Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Beschwerde über Berufsbetreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kann mir jemand sagen, wer die Oberaufsicht über vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind, hat ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wer die Oberaufsicht über vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind, hat bzw. an wen man sich mit einer Beschwerde wenden kann? Vielen Dank im Voraus. VG Julia |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo,
unabhängig vom Beruf des Betreuers ist das Betreuungsgericht am Amtsgericht für das Betreuungsverfahren und die Überwachung zuständig. Also auch wenn es Probleme damit gibt. Gruß, Andreas
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#3 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
deine Frage "... vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind" bedarf einer genaueren Erklärung: 1) Welches Gericht hat "Rechtsanwälte" bestellt ? 2) Oder hat das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellt, der auch Rechtsanwalt ist ? 3) Bist du Betreute, dann kannst du dich "leicht" beschweren ? 4) Bist du z.B. Angehöriger des Betreuten, dann musst du irgendwie "beschwerd" sein, ansonsten ist es "schwierig", dass du dich beschwerst ? 5) Hat der/die Person, gegen die du Beschwerde einlegen möchtest als "Rechtsanwalt" oder als "Betreuer" gehandelt oder als Beides ? |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Danke für die Antworten.
Das Gericht hatte in diesem Fall für eine inzwischen verstorbene Person einen Berufsbetreuer bestellt, der auch RA ist. Es geht darum, dass der Betreuer im Besitz von Kaufbelegen und Garantiescheinen für Elektrogeräte ist, die während der Betreuung gekauft wurden. Da eins der Geräte defekt ist und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, benötigen die Familienangehörigen den Kaufbeleg und haben den Betreuer deswegen angeschrieben. Dieser reagiert aber leider auf die Anfrage nicht. Was kann man da machen? VG Julia |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Julia,
wenn die Betreute verstorben ist dann besteht auch keine Zuständigkeit des Betreuungsgerichts mehr. Üblicherweise gibt der Betreuer die Unterlagen der Betreuung an die Erben heraus, damit auch die Kaufbelege. Warum das in deinem Fall nicht vorliegt weiß ich nicht. Gruß, Andreas
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Einfach: Einen Anwalt deines Vertrauens mit der Klärung beauftragen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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