Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Vermögen bei Ehepartnern im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich lese hier im Forum schon eine zeitlang sehr neugierig mit, um meiner Großtante (84 J.), die ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.12.2011
Beiträge: 4
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Hallo an alle,
ich lese hier im Forum schon eine zeitlang sehr neugierig mit, um meiner Großtante (84 J.), die die Betreuung für ihren Ehemann (96 Jahre und dement, 100% GdB) übernommen hat. Meine Tant hat jahrelange Vollmacht über die Giro- und Sparkonten. Ihr obliegt aber auch die Vermögenssorge. Ich habe jetzt bei der Rechtspflegerin angeregt, das Girokonto von der Vermögenssorge auszunehmen, da ja hierfür Kontovollmacht besteht. Ausserdem wäre meine Tante nach über 40 Jahren ZUsammenveranlagung auch nicht wirklich mit einer strikten Trennung aller Lebenshaltungskosten klargekommen. Ein anderes Problem ist allerdings, und daruf bezieht sich auch meine Frage: der Erlös aus dem Hausverkauf. Der Notar wird diesen Monat den KP vom Notaranderkonto freigeben. Dieses Vermögen muss ja nun getrennt werden. Wohin muss meine Tante es überweisen lassen ? Auf das Girokonto ? Sie wird es verzinslich anlegen müssen, also muss sie ein neues Sparkonto eröffnen ? Ok. Davon gehe ich mal aus. Mein Großonkel sieht das allerdings alles nicht ein. Meine Tante möchte nichts falsch machen, sie haftet letztendlich ja auch. Noch ein weiteres Dilemma ergibt sich daraus, dass beide für meinen Großonkel extra in ein pflegeunterstützes Wohnheim gezogen sind und dafür die 40 Jahre alten Möbel aus dem Haus nicht mitgenommen, also neu gekauft wurden. Solche Anschaffungen haben beide immer zusammen getätigt. Er wollte auch eine neue Couch und ein Schrank für Schlafzimmer war auch nötig. Jedenfalls aht aufgrund der Vermögenssorge meine Tant alles alleine gezahlt, Möbel, Umzug, Gerichtskosten für die Betreuung. Sie möchte ganz einfach etwas Geld zurück, wenn sie schon trennen muss. Kann sie irgendwie einen Antrag auf Teilung der Kosten stellen, wenn ja, in welcher Form ? Meine Tante möchte alles andere als irgendetwas "plündern", nur sie hat enorme Angst vor den Trennungen und der Rechnungslegung, gerade weil beide immer alles gemeinsam entschieden und gezahlt haben. Es würde mich sehr freuen, wenn jemand einen Rat für mich (meine Tante) hat, vielen Dank, Nata |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Guten Morgen,
also bei so komplexen Fragen sollte deine Tante dringend das Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger suchen. Dieser ist ja auch für die Überwachung der Betreuung in Vermögensangelegenheiten zuständig. Das ganze hört sich für mich eher so an als habe es entweder keine ordentliche Verpflichtung bei Übernahme der Betreuung gegeben oder es sind viele Dinge nicht verstanden worden. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.12.2011
Beiträge: 4
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Hallo Andreas, vielen Dank für deine Antwort !
oh ja, ich denke auch, dass sehr, sehr viel nicht verstanden wurde... nun ja...das gestaltete sich alles so, dass die Tochter meiner Großtante zusammen mit ihr bei der Einweisung beim Amtsgericht war... sie haben sich keinerlei Notizen gemacht. Die sehr junge Rechtspflegerin hat ihnen zwei Kopien mit angekreuzten Pflichten gegeben...so wie ich das jetzt sehe auch Vorschriften, die für meine Tante als Ehefrau, also befreite Betreuerin garnicht gelten dürften. Jedenfalls gingen wir (restl. Familie) davon aus, Tante und Tochter schaffen das zusammen, sie waren schließlich bei der Verpflichtung. Die Tochter hat sich jetzt mit den Worten " ich kriege eine Krise" herausgezogen aus den Sachverhalten. Ich möchte jetzt versuchen so gut es geht zu helfen. Meine Tante tut mir richtig Leid. Ich verschlinge alle Beiträge hier im Forum, um mehr zu verstehen. Darf ich mit der zuständigen Rechtspflegerin telefonieren und mich für meine Tante beraten lassen ? Oder steht das nur meiner Tante zu ?? Ich möchte nicht ihre Autorität untergraben, aber wenn sie die Fragen stellt und mir die Antworten übermittelt, hat das immer etwas von "stiller Post"... Danke für´s Zuhören und Grüße, Nata |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
du darfst zwar schon anrufen aber vermutlich wirst du keine Auskunft erhalten da du nicht die Betreuerin bist. Für die Rechtspflegerin könnte sich aber durchaus die Frage stellen ob die Betreuerin überhaupt noch geeignet ist wenn sie ihre Aufgaben nicht versteht. Gruß, Andreas
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