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Vermögenssorge vs. Wille des B.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge vs. Wille des B. im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich betreue einen vermögenden Herrn mit u.a. dem AK Vermögenssorge. Nun bekommt dieser eine Rechnung eines Anwaltsbüros, das ...


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Alt 17.01.2012, 15:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Vermögenssorge vs. Wille des B.

Liebe Teilnehmer,

ich betreue einen vermögenden Herrn mit u.a. dem AK Vermögenssorge.
Nun bekommt dieser eine Rechnung eines Anwaltsbüros, das ausgerechnet seine Rechtsschutzversicherung mit einer Forderung von 2.600 € vertritt.
Die Forderung entstand angeblich, bei Beanspruchung der Rechtsschutzversicherung in einem Rechtsstreit mit einem Nachbarn, der meinem B. 50.000 € schuldet.

Nun zur eigentlichen Frage:
B. könnte, möchte aber nicht die Forderung bedienen. Eine Beauftragung eines RA´s in dieser Angelegenheit wünscht er ebenso nicht, da ja hier seine Rechtsschutzversicherung nicht greifen würde.

Soll ich die Forderung einfach im Raum stehen lassen (sein Wille) oder MUSS ich sie klären (Beratung oder Bezahlung) und verstoße damit gegen seinen Willen.


Beste Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 18.01.2012, 07:21   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Ich ergänze noch wenige wichtige Details:

Ich bin zunächst bis Mitte nächsten Monats lediglich Vorläufiger Betreuer.
Auch unter diesem Aspekt stellt sich mir die Frage, bis Fristende der Forderung (Ende des Monats) handeln oder die Geschichte einfach noch offen lassen.
Klima ist offline  
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Alt 18.01.2012, 07:45   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Klima,

Zitat:
B. könnte, möchte aber nicht die Forderung bedienen. Eine Beauftragung eines RA´s in dieser Angelegenheit wünscht er ebenso nicht, da ja hier seine Rechtsschutzversicherung nicht greifen würde.
Hast Du die Forderung geprüft? ich bin etwas unsicher da Du schreibst....... die Forderung entstand angeblich.

Was wäre das Ergbenis von einer langfristigen Zahlungsverweigerung bei einer zu recht bestehenden Forderung? Eben, ein Mahnbescheid und anschliessend wohl eine Pfändung und damit erhöhte Kosten.
Auch wenn Betreute sich in den Kopf gesetzt haben nicht zahlen zu wollen- in einem klaren Fall ist der Wille eher zweitrangig meiner Meinung nach. Wir haben die Vermögennsoorge um Schaden zu verhindern.

Setz Dich mit den Anwälten in Verbindung und kläre das, bitte um einen Aufschub bis Du Dir einen Überblick verschafft hast. Das wird meistens gewährt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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