Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuung - Mietvertragssache im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin zum ersten Mal zum Ergänzungsbetreuer bestellt worden.
Im vorliegenden Fall umfasst der AK für die Betreuten ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo zusammen,
ich bin zum ersten Mal zum Ergänzungsbetreuer bestellt worden. Im vorliegenden Fall umfasst der AK für die Betreuten den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung im Haus des Ehegatten der Betreuerin. Betreuerin ist Nichte des betreuten Ehepaars. Warum Ersatzbetreuung angeordnet ist mir klar, zur Vermeidung eines Insich-Geschäftes zwischen Betreuer und Betreuten. Nur, welche Konstruktion verhindert ein solches? Gibt es spezielle Formulierungen / Vertragsarten, die den Abschluss des Mietvertrages ohne Fallstricke ermöglichen? Etwas ratlos... Andreas |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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allgemeiner Blickwinkel:
http://www.projekt-geben.de/downloads/btg/btg21.pdf rechtlicher Blickwinkel: Ergänzungsbetreuer = Verfahrenspfleger ? |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Andreas,
so kompliziert ist das sicher nicht gedacht. Als Ergänzungsbetreuer hast Du darauf zu achten, dass der Betreute keine Nachteile durch den Ehemann der Betreuerin erleidet oder rechtlich schlecht gestellt wäre- evtl. Ein ganz normaler Mietvertrag, Vordrucke gibts beim Mieterverein oder im Schreibwarenhandel, sollte ausreichen. Natürlich müssen Miethöhe, Nebenkosten usw. sich an den üblichen Preisen orientieren. Nebenabreden natürlich auch nur im üblichen Sinn getroffen werden. Sicherheitshalber würde ich den dann gemachten Mietvertrag dem Gericht zur Akte übersenden. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo Michaela,
also erstreckt sich die Aufgabe im gegebenen Fall auf: 1. Überprüfen eines eventuell vorhandenen Mietvertrages hinsichtlich Korrektheit in mietvertraglichen Vereinbarungen bzw. 2. Aufsetzen eines eben solchen Vertrages, falls noch nichts von dem Vermieter vorliegt. Unterschreiben brauche ich da dann wohl nichts - nur dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Vielen Dank für die Tipps - auch an Stephan1 ![]() Andreas |
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