Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage bzgl. Fristen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
nachdem ich sehr spät von 2 Schwarzfahrten eines mir betreuten Heimbewohners erfuhr (Mitteilung durch Einrichtung), bezahlte ich die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
|
Liebe Teilnehmer,
nachdem ich sehr spät von 2 Schwarzfahrten eines mir betreuten Heimbewohners erfuhr (Mitteilung durch Einrichtung), bezahlte ich die bereits deutlich erhöhten Inkassoforderungen. Es war eine Frist zum 07.01.2012 (Samstag!) gesetzt. Am 09.01.2012 (Montag) ging das Geld beim Inkassounternehmen ein. Der Eingang wurde mir bestätigt, wegen Fristüberschreitung wurden jeweils weitere 18,31 € in Rechnung gestellt. Bezahlpflicht oder nicht? Höhe des Betrages wg. Frsitüberschreiung: von den geforderten (und ja auch bezahlten jeweils 90,06 €) werden nun jeweils 18,31 € gefordert. Zusatzfrage bzgl. der Fristdauer: sind 10 Tage Fristsetzung in Ordnung? Spielen die Feiertage eine Rolle? Darf eine Frist am Samstag enden? Das ist eine verd... Abzocke ![]() Schöne Grüße Klima |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Wenn Du Dir noch die Mühe machen willst teile mit, dass diese Kosten nicht getragen werden und bitte um die Berechnungsgrundlage.
Zahlen würde ich das nie und nimmer. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|