo (14.01.2012 um 11:04 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 15.01.2012, 08:07   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Danke,

ja ich meine Pflegerin.
Wie sehen die Chancen aus?
emsig123 ist offline  
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Alt 15.01.2012, 08:25   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass Erforderlichkeit vorliegt. Das ergibt sich daraus, dass eine Krankheit vorliegt, wegen der der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Aus deiner Schilderung kann ich ERSTMAL nicht unbedingt erkennen, dass eine gesetzl. Betreuung erforderlich wäre, weil ihre Angelegenheiten ja erledigt werden - scheinbar.

Aber: Wenn du den Verdacht hast, dass deine Tante - ums mal deutsch zu sagen - ausgeplündert wird, würde ich das beim Gericht auch so klar und deutlich sagen; und, soweit du kannst, auch belegen. Du musst es nicht beweisen.
In solchen Fällen reagieren die Gerichte sehr schnell und konsequent, jedenfalls habe ich das so kennengelernt.

Ich würde an deiner Stelle direkt zur Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes gehen, um die Wege zu verkürzen. Du solltest dahin alle Angaben und Belege mitnehmen, die du verfügbar hast, evtl. auch die Anschrift des Hausarztes oder - soweit vorhanden - behandelnden Psychiaters.

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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