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Frage zu Beschwerde über Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Beschwerde über Berufsbetreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, kann mir jemand sagen, wer die Oberaufsicht über vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind, hat ...


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Alt 15.01.2012, 10:01   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Standard Frage zu Beschwerde über Berufsbetreuer

Hallo,

kann mir jemand sagen, wer die Oberaufsicht über vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind, hat bzw. an wen man sich mit einer Beschwerde wenden kann?

Vielen Dank im Voraus.

VG Julia
Julia ist offline  
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Alt 15.01.2012, 10:08   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo,
unabhängig vom Beruf des Betreuers ist das Betreuungsgericht am Amtsgericht für das Betreuungsverfahren und die Überwachung zuständig.
Also auch wenn es Probleme damit gibt.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 15.01.2012, 10:32   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
kann mir jemand sagen, wer die Oberaufsicht über vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind, hat bzw. an wen man sich mit einer Beschwerde wenden kann?
Hallo Julia,
deine Frage "... vom Gericht ernannte Rechtsanwälte, die auch als Berufsbetreuer tätig sind" bedarf einer genaueren Erklärung:
1) Welches Gericht hat "Rechtsanwälte" bestellt ?
2) Oder hat das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellt, der auch Rechtsanwalt ist ?
3) Bist du Betreute, dann kannst du dich "leicht" beschweren ?
4) Bist du z.B. Angehöriger des Betreuten, dann musst du irgendwie "beschwerd" sein, ansonsten ist es "schwierig", dass du dich beschwerst ?
5) Hat der/die Person, gegen die du Beschwerde einlegen möchtest als "Rechtsanwalt" oder als "Betreuer" gehandelt oder als Beides ?
stephan1 ist offline  
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Alt 15.01.2012, 10:44   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Standard

Danke für die Antworten.

Das Gericht hatte in diesem Fall für eine inzwischen verstorbene Person einen Berufsbetreuer bestellt, der auch RA ist.

Es geht darum, dass der Betreuer im Besitz von Kaufbelegen und Garantiescheinen für Elektrogeräte ist, die während der Betreuung gekauft wurden. Da eins der Geräte defekt ist und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, benötigen die Familienangehörigen den Kaufbeleg und haben den Betreuer deswegen angeschrieben. Dieser reagiert aber leider auf die Anfrage nicht.

Was kann man da machen?

VG Julia
Julia ist offline  
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Alt 15.01.2012, 11:00   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo Julia,

wenn die Betreute verstorben ist dann besteht auch keine Zuständigkeit des Betreuungsgerichts mehr.

Üblicherweise gibt der Betreuer die Unterlagen der Betreuung an die Erben heraus, damit auch die Kaufbelege. Warum das in deinem Fall nicht vorliegt weiß ich nicht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 15.01.2012, 12:54   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
[...]

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